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Versicherung gegen Berufsunfähigkeit / Dienstunfähigkeit

gefragt von Maximus40Maximus40 am 02.12.2008 um 8:41 Uhr

Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen unter Umständen nicht bei einer Dienstunfähigkeit. Ich hätte gern mehr Informationen unter welchen Voraussetzungen es dennoch zur Leistung kommt. Wer kann mir helfen oder Ansprechpartner nennen?

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anonym
beantwortet von adtools am 3. Dezember 2008 10:21
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Hallo Maximus,

wenn du noch weitere wichtige Infos zu dem Thema Berufsunfähigkeit und/oder Dienstunfähigkeit benötigst dann schreibe mir kurz per Mail an c.bauer@keine-abgeltungssteuer.com Ich kann dir dann weitere GENAU Infos zusenden.


malli
beantwortet von malli am 3. Dezember 2008 09:31
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servus ich hab mich mal für dich kundig gemacht! eine "richtige" dienstunfähigkeit bietet heutzutage kein versicherer mehr an weil der dienstherr nur sagen muss du dienstunfähig und der versicherer muss leisten gerade um 2002 hatt die telekom das mit vielen angestellten getan!deshalb haben die versicherer eine klausel aufgenommen wo die dienstunfähigkeit von einem arzt bescheinigt werden muß und 50% zu betragen hat!du siehst also Dienstunfähigkeit ist zur BU geworden!


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 2. Dezember 2008 12:28
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Das übel liegt im Abschluss der Versicherung ! In alten Verträgen gibt es die faktische-Verweisung ! Will heißen ,man konstruiert eine Tätigkeit die es gar nicht git, und sagt das können sie noch tun, und damit ist geglaubte Schutz weg !

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 2. Dezember 2008 16:52

Ja leider. Nur wo war da die Beratung? :-(


malli
beantwortet von malli am 2. Dezember 2008 09:28
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dienstunfähigkeit haben nur wemig versicherer da zu hohes risiko


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 2. Dezember 2008 08:56
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Schau mal da nach:
www.dienstunfaehigkeitsversicherung.info/

bei der Dienstunfähigkeit gibt es bei den meisten Versicherern eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel, diese besagt, dass die Begründung des Dienstherren für die Dienstunfähigkeit ohne weitere Nachprüfung übernommen wird.


Nellina
beantwortet von Nellina am 2. Dezember 2008 08:42
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Ein Ansprechpartner ist bestimmt ein Versicherungsvertreter, der die Bedingungen bis ins Details kennt.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 2. Dezember 2008 08:58

Die Versicherung erklärt die Bedingungen jedoch nur aus ihrer Sicht.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 2. Dezember 2008 09:06

Max, kommt immer auf den Versicherungsvertreter an. Ich habe zum Beispiel einen sehr guten, der mir wirklich Frage und Antwort steht. Er vertritt mich seit ueber 30 Jahren (Muenchen) und wenn ich hier in Italien eine Versicherung abzuschliessen habe, hole ich mir immer noch von ihm die Informationen auf was ich Acht zu geben habe.

Kommentar von infomake am 15. November 2009 16:40

anonym
beantwortet von thomasklein am 15. März 2009 15:23
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ich war bei www.krankenversicherung-beratung.de/berufsunfaehigkeitsversicherung.html . sehr günstig und gute leistung 50 euro für über 1000 euro rente.


anonym
beantwortet von MariaHambloch am 8. Dezember 2008 11:21
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Das Bundesbeamtengesetz,§ 42 I, definiert die Dienstunfähigkeit, die stark von der Definition der Berufsunfähigkeit abweicht: "Ein Beamter kann als dienstunfähig auch dann angesehen werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst verrichtet hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird". Die "Beamtenklausel" sollte Grundlage der Absicherung sein. Anbieter ist die Debeka. (P.S. mehr Infos gerne unter maria-hambloch@arcor.de)


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 2. Dezember 2008 14:47
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Grundsätzlich muss man zwischen der Berufsunfähigkeit und der Dienstunfähigkeit unterscheiden. Die BU bezieht sich auf den zur Zeit ausgeübten beruf oder aber bei ungünstigeren Bedingungen auf den erlernten Beruf. Gehen wir von der günstigeren Variante aus musst du den aktuellen Beruf zu mind. 50% nicht mehr ausüben können. Das hat den Fall das du z.B. aus dem Branddienst, dem Polizeidienst oder aber auch aus einem anderen Dienstverhältnis entlassen wirst aber theoretisch noch nicht dienstunfähig bist. Für diesen Fall bieten einige Versicherer Dienstunfähigkeitsklauseln an. Diese treten dann ein wenn du vom Arbeitgeber dienstunfähig geschrieben wurdest. Diese Klauseln gibt es auf jeden Beamtenberuf zugeschnitten. Schwer versicherbar sind in diesem Bereich Polizisten und Feuerwehrler.

Die Aussage von Eddy21 ist völlig falsch. Da hat einer das ganze Prinzip nohc nicht verstanden.

Da es unzählige Dinge zu beachten gibt sollte eine BU Absicherung daher nicht leichtfertig getätigt werden und schon garnicht bei der Versicherung wo man auch sonst alles hat oder ähnlich. Dafür sind die Verträge viel zu verschieden. Die meisten Versicherer bieten z.B. gar keine Dienstunfähigkeitsklausel mehr an.

Allerdings sollte man bei der DU auch berücksichtigen das diese in der Regel nur für einen gewissen Zeitraum gezahlt wird (36-72 Monate). Danach treten dann die BU Regeln wieder in Kraft.

Grundsätzlich ist es aber wesentlich einfacher Berufsunfähig zu werden als erwerbsunfähig.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 2. Dezember 2008 16:54

Danke für Deine ausführliche Antwort. Eddy meinte die abstrakte Verweisung, die für meinen Vertrag noch gilt. Das Problem ist, dass man zwar dienstunfähig werden kann, was jedoch nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit zur Folge hat.


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