Versicherung eheähnliche Lebensgemeinschaft mit Zweitewohnsitz

5 Antworten

Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Es kommt auch auf den Versicherer an und auch auf die Versicherungen die abgeschlossen werden.

Nehmen wir z.B. eine Privathaftpflichtversicherung:

  1. Partner wohnt in Berlin mit HW alleine

  2. Partner wohnt in Hamburg mit HW mit Sohn und in Berlin mit NW

Dann wäre zwar der 2. Partner wenn er sich in Berlin aufhält mitversichert, aber für den Sohn in Hamburg bzw. für Mietsachschäden benötigt er eine sperate haftpficht.

Der Partner hat sein HW in der gemeinsamen Wohnung, in der der Versicherungsnehmer seinen eingetragenen NW hat. Der Versicherungsnehmer hat sein HW noch bei seinen Eltern in einer anderen Stadt. Es handelt dich um eine Privathaftpflichtversicherung, ich glaube bei der VHV.

Hallo HansWurst69,

welche Arten von Versicherungen meinst du hier?

AGB gibt es meines Wissens überhaupt keine, weder bei Sach-, Leben/Renten-, Kfz- und sonstige Versicherungen! In den Sachversicherungen gibt es z.B. folgende Bedingungen: AUB (Unfallversich.), VHV (verb. Hausratversich.), AHB (Allg. Haftpflichtbedingungen), AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen), usw. usw.

Gruß siola

Es handelt sich um eine PHV ich glaube bei der VHV. Ich meine die Versicherungsbedingungen, weiß aber nicht ob dies nun wirklich AGB sind.

Ich musste nur den Namen und Geburtstag meiner Freundin bei der Versicherung angeben.

Weiter war nichts zu machen, alles ganz problemlos und nun ist sie über mich mitversichert.

Bei eheähnlicher Pertnerschaft muß ein gemeinsamer Hauptwohnsitz vorhanden sein.

Alles andere würde Versicherungsbetrug Vorschub leisten.

Ein imaginärer Wetterfrosch, nennen wir ihn mal Herr Stachelmann, der mit 14 Freundinnen jeweils 14 verschiedene Zweitwohnungen bewohnen würde, könnte ja dann mit 1 Vertrag 14 ahnungslose Freundinnen kostenlos versichert wissen. Er könnte dann jeweils zu einem Schaden dann eine Adressänderung melden.

Dies geht natürlich nicht.

Hallo HansWurst69,

wichtig ist, dass du auch namentlich genannt bist in dem PHV-Vertrag! Siehe hier z.B. die Besonderen Bedingungen der VHV als Beispiel:

2. Mitversicherte Personen

2.1 Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht

(1) des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers. Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten.

(2) des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dessen Kinder, diese entsprechend Ziff. 2.1 (3) bis (5).

Der Versicherungsnehmer und der mitversicherte Partner dürfen nicht mit anderen Personen verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebens partner schaftleben!

Sofern der Partner nicht beim Versicherungsnehmer behördlich gemeldet ist, besteht die Mitversicherung nur, wenn der Partner beim Versicherer namentlich benannt ist!

Nachzulesen in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen mit ergänzendem Versicherungsschutz gelten für Ihren Vertrag zusätzlich zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB).

Gruß einer ehem. Versich.maklerin