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Versicherung im Schadensfall kündigen ?

gefragt von ScheichAbdulScheichAbdul am 08.08.2008 um 13:43 Uhr

Nach einen Schadensfall habe ich doch das Recht meine Versicherung zu kündigen. Was ist, wenn eine Schadenszahlung seitens der Versicherung abgelehnt wird, z. B. wegen grober Fahrlässigkeit ? Habe ich dann auch das Recht zu kündigen ?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 8. August 2008 13:43
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Ja.

(Dann besonders.)


anonym
beantwortet von ronni2 am 18. August 2008 21:03
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Gekündigt werden kann eine Versicherung nach einem Schaden mit Monatsfrist, das heisst, dass die Kündigung frühestens "nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigungsleistung" (also Zeitpunkt der Regulierung) auusgesprochen werden kann. Spätestens jedoch zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode. Einige Versicherungen wenden jedoch das neue VVG noch nicht für Bestandsverträge an. Daher am besten vor der Kündigung kurz anrufen und fragen, ob die Prämie bzw. das Vertragsguthaben auch erstattet wird bei vorzeitiger Vertragsaufhebung. Weitere Infos auch hier: www.kostenlose-vordrucke.de


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 8. August 2008 13:45
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ja, auch dann kannst du kündigen, da ein schadensereignis vorgelegen hat.

der ausgang ist unbedeutend.


anonym
beantwortet von Frank5000 am 8. August 2008 13:54
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Tolle Tipps :-)

Natürlich hast du ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Doch wenn dein Vertrag noch nicht den neuen Regeln entspricht (was erst ab 2009 für Altverträge gilt) dann wird die komplette Jahresprämie fällig. Nennt man Unteilbarkeit der Prämie.


anonym
beantwortet von Markusba1983 am 10. August 2008 01:22
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Richtig Frank.

Beide Parteien haben ein ausserordentliches Kündigungsrecht. idR. 1 Monat nach der Schadenzahlung.


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