Wir hatten gestern einen kleinen Brand in der Küche. Da wir geschockt waren haben wir als erstes Wasser über den Topf gegossen was noch eine größere Flamme entfachtet hat. Neben meinem Herd hängt die Kombitherm mit den Rohren und Kabel. Die Therme ist seitlich schwarz vom Russ. Wenn diese beschädigt ist (ist Eigentum vom Vermieter) kann ich Ansprüche stellen über die Haftpflicht oder nicht?! Besten dank vorab
Die Hausrat übernimmt aber keine Schäden am Eigentum des VERMIETERS ...da grieft die Haftpflichtversicherung. Die deckt Schäden gegenüber dem Vermieter ab ( Mietsachschäden , aber keine mobilen, sondern nur fest mit dem Gebäude verbundene Teile)
Steht in der Risikobeschreibung der AHB´s

Bei Fett wasser da habt ihr aber glück gehabt wenn euch nichts passiert ist. Normalerweise kannst du das der Haftpflicht melden. Du hast durch dein Verhalten ja die Therme beschädigt und da haften die. Les aber am besten das kleingedruckte deiner Versicherung mal durch ;-) Wenn jemand fremdes das Wasser draufgeschüttet hat dann müssen sie normal zahlen.

Alle Brandschäden (auch fremde...) werden normalerweise durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Peppels69 am 30. Oktober 2009 07:49 Ja, das stimmt, alles was runterfällt wenn man das Haus umdreht müssen die zahlen, hat mir mal ein Versicherungsmann gesagt. Aber wenn sie keine hat dann müsste doch die Haftpflicht greifen, oder?
RuleBritannia am 30. Oktober 2009 07:51 Da bin ich mir nicht sicher und will nichts Falsches dazu sagen...
Hier gehts ja um die Therme des Vermieters. Somit greift aber die Haftflichtversicherung
hausratversicherung sollte das übernehmen - frag dort nach
Deine Hausratversicherung informierst Du über Schäden an Deinem Eigentum, Deine Haftpflichtversicherung kannst Du fragen, ob sie die Installation des Vermieters bezahlt, für die sonst eventuell auch noch dessen Gebäudeversicherung in Anspruch genommen werden kann.