Es bestanden 3 Testamente, ein handschriftliches von 1997, ein weiteres handschriftliches von Februar 2006, sowie ein notarielles, von September 2006. Das notarielle Testament wurde vom Nachlassgericht aufgehoben, da die Erblasserin zum Zeitpunkt der Errichtung testierunfähig war. Das handschriftliche Testament vom Februar 2006 haben die Erben aus dem notariellen Testament verschwinden lassen. In diesem Testament war eine für uns sehr wichtige Verfügung, nämlich von welchem Wert der Pflichtteil des landwirtschaftlichen Anwesens berechnet werden soll. Kann ich jetzt dem Gericht, beispielsweise durch eine EV, glaubhaft versichern, das dies der Wille des Erblassers war?
Das kannst Du sicherlich machen aber es wird sicherlich das entsprechende schriftlich verfügbare Testament als letzter Wille angesehen. Es sei denn Du hast entsprechende Beweise z.B. eine Kopie des entsprechenden Testaments. Das würde sicherlich auch anerkannt.
nein. somit gilt die gesetzl. Erbfolge. nicht einmal eine streitigkeit vor gericht macht sinn.
So ein Mist! Da hat man nun jahrelang geschufftet, um den Hof schuldenfrei zu bekommen, sämtliche Einnahmen aus der Landwirtschaft an die Eltern gezahlt, die Anderen haben keinen Finger gerührt, waren noch nicht mal auf der Beerdigung und nun muß man denen einen Haufen Geld in den Rachen werfen! Dabei würde das Geld dringend für die Sanierung des Anwesens gebraucht!