ScheichAbdul am 08.08.2008 um 13:43 Uhr
Nach einen Schadensfall habe ich doch das Recht meine Versicherung zu kündigen. Was ist, wenn eine Schadenszahlung seitens der Versicherung abgelehnt wird, z. B. wegen grober Fahrlässigkeit ? Habe ich dann auch das Recht zu kündigen ?
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Gekündigt werden kann eine Versicherung nach einem Schaden mit Monatsfrist, das heisst, dass die Kündigung frühestens "nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigungsleistung" (also Zeitpunkt der Regulierung) auusgesprochen werden kann. Spätestens jedoch zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode. Einige Versicherungen wenden jedoch das neue VVG noch nicht für Bestandsverträge an. Daher am besten vor der Kündigung kurz anrufen und fragen, ob die Prämie bzw. das Vertragsguthaben auch erstattet wird bei vorzeitiger Vertragsaufhebung. Weitere Infos auch hier: www.kostenlose-vordrucke.de
ja, auch dann kannst du kündigen, da ein schadensereignis vorgelegen hat.
der ausgang ist unbedeutend.
Tolle Tipps :-)
Natürlich hast du ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Doch wenn dein Vertrag noch nicht den neuen Regeln entspricht (was erst ab 2009 für Altverträge gilt) dann wird die komplette Jahresprämie fällig. Nennt man Unteilbarkeit der Prämie.
Richtig Frank.
Beide Parteien haben ein ausserordentliches Kündigungsrecht. idR. 1 Monat nach der Schadenzahlung.