verschollener Verwandter erbt?
Herr & Frau A machen ein gemeinsames Testament, sie legen in Guetergemeinschaft. sie haben keine Kinder. Fur den Fall eines gleichzeitigen Todes vermachen sie alles den kindern der Nachbarin B. Herr A stirbt, Frau A erbt alles. Frau a macht ein neues Testament und vermacht wieder alles den Kindern ihrer Nachbarin B. Sieben Jahre spaeter verstirbt Frau A. Nach einigen Monaten meldet sich Herr C, der ein Grossneffe des verstorbenen Herrn A ist und moechte erben, da er der einzige verwandte des herrn A sei. Er ist aber im Testament nicht erwaehnt. Bekommt er etwas, oder erben weiterhin die im Testament aufgefuerhten Kinder der nachbarin B? Kann Herr C "rueckwirkend" an das Erbe des vor 7 Jahren verstorbenen herrn A Ansprueche geltend machen?
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Nach einigen Monaten meldet sich Herr C, der ein Grossneffe des verstorbenen Herrn A ist und moechte erben, da er der einzige verwandte des herrn A sei. Er ist aber im Testament nicht erwaehnt.
Ein Testament gilt grundsätzlich vor der gesetzlichen Erbfolge ( sprich Verwandschaft). Das ist ja der Sinn und Zweck von Testamenten. Daran ändert auch das Vorhandensein von Verwanten nichts. Abgesehen davon ist er gar kein gesetzlicher Erbe (s.U.)
Etwas anderes wäre es, wenn ein pflichtteilberechtigter Erbe auftauchen würde, von dem der Erblasser nix gewust hat.
Bekommt er etwas,
Nein. Es sei denn, die Kinder von B sind volljährig und geben ihm etwas ab.
Kann Herr C "rueckwirkend" an das Erbe des vor 7 Jahren verstorbenen herrn A Ansprueche geltend machen?
Dazu müßte er Ansprüche haben. Sofern ein gültiges Testament von Herr A existiert, hat er sie nicht. Da das Testament aber beim Nachlassgericht auf Formgülitgkeit gehe ich mal davon aus, das es gültig war. Auch ohne Testament hätte er wegen der Ehefrau keine direkten Ansprüche.
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1931.html
Nur wenn einer der in §1931 erwähnten Verwanten zum Todeszeitpunk von Herr A gelebt hat käme überaupt ein anderer Erbe als Frau A zum Zuge.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Wenn du hier keinen Notar findest solltest du dir in deiner Nähe einen suchen. Die Frage ist viel zu komplex um sie mal ebenso zu beantworten.
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Nein, das Testament gilt. Ein Großneffe hat keinen Pflichtanteil. Die Kinder der Nachbarin erben alles.
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er hat ein recht auf einen pflichtanteil.ich glaub die max. die hälfte. den rest bekommen die kinder der nachbarin B.
Koennte doch sein, dass jemandem mal so etwas passiert ist und er mir sagen kann, wie es ausging, damit ich eine Richtung bekomme.
Wenn du Glück hast, könnte es sein. Trotzdem ist jeder Fall anders gelagert. Aber viel Glück bei deiner Suche.