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verschuldung

gefragt von elysa2elysa2 am 12.09.2009 um 14:03 Uhr

kann man eine privatinsolvenz beantragen - wenn eides stattliche versicherungen abgegeben wurde und auch verschiedene titel schon bestehen-- denn die gelten doch 30 jahre oder


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anonym
beantwortet von lalaranch am 12. September 2009 14:05
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Du sagst uns nicht den ganzen Hintergrund, einen Antrag stellen solltest du auf alle Fälle, die Aussichten sehen nach deiner knappen Schilderung aber negativ aus.

Kommentar von 1268e4e554282eb0142110f680fc41c9smallelysa2 am 12. September 2009 14:09

na sie hat schulden -auch finanzamt und rentenstelle ,hat sich mit hartz IV durchgeschlagen --hatte jetzt lange ruhe gehabt und bekommt nun wiederholt aufforderung zu abgabe EV -- jetzt will sie das alles richten -denkt aber es hat keinen sinn ,weil ja titel lt. gesetz 30 jahre ihre gültigkeit haben

Kommentar von tomsong am 12. September 2009 14:18

Es wäre aber vorab zu klären, wie hoch die Gesamtverbindlichkeiten sind, ob eine Privatinsolvenz Sinn macht und ob eine außergerichtliche Regelung angestrebt werden kann.


anonym
beantwortet von tomsong am 12. September 2009 14:10
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Grundsätzlich kannst Du Privatinsolvenz beantragen. Hast aber u.U. bei der Schuldnerberatung lange Wartezeiten. Rechtsanwalt wäre auch eine Möglichkeit. Und die Frage stellt sich in dem Zusammenhang, ob strafrechtlich relevante Sachen eventuell vorliegen, Betrug usw. wenn nicht, dann ab und raus aus den Schulden und in die Privatinsolvenz.


anonym
beantwortet von densin53 am 12. September 2009 14:04
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Sicher kann man das machen und gerade dann.


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 12. September 2009 14:05
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gilt 7 Jahre, kann man, geh dringend zur Schuldnerberatung. Ist kostenlos und hilft.


curafe
beantwortet von curafe am 12. September 2009 14:06
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ja,infos bekommst bei der schuldnerberatung, landratsamt, gericht


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 12. September 2009 14:06
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Klar kannst Du Verbraucherinsolvenz anmelden. Adressen auch von kostenlosen Schuldnerberatungen gibts im Net oder im Tel. Buch.


anonym
beantwortet von gufrae am 12. September 2009 14:44
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Hier ist immer die Rede von kostenlos. Wenn man einmal in der Insolvenz ist, gilt nicht nur Gutverhalten, sondern auch, daß man den Verwalter des Ganzen (i.d.R. Rechtsanwalt) bzw. die Gerichtskosten am Ende bezahlt. Das ist auch nicht eben wenig für jemand, der nichts hat - nur so nebenbei.


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