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Versicherung für meinen Hund

gefragt von bauSaulok am 10.08.2009 um 11:17 Uhr

Ich habe eine versicherung abgeschlossen für meinen hund ronja sie ist jezt 1 jahr und wo der unfall war, war sie 14 monate alt es war verdacht auf vergiftung. wir hatten aber die versicherung erst abgeschlossen also noch keine 3 monate wartezeit und die versicherung zahlt net jetzt mußte ich fast 300 euro bezahlen sie mußte eine nacht in den KH bleiben und bekamm noch medikamente mit nach hause. ist das Rechtens!

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Versicherung x 5.660 Hund x 4.645

Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 10. August 2009 11:17
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Ja, das ist leider so


Melly1878
beantwortet von Melly1878 am 10. August 2009 11:21
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Klar ist das Rechtens! Warum sollte die Versicherung für einen Schaden aufkommen, der VOR oder direkt NACH Vertragsabschluß entstanden ist?

Das ist für Euch zwar ärgerlich, aber eigentlich gängige Praxis! Und mit den 3 Monaten Wartezeit ist auch ziemlich normal- damit sichern sich die Versicherungen ab- denn die wollen auch ihre Beiträge haben- dadurch wird das schließlich finanziert (man muß also erst ein kleines Polster haben).


anonym
beantwortet von manolo123 am 11. August 2009 09:41
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anonym
beantwortet von hundini am 10. August 2009 13:05
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Da sagst ja selber, daß die 3 Monate Wartezeit nicht um waren. Dann muß die Versicherung nicht zahlen. Schau auch mal genau in die Versicherungsbedingen. Beil vielen Vesicherungen wird auch in den ersten Jahren nur ein sog. Höchstbetrag gezahlt. Aber ich habe bei deinem Hund irgendwie Probleme mit dem Alter: sie war damals 14 Monate und ist jetzt 1 Jahr?

Kommentar von bauSaulok am 10. August 2009 15:41

sorry verschrieben 14 wochen und jetzt ein jahr


anonym
beantwortet von Candlejack am 10. August 2009 11:49
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Es gibt Versicherungen ohne Wartezeit und es gibt Versicherungen mit. Damit soll verhindert werden, dass Du kurz vor einem erwarteten größeren Schaden noch schnell ne Versicherung abschließt. Im Rechtsschutz ist das üblich. Im Bereich Gesudheit gibts dann eher Gesundheitsprüfungen und keine Wartezeit. Damit musst Du leider leben.


Tibettaxi
beantwortet von Tibettaxi am 10. August 2009 11:48
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Ist rechtens.

Wenn sie ein jahr alt ist und der Unfall mit 14 monaten war kopmm ich sda nicht mehr mit


Tibettaxi
beantwortet von Tibettaxi am 10. August 2009 11:48
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Ist rechtens.

Wenn sie ein jahr alt ist und der Unfall mit 14 monaten war kopmm ich sda nicht mehr mit


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 10. August 2009 11:19
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Blöd gelaufen! Aber leider bestehen die Versicherungen auf der Einhaltung der Wartezeit.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 10. August 2009 11:19
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Ja daran kann man nichts ändern.


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