Stefan Schneider am 13.05.2008 um 18:43 Uhr
Hallo! Ich habe eine Frage zur Versetzung ins nächste Schuljahr. Wie viele Fünfer darf ich höchstens haben, wenn ich sie nicht durch eine 2 ausgleichen kann?? Und wie kann ich die überhaupt ausgleichen? ICh weiss nicht, ob das hier eine Rolle spielt aber es handelt sich um eine hessische Schule.

Frag doch mal deine Lehrkörper wie das bei euch genau funktioniert.
Am besten hilft...
lernen lernen lernen......
2 fünfen, wovon eine ausgeglichen werden muss. Maßgebend ist auch, ob es sich um ein Haupt- oder ein Nebenfach handelt. Hauptfächer können nur mit Hauptfächern ausgeglichen werden. Der Ausgleich kann aber nur mit einer 2 oder zwei 3en in den Fächern erfolgen, die mit der gleichen oder höherer Stundenzahl unterrichtet werden. Wenn du z.B. eine 5 in Deutsch hast, das 4stündig unterrichtet wird, könntest du die mit einer 2 in Mathe oder einer 2 in einer Fremdsprache ausgleichen oder in beiden Fächern eine 3, sofern diese auch mit 4 Stunden unterrichtet werden.

Du darfst nur eine 5 haben, dann wirst du versetzt. Mit 2 5 bleibst du sitzen, außer du kannst die 5 mit einer 2 in einem Hauptfach ausgleichen. Ich denke , das gilt für alle Bundesländer gleich. Wieviele 5 du maximal haben kannst? Ab zwei 5 wird es schon kritisch.
Stefan Schneider am 13. Mai 2008 18:49 Muss ich die durch ne 2 in einem Hauptfach ausgleichen oder geht auch in einem Nebenfach?
Gozilla am 13. Mai 2008 18:56 Ja, musst Du.
"Ich denke , das gilt für alle Bundesländer gleich." Das gilt sicher nicht, da kocht jedes Bundesland (zumindest in Details) sein eigenes Süppchen...
Für Hessen (nachdem der Link in meiner Antwort nicht geht und ich nicht mehr editieren und die Antwort auch nicht selber kommentieren kann):
www.http://www.kultusministerium.hessen.de (das www. gehört da natürlich nicht hin...) --> Schulrecht (ungefähr in der recht oberen Ecke) --> Gestaltung des Schulverhältnisses (in der linken Leiste) --> Anlage 1 (in der rechten Leiste)

Eine fünf ist "gratis". Die zweite und alle weiteren müssen ausgeglichen werden. Das heißt, zwei Dreier und eine zwei pro fünf. so war es in Berlin...
Stefan Schneider am 13. Mai 2008 18:58 Ojeee.....

Wie wärs mal mit lernen, denn wenn du das das ganze Schuljahr versäumt hast, solltest du vieleicht besser gar nicht aufsteigen.
Stefan Schneider am 13. Mai 2008 19:20 Es ist ja nur das eine Fach - Chemie.... Mit diesem Fach komm ich nicht so klar.... Und jetzt hab ich in Werken vergessen die eine Arbeit, die wir gemacht haben, abzugeben und stehe da auch auf 5...... aber das ist zu 1000000% meine Schuld....
Die 2. fünf muss ausgeglichen werden, entweder mit einer 2 oder zwei dreien. Eine Ehrenrunde ist doch nicht so schlimm! Bedenke , 1 Jahr weniger arbeiten bis zur Rente!!
Stefan Schneider am 13. Mai 2008 19:18 Aber da sin meine Freunde in der Klasse.... Das is dann auch net so toll wenn du in der neuen Klasse niemand kennst am Anfnag...
Klar wäre Lernen das beste, aber naja, das weißt du wohl selber ;-)
Das hier sollte eigentlich alle deine Fragen beantworten: http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKMInternet?rid=HKM15/HKMInternet/nav/344/3443019a-8cc6-1811-f3ef-ef91921321b2%26ic_uCon=ae21081c-a279-d901-e76c-d97ccf4e69f2.htm&uid=3443019a-8cc6-1811-f3ef-ef91921321b2 War aber echt gut versteckt...
Das mach ich ja aber das Fach Chemie liegt mir überhauptnicht.....
Jede Lehrperson Deiner Schule kann Dir über die Versetzungsbestimmungen in Deinem Bundesland Auskunft erteilen! Frag bitte dort nach!