Versicherung bezahlt erstmal nur den Netto Betrag aus!

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Hallo Jokerstyle,

das stimmt leider. Anders als früher müssen Versicherungen die MWSt. heute nur dann zahlen, wenn auch wirklich eine Reparatur durchgeführt wurde.

Ich verstehe allerdings nicht, wieso ihr in Vorleistung treten musstet. Bei meinem letzten Kfz-Schaden habe ich meinen Vers.Vertreter über den Schaden informiert und bin dann direkt zur Werkstatt. Dort habe ich eine Abtretungserklärung unterschrieben und den Rest hat die Werkstatt direkt mit der Vers. geklärt. Ich hatte also selbst keine Kosten.

Wie dem auch sei: Da du offenbar ja schon einen Teil gezahlt hast, kannst du jetzt mit Vorlage der Rechnung bei deiner Versicherung auch die Auszahlung der angefallenen MWSt. fordern. Einfach eine Kopie der Rechnung mit einem Begleitschreiben hinschicken, in welchem du um Auszahlung der MWSt. aus dieser Rechnung bittest. Der Rest sollte kein Problem sein.

Ein Foto wäre nicht schlecht, als Beweis, dass die Reparatur auch tatsächlich durchgeführt wurde, Papier ist geduldig.

@DerHans

Im Zeitalter der Digitalfotografie sind allerdings auch Bilder geduldig... ;-)

da die Reparatur noch nicht ausgeführt wurde, also auch keine mehrwertsteuerpflichtige Rechnung vorliegt, ist die Versicherung sogar dazu verpflichtet nur den Netto-Betrag auszuzahlen, sonst würde sie sich wegen Förderung der Schwarzarbeit strafbar machen.

Das ist richtig so.

Die MwSt. bekommt man nur ausgezahlt, wenn eine Rechnung der Werkstatt vorliegt.

Wenn die Versicherung den Schaden bezahlt, kannst Du bei der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben. Dann rechnet die Werkstatt den Schaden sofort mit der Versicherung ab.

Du die Versicherung allerdings bereits bezahlt hat, musst Du an die Werkstatt zahlen, bekommst aber bei Rechnungseinreichung den Mehrbetrag wieder

Vorstecken muss man gar nichts.. zeigt das schreiben der Werkstatt..... dann wissen die, das sie das Geld bekommen..

Aber, das ist immer so.. MwSt gibts erst, wenn man repariert hat

Mehrwertsteuer darf vom Versicherer nur erstattet werden, wenn diese auch tatsächlich angefallen ist. Eigentlich logisch, oder?