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Versicherung bei Brandschaden

gefragt von chanti am 30.10.2009 um 7:39 Uhr

Wir hatten gestern einen kleinen Brand in der Küche. Da wir geschockt waren haben wir als erstes Wasser über den Topf gegossen was noch eine größere Flamme entfachtet hat. Neben meinem Herd hängt die Kombitherm mit den Rohren und Kabel. Die Therme ist seitlich schwarz vom Russ. Wenn diese beschädigt ist (ist Eigentum vom Vermieter) kann ich Ansprüche stellen über die Haftpflicht oder nicht?! Besten dank vorab


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schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 30. Oktober 2009 07:49
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Die Hausrat übernimmt aber keine Schäden am Eigentum des VERMIETERS ...da grieft die Haftpflichtversicherung. Die deckt Schäden gegenüber dem Vermieter ab ( Mietsachschäden , aber keine mobilen, sondern nur fest mit dem Gebäude verbundene Teile)

Steht in der Risikobeschreibung der AHB´s


anonym
beantwortet von Strolchi09 am 30. Oktober 2009 07:41
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kannst ja mal versuchen....


Peppels69
beantwortet von Peppels69 am 30. Oktober 2009 07:44
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Bei Fett wasser da habt ihr aber glück gehabt wenn euch nichts passiert ist. Normalerweise kannst du das der Haftpflicht melden. Du hast durch dein Verhalten ja die Therme beschädigt und da haften die. Les aber am besten das kleingedruckte deiner Versicherung mal durch ;-) Wenn jemand fremdes das Wasser draufgeschüttet hat dann müssen sie normal zahlen.


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 30. Oktober 2009 07:45
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Alle Brandschäden (auch fremde...) werden normalerweise durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Kommentar von 312a64e85f14f0ca232c2b6c63bba9ffsmallPeppels69 am 30. Oktober 2009 07:49

Ja, das stimmt, alles was runterfällt wenn man das Haus umdreht müssen die zahlen, hat mir mal ein Versicherungsmann gesagt. Aber wenn sie keine hat dann müsste doch die Haftpflicht greifen, oder?

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 30. Oktober 2009 07:51

Da bin ich mir nicht sicher und will nichts Falsches dazu sagen...

Kommentar von Simple_avatar3smallschneckle1980 am 30. Oktober 2009 07:51

Hier gehts ja um die Therme des Vermieters. Somit greift aber die Haftflichtversicherung


anonym
beantwortet von Murksambau am 30. Oktober 2009 07:46
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hausratversicherung sollte das übernehmen - frag dort nach


Praline
beantwortet von Praline am 30. Oktober 2009 07:47
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Mach das! Die Versicherung greift: Hausrat!


anonym
beantwortet von anjanni am 30. Oktober 2009 07:53
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Deine Hausratversicherung informierst Du über Schäden an Deinem Eigentum, Deine Haftpflichtversicherung kannst Du fragen, ob sie die Installation des Vermieters bezahlt, für die sonst eventuell auch noch dessen Gebäudeversicherung in Anspruch genommen werden kann.


anonym
beantwortet von Nachodka am 30. Oktober 2009 08:40
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Ölbrände nie mit Wasser löschen !


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