Maximus40 am 02.12.2008 um 8:41 Uhr
Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen unter Umständen nicht bei einer Dienstunfähigkeit. Ich hätte gern mehr Informationen unter welchen Voraussetzungen es dennoch zur Leistung kommt. Wer kann mir helfen oder Ansprechpartner nennen?
Hallo Maximus,
wenn du noch weitere wichtige Infos zu dem Thema Berufsunfähigkeit und/oder Dienstunfähigkeit benötigst dann schreibe mir kurz per Mail an c.bauer@keine-abgeltungssteuer.com Ich kann dir dann weitere GENAU Infos zusenden.

servus ich hab mich mal für dich kundig gemacht! eine "richtige" dienstunfähigkeit bietet heutzutage kein versicherer mehr an weil der dienstherr nur sagen muss du dienstunfähig und der versicherer muss leisten gerade um 2002 hatt die telekom das mit vielen angestellten getan!deshalb haben die versicherer eine klausel aufgenommen wo die dienstunfähigkeit von einem arzt bescheinigt werden muß und 50% zu betragen hat!du siehst also Dienstunfähigkeit ist zur BU geworden!

Das übel liegt im Abschluss der Versicherung ! In alten Verträgen gibt es die faktische-Verweisung ! Will heißen ,man konstruiert eine Tätigkeit die es gar nicht git, und sagt das können sie noch tun, und damit ist geglaubte Schutz weg !
Maximus40 am 2. Dezember 2008 16:52 Ja leider. Nur wo war da die Beratung? :-(

dienstunfähigkeit haben nur wemig versicherer da zu hohes risiko

Schau mal da nach:
www.dienstunfaehigkeitsversicherung.info/
bei der Dienstunfähigkeit gibt es bei den meisten Versicherern eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel, diese besagt, dass die Begründung des Dienstherren für die Dienstunfähigkeit ohne weitere Nachprüfung übernommen wird.

Ein Ansprechpartner ist bestimmt ein Versicherungsvertreter, der die Bedingungen bis ins Details kennt.
Maximus40 am 2. Dezember 2008 08:58 Die Versicherung erklärt die Bedingungen jedoch nur aus ihrer Sicht.
Nellina am 2. Dezember 2008 09:06 Max, kommt immer auf den Versicherungsvertreter an. Ich habe zum Beispiel einen sehr guten, der mir wirklich Frage und Antwort steht. Er vertritt mich seit ueber 30 Jahren (Muenchen) und wenn ich hier in Italien eine Versicherung abzuschliessen habe, hole ich mir immer noch von ihm die Informationen auf was ich Acht zu geben habe.
mehr infos auf http://versicherung.info-kredit.com/berufsunfaehigkeit.php
ich war bei www.krankenversicherung-beratung.de/berufsunfaehigkeitsversicherung.html . sehr günstig und gute leistung 50 euro für über 1000 euro rente.
Das Bundesbeamtengesetz,§ 42 I, definiert die Dienstunfähigkeit, die stark von der Definition der Berufsunfähigkeit abweicht: "Ein Beamter kann als dienstunfähig auch dann angesehen werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst verrichtet hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird". Die "Beamtenklausel" sollte Grundlage der Absicherung sein. Anbieter ist die Debeka. (P.S. mehr Infos gerne unter maria-hambloch@arcor.de)
Grundsätzlich muss man zwischen der Berufsunfähigkeit und der Dienstunfähigkeit unterscheiden. Die BU bezieht sich auf den zur Zeit ausgeübten beruf oder aber bei ungünstigeren Bedingungen auf den erlernten Beruf. Gehen wir von der günstigeren Variante aus musst du den aktuellen Beruf zu mind. 50% nicht mehr ausüben können. Das hat den Fall das du z.B. aus dem Branddienst, dem Polizeidienst oder aber auch aus einem anderen Dienstverhältnis entlassen wirst aber theoretisch noch nicht dienstunfähig bist. Für diesen Fall bieten einige Versicherer Dienstunfähigkeitsklauseln an. Diese treten dann ein wenn du vom Arbeitgeber dienstunfähig geschrieben wurdest. Diese Klauseln gibt es auf jeden Beamtenberuf zugeschnitten. Schwer versicherbar sind in diesem Bereich Polizisten und Feuerwehrler.
Die Aussage von Eddy21 ist völlig falsch. Da hat einer das ganze Prinzip nohc nicht verstanden.
Da es unzählige Dinge zu beachten gibt sollte eine BU Absicherung daher nicht leichtfertig getätigt werden und schon garnicht bei der Versicherung wo man auch sonst alles hat oder ähnlich. Dafür sind die Verträge viel zu verschieden. Die meisten Versicherer bieten z.B. gar keine Dienstunfähigkeitsklausel mehr an.
Allerdings sollte man bei der DU auch berücksichtigen das diese in der Regel nur für einen gewissen Zeitraum gezahlt wird (36-72 Monate). Danach treten dann die BU Regeln wieder in Kraft.
Grundsätzlich ist es aber wesentlich einfacher Berufsunfähig zu werden als erwerbsunfähig.
Maximus40 am 2. Dezember 2008 16:54 Danke für Deine ausführliche Antwort. Eddy meinte die abstrakte Verweisung, die für meinen Vertrag noch gilt. Das Problem ist, dass man zwar dienstunfähig werden kann, was jedoch nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit zur Folge hat.