Eppendorf am 20.02.2009 um 17:05 Uhr
Moin Moin,
am Dienstag habe ich bei eBay eine DVD-Box eingestellt. Sie besteht aus 7 DVDs und kostet bei Amazon neu 80,00€. Die Box ist wie neu und wurde erst einmal "durchgeschaut".
Die DVD-Box erfreut sich regen eines Interesses (14 Beobachter / 18 Bieter) und steht nun bei 30,00€. Heute Abend um 21.00 Uhr ist Auktionsende.
Ich habe bei der Produktbeschreibung aus Versehen 8 DVDs statt 7 DVDs angegeben. Alle anderen Angaben stimmen überein, da ich beim Einstellen die Produkt-EAN eingab und alle Daten (bis auf die Anzahl der DVDs) von eBay automatisch in die Beschreibung übernommen wurden.
Wie erkläre ich dem Bieter am besten, dass es nur 7 statt 8 DVDs sind?
Haben die Bieter für diesen Fehler Verständnis?
Gab es einen Fall, bei dem der Bieter trotz Einigung negativ bewertete?
Hilft es, wenn ich dem Ersteigerer die Portokosten erlasse?
Kann er mir sonst irgendwie ans Bein pinkeln?
Welche Probleme seht ihr noch?
Bild/er:

Setze doch einfach einen Nachtrag rein, dazu gehst du einfach auf "Ändern".

du kannst doch selber nachträglich noch bemerkungen hinzufügen bei ebay...
Eppendorf am 20. Februar 2009 17:15 Der Nachtrag ist drin, was passiert nun?
Hat der Höchstbieter die Option vom Kauf zurück zutreten?
Tigger14 am 20. Februar 2009 17:18 nur weil du dich wegen einer cd vertan hast, kann ich mir nicht vorstellen das da jemand zurücktritt...ausserdem hast du es ja gerade richtig gestellt...
Eppendorf am 20. Februar 2009 17:19 Okay, danke sehr. :-)
Eppendorf am 20. Februar 2009 20:52 Ein kleiner Auszug aus der E-Mail "von vor" 4 Minuten:
...ich bin schon geraume zeit auf der suche danach. es gibt also meinerseits keinen grund vom kauf zurückzutreten.
ich werde den betrag XX,XX€ in kürze überweisen....
Der Höchstbieter wollte auch keine Sonderprivilegien. :-)

Informier den Höchstbietenden über die falsche Zahl und sag ihm, dass der Kaufpreis dadurch 10% niedriger ist. :-)
Eppendorf am 20. Februar 2009 17:34 Vor oder nach dem Kauf?
:-)
Eppendorf am 20. Februar 2009 20:53 Ein kleiner Auszug aus der E-Mail "von vor" 4 Minuten:
...ich bin schon geraume zeit auf der suche danach. es gibt also meinerseits keinen grund vom kauf zurückzutreten.
ich werde den betrag XX,XX€ in kürze überweisen....
Der Höchstbieter wollte auch keine Sonderprivilegien. :-)
donnerunddoria am 21. Februar 2009 00:18 das finde ich fair ---> DH :o)

Du kannst noch eine Ergänzung nachtragen. Mach das. Wenn ein Bieter dann schon gekauft hat mach ihn per Mail darauf aufmerksam, daß es nur 7 CD sind und er vom Kauf zurücktreten kann.
Eppendorf am 20. Februar 2009 17:16 Der Nachtrag ist drin, was passiert nun?
Wird der Höchstbieter nun über den Nachtrag per E-Mail informiert?
Eppendorf am 20. Februar 2009 20:52 Ein kleiner Auszug aus der E-Mail "von vor" 4 Minuten:
...ich bin schon geraume zeit auf der suche danach. es gibt also meinerseits keinen grund vom kauf zurückzutreten.
ich werde den betrag XX,XX€ in kürze überweisen....
Der Höchstbieter wollte auch keine Sonderprivilegien. :-)

Kannste das nicht noch ändern? Bin mir jetzt nicht sicher,ob daa noch geht, wenn schon Gebote drauf sind. Wenn nicht würde ich das Ende der Auktion abwarten und dann dem Bieter die Lage erklären und ein Angebot machen. Gegebenenfalls auch, daß er von seinem Angebot zurücktreten kann.
Hatte mal das Problem, daß ich und viele andere auf einen Handykarton boten, weil sich die Bieterin mißverständlich ausdrückte. Auf Anfragen nach dem Handy, schrieb sie auch gleich, daß sie neu ist und einen Fehler machte. Keiner von den Bietern mußte am Ende einen teuren Handykarton kaufen :-)
Eppendorf am 20. Februar 2009 17:36 Moin! :-)
Ändern geht nicht mehr, allerdings konnte ich einen Zusatztext anhängen.
Der Höchstbietende wurde indes informiert.
Kuschelwuschel am 20. Februar 2009 17:38 Na Zusatztext ist doch schon mal gut. :-) Dann sind die Leute selber schuld, wenn sie nicht alles durchlesen.
Eppendorf am 20. Februar 2009 20:53 Ein kleiner Auszug aus der E-Mail "von vor" 4 Minuten:
...ich bin schon geraume zeit auf der suche danach. es gibt also meinerseits keinen grund vom kauf zurückzutreten.
ich werde den betrag XX,XX€ in kürze überweisen....
Der Höchstbieter wollte auch keine Sonderprivilegien. :-)

...ist mir auch schon passiert...ich habe die Auktion abgebrochen...
Eppendorf am 20. Februar 2009 17:35 Geht das so einfach? Das kann ja jeder, wenn ihm die Beträge für zu gering erscheinen. :-))
Morbidita am 20. Februar 2009 18:05 ...naja...Du musst halt einen wesentlichen Grund angeben z.B. Artikel wurde beschädigt (oder sowas)...
Eppendorf am 20. Februar 2009 20:53 Ein kleiner Auszug aus der E-Mail "von vor" 4 Minuten:
...ich bin schon geraume zeit auf der suche danach. es gibt also meinerseits keinen grund vom kauf zurückzutreten.
ich werde den betrag XX,XX€ in kürze überweisen....
Der Höchstbieter wollte auch keine Sonderprivilegien. :-)

nach Angebotsende den höchstbietenden anschreiben und von dem Versehen erzählen und Fragen, ob er den Kauf trotzdem haben möchte. Falls er das nicht will, dann anstandslos den Kauf zurücknehmen.
Eppendorf am 20. Februar 2009 17:34 Ist dann die Auktion generell für'n A.... oder wird automatisch der "zweithöchste" Bieter gefragt, ob er noch Interesse hat?
:-)
DerTroll am 20. Februar 2009 17:38 du solltest die Sache dann bleiben lassen, falls der höchstbieter verzichtet, soll er dir am besten eine Neutrale Bewertung geben und du gibst ihm eine gute. Und von ebayseiten her ist das Geschäft dann ordnungsgemäß abgelaufen. Und dann kannst du es ja neu einstellen, aber mit korrekter beschreibung. An die Kontaktadressen vom zweithöchsten Bieter kommst du ja nur, wenn der Rücktritt vom Kauf des Höchstbieters offiziell gemacht wird.
Eppendorf am 20. Februar 2009 17:45 Okay.
Das wäre dann meine erste, von 204 Bewertungen, die nicht positiv ausfällt. :-/
DerTroll am 20. Februar 2009 18:05 vielleicht könnt ihr euch auch einigen und er gibt dir eine Positive Bewertung oder läßt unbewertet.
Eppendorf am 20. Februar 2009 20:53 Ein kleiner Auszug aus der E-Mail "von vor" 4 Minuten:
...ich bin schon geraume zeit auf der suche danach. es gibt also meinerseits keinen grund vom kauf zurückzutreten.
ich werde den betrag XX,XX€ in kürze überweisen....
Der Höchstbieter wollte auch keine Sonderprivilegien. :-)
DerTroll am 20. Februar 2009 21:06 um so besser. trotzdem gut, daß du das angesprochen hast und er gesagt hat, daß er es trotzdem haben will. Dann bist du jedenfalls abgesichert.
Du kannst Deinen E-Bay-Text zumindest ergänzen, ewnn du ihn nicht ändern kannst.
sende allen Bietern und beobachtern eine Mail, wenn das Ebay dan nicht automatiosch macht. sollte kein Problem sein! du kannst dem Höchstbieter am Schluß de rAuktion imme rncoh den Rücktritt vom Kaufvertrag anbieten, wenn er nciht akzeptiert, daß es nur 7 CD sind!
Eppendorf am 20. Februar 2009 17:33 Angebot wurde ergänzt und an die letzten fünf Bieter eine Nachricht geschickt.
Die unteren (ersten) Bieter kann ich nicht informieren, weil eBay ein Limit für Nachrichten zu haben scheint.
Wir konnten Ihre Frage leider nicht weiterleiten. Es besteht ein Tageslimit für E-Mails, die Sie unter Verwendung von „Mit Mitglied Kontakt aufnehmen“ versenden können. Sie haben dieses Limit leider erreicht.
Eppendorf am 20. Februar 2009 20:53 Ein kleiner Auszug aus der E-Mail "von vor" 4 Minuten:
...ich bin schon geraume zeit auf der suche danach. es gibt also meinerseits keinen grund vom kauf zurückzutreten.
ich werde den betrag XX,XX€ in kürze überweisen....
Der Höchstbieter wollte auch keine Sonderprivilegien. :-)

Da kannst du doch ergänzende Angaben und Änderungen machen.
Eppendorf am 20. Februar 2009 17:22 Schon erledigt. Warte auf die Reaktion des Höchstbietenden. Dieser wurde auch per E-Mail von mir benachrichtigt.
Eppendorf am 20. Februar 2009 20:52 Ein kleiner Auszug aus der E-Mail "von vor" 4 Minuten:
...ich bin schon geraume zeit auf der suche danach. es gibt also meinerseits keinen grund vom kauf zurückzutreten.
ich werde den betrag XX,XX€ in kürze überweisen....
Der Höchstbieter wollte auch keine Sonderprivilegien. :-)

ach eppi naja ich wuerde das nicht gut bewerten ganz ehrlich nix gegen dich
Eppendorf am 20. Februar 2009 17:21 Wie gut, dass du so frei von Fehlern bist. ;-)
Eppendorf am 20. Februar 2009 20:52 Ein kleiner Auszug aus der E-Mail "von vor" 4 Minuten:
...ich bin schon geraume zeit auf der suche danach. es gibt also meinerseits keinen grund vom kauf zurückzutreten.
ich werde den betrag XX,XX€ in kürze überweisen....
Der Höchstbieter wollte auch keine Sonderprivilegien. :-)

infomiere den Höchstbieter
RolfHoegemann am 20. Februar 2009 17:08 Genau, den Höchstbieter informieren - aber ich bin sicher, dass diejenigen, die auf diese Box bieten,wissen müssten, dass da ein Tippfehler, bzw nicht so viele DVDs drin sind drin ist.
Eppendorf am 20. Februar 2009 17:09 In der Überschrift steht nichts von 8 DVDs (die Überschrift habe ich von eBay übernommen).
Nur in der Produktbeschreibung steht 8 DVDs.
Eppendorf am 20. Februar 2009 17:20 Ist passiert. Hat es irgendwelche Folgen für meine "Karriere" bei eBay?
Eppendorf am 20. Februar 2009 20:52 Ein kleiner Auszug aus der E-Mail "von vor" 4 Minuten:
...ich bin schon geraume zeit auf der suche danach. es gibt also meinerseits keinen grund vom kauf zurückzutreten.
ich werde den betrag XX,XX€ in kürze überweisen....
Der Höchstbieter wollte auch keine Sonderprivilegien. :-)
Der Nachtrag ist drin, was passiert nun?
Hat der Höchstbieter die Option vom Kauf zurück zutreten?
Bin ja mal gespannt, ob alles gut gegangen ist..informiere uns doch mal, wenn die Auktion beendet ist.
UPDATE
Die Versteigerung ist vorbei.
Ein kleiner Auszug aus der E-Mail "von vor" 4 Minuten:
...ich bin schon geraume zeit auf der suche danach. es gibt also meinerseits keinen grund vom kauf zurückzutreten.
ich werde den betrag XX,XX€ in kürze überweisen....
Der Höchstbieter wollte auch keine Sonderprivilegien. :-)
Gratuliere. Nun brauchst du auch keine Sorge mehr haben das du negativ bewertest wirst ;-)