verschmutzte Toilette - muss der Vermieter diese ersetzen ?
Heute beziehe ich meine neue Wohnung (Altbau). Die beiden Vormieter haben die Toilette in einem derart verschmutztem Zustand hinterlassen, daß die Ekelgrenze erreicht ist und diese kaum noch zu reinigen ist. Muss meine Vermieterin die Toilette ersetzen ?
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normalerweise gehört zu einer wohnung nach heutigem standart eine gebrauchsfähige sanitäre einrichtung. ist sie wirklich so extrem verschmutzt ist sie nicht gebrauchsfähig. ich kann mir vorstellen, dass es dich duchaus anekelt, diese sauber machen zu müssen. allerdings fürchte ich, dass der vermieter, so lange die toilette nicht endgültig defekt ist, sich nicht dazu überreden lassen wird, sie zu erneuern.
das auswechseln der schüssel ist übrigens kein hexenwerk und auch für relativ unerfahrene leute leicht bewerkstelligbar. gegebenenfalls solltest du darüber nachdenken, wenn du mit der alten schüssel nicht mehr leben kannst diese selbst zu wechseln. die schüssel selbst gibt es schon für unter 100 € viel mehr wird nicht benötigt. ist sie an der wand befestigt, sind die verschraubungen und anschlüsse so wie so genormt. die muttern von den stehbolzen abschrauben, das silikon mit einem cuttermesser ringsherum einschneiden, und dann die schüssel nach vorne von der wand ziehen. achtung. flüssigkeit und so kann austreten.
die neue schüssel wird dann praktisch einfach in die vorhandenen muffen gesteckt. um zu vermeiden, dass die gummidichtungen (können beim ausbau auch mal an der schüssel hängen bleiben) einreißen, empfielt sich ein klecks neutralsiefe.
ähnliche vorgehensweise gilt für eine am boden verankerte schüssel. hier empfielt es sich, für einen sicheren aufstand den unteren rand vor dem aufstellen mit ein einer silikonraupe zu versehen. was überqullt lässt sich nach dem festschrauben mit einem eingeseiften finger oder speziellen fugenspachel (fugenboy) sauber abzihen...
lg, anna
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Ich verstehe nicht, warum Du nicht vorher bei der Besichtigung gleich darauf hingewiesen hast, daß die Toiletten erneuert werden müssen. Man bezieht doch sicherlich keine Wohnung, wenn sie vorher nicht besichtigt hat, oder ?? Ich meine, wenn sie derart verdreckt sind, muß natürlich die Vermieterin für eine Erneuerung sorgen.
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wurde denn kein Übergabeprotokoll gemacht, das hättest du schon lange monieren können. Sprich sofort mit dem Vermieter und wenn der Zustand unzumutbar ist sollte er das WC erneuern.
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Nein, muss er nicht, falls dies nicht vertraglich vereinbart ist...
Kommentar von TerrorpinguinTerrorpinguin 15.08.2011Doch, muss er. Die Toilette ist nicht im vertragsgemäßen Zustand.
Kommentar von XtraDryXtraDry 15.08.2011Woher willst Du denn wissen, was der vertragsgemäße Zustand ist, ohne den Vertrag zu kennen???
Kommentar von TerrorpinguinTerrorpinguin 15.08.2011Dazu muss ich doch nicht den Vertrag kennen?
Kommentar von XtraDryXtraDry 15.08.2011Also, um den VERTRAGsgemäßen Zustand zu kennen, muss man den VERTRAG kennen, das besagt bereits der Begriff...
Kommentar von nicknack72nicknack72 15.08.2011@XtraDry:
Meine Rede.
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Ersetzen muss er nicht - aber ich denke, wenn man ihn den Zustand zeigt, wird er eine Ersatzbeschaffung zustimmen.
Suche das Gespräch.
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Hast Du das nicht bei der Besichtigung der Wohnung angesprochen? Würde ich an Deiner Stelle unbedingt heute noch erledigen, bevor Du eingezogen bist. Ein WC-Becken zu ersetzen dürfte kein Problem darstellen. Auf jeden Fall muß der Vermieter Dir die Wohnung in einem zumutbaren Zustand übergeben. Und dazu gehört auch ein benutzbares WC.
Kommentar von guterwolfguterwolf 15.08.2011ein WC zu ersetzen ist nicht so einfach, das muss abgeschraubt werden und wieder richtig angeschlossen...
Kommentar von XtraDryXtraDry 15.08.2011Naja, für einen geschickten Laien sind das 30 Euro und 15 Minuten... ;-)
Kommentar von futureworldfutureworld 15.08.201130 € ??? n neues WC-Becken kostet ca. 150 € mindestens
Kommentar von XtraDryXtraDry 15.08.2011Im Baumarkt kostet ein neues Klo 12,95, zzgl. Holzdeckel/Metallscharniere und Material 30 Euro. Und das sieht bis auf Details genauso aus wie ein 150-Euro- oder 1500-Euro-Klo und funktioniert einwandfrei, glaub es mir. Da steht dann allerdings natürlich nicht "Villeroy & Boch" drauf...
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 15.08.2011Ein Klo für 12,95 € komplett??
Gebraucht oder neu? :D
Wenn neu, dann würde ich es besser nicht holen, sonst steht noch in der Zeitung: "Kurioser Rettungseinsatz: Mann mit Kloschüssel zusammengebrochen - Hintern perforiert". :P
Kommentar von XtraDryXtraDry 15.08.2011Du bekommst in jedem Baumarkt neue Stand-Tiefspüler für diesen Preis (Flachspüler auch, aber die dürfte wohl keiner mehr wollen). Ok, lass' es je nach Baumarkt 15,95 sein (Hornbach bietet die glaub' ich für 12,95, bei Obi sind's 15,95), technisch und optisch sind die aber absolut ohne Einschränkungen i.O., wenn man von Design her keine besonderen Ansprüche stellt, die sehen eben "nur" wie ganz normale Klos aus...
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 15.08.2011Sachen gibts.^^ Muss ich doch glatt mal schauen. ;)
Kommentar von helrichhelrich 15.08.2011Mit "kein Problem darstellen" meine ich, daß WC-Becken heutzutage keine Raritäten darstellen und auch jede Sanitärfirma sicher fix so einen Auftrag ausführt.
Es ist eine Installation, die der neue Mieter in jedem Fall vom Vermieter bzw. einer vom Vermieter beauftragten Firma machen lassen sollte - schon deshalb, um eventuellen Regreßansprüchen vorzubeugen.
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Sanitäre Einrichtungen sind Vermietersache. Ja, du musst den Vermieter informieren und dieser hat dann die Toilette auszutauschen.
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Ja, aber Du musst sie vorher informieren und ihr erst die Möglichkeit geben, sie zu ersetzen. Oder ihr einigt Euch, dass Du eine neue kaufst und anschließend die Rechnung gibt, die sie Dir dann zahlt.
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Ja, muss er.
Der Vermieter muss die Mietobjekte in einem einwandfreien Zustand übergeben.
Schreib sofort eine Mängelmeldung und fordere die Herstellung eines normalen Zustandes.
Kommentar von XtraDryXtraDry 15.08.2011Nein, er muss diese im Zustand bei Besichtigung/Vertragsschluss übergeben, falls nichts anderes vereinbart ist...
Kommentar von TerrorpinguinTerrorpinguin 15.08.2011Der Zustand muss vertragsgemäß sein und dazu gehört auch eine benutzbare Toilette.
Kommentar von XtraDryXtraDry 15.08.2011Nein, er muss zunächst den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und dafür reicht es, wenn die Toilette funktionsfähig ist. Den vertragsgemäßen/vertraglich vereinbarten Zustand kennt hier niemand...
Kommentar von TerrorpinguinTerrorpinguin 15.08.2011Nein, sowas muss man nicht hinnehmen.
Kommentar von XtraDryXtraDry 15.08.2011Und das weißt Du... woher nochmal???
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Das hättest du bei der Wohnungsübernahme monieren müssen. Jetzt isz es eine Sache der Kulanz
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wenn nichts im Übergabeprotokoll steht wirds schrierig, entweder du suchst das gespräch und bietest ein entgegenkommen an, zb. das du dich um den einbau kümmerst.
oder du erkennst einen riss im klo ;) den du vorher nicht gesehen hast und meldest ihn zum protokoll nach. danach muss das klo dann getauscht werden.
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Bad und Schei.s.s.ha.us. schaue ich mir immer zuerst an, daran erkennt man auf dem ersten Blick ob die Wohnung pfleglich henadelt wurde - ist da nicht alles paletti dann ist auf die Wohnung g.e.s.c.h.i.s.s.e.m -kein Vertrag
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du hättest das bei der Wohnungsbesichtigung beanstanden müsse, da Du den Mietvertrag schon unterschrieben hast, glaub ich nciht , daß Dein Vermieter jetzt noch die Kosten übernimmt. Du kannst es versuchen, vielleicht macht sie es aus Kulanz, aber normalerweise müßtest Du jetzt putzen
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Hmm, wie sah denn die Toilette beim Einzug, bzw. bei der Besichtigung aus. Wenn die jetzt so ist wie die ist, sah die doch schon bei Besichtigung nicht viel besser aus. Wurde das als Mängel irgendwo schriftlich festgehalten ?
Jetzt die Frage hier zu stellen ok, aber verwunderlich ist das schon. Wenn 3x zum 1. Absatz mit "Nein" geantwortet werden muss, muss die Frage auch mit "Nein" beantwortet werden.
Kommentar von futureworldfutureworld 15.08.2011die Toilette sah schon bei der Besichtigung unter-aller-S au aus , das Becken fast schwarz !
Kommentar von Manne67Manne67 15.08.2011Und was habt ihr dann mit dem Vermieter vereinbart?
Kommentar von XtraDryXtraDry 15.08.2011Und Du hast dazu nichts gesagt bzw. vereinbart?!? Und genau da liegt das Problem...
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ja - du solltest das sofort reklamieren -- das braucht man nicht hinzunehmen -- das ist nicht zumutbar
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Sowas würde ich immer vor Einzug klären und evtl im Mietvertrag festhalten. Ist die Toilette kaputt? Nein? Dann muss sie sie nicht zwangsläufig ersetzen (und diese kaum noch zu reinigen ist).
Kommentar von TerrorpinguinTerrorpinguin 15.08.2011Natürlich muss eine völlig verdreckte Toilette, die sich nicht mehr reinigen lässt, ersetzt werden.
Kommentar von nicknack72nicknack72 15.08.2011Zitat: "und diese kaum noch zu reinigen ist" Sorry, sowas muss bei der ersten Besichtigung angesprochen werden.
Kommentar von TerrorpinguinTerrorpinguin 15.08.2011Selbst wenn es dort nicht angesprochen wurde, verzichtet man deshalb nicht auf seine Rechte.
Kommentar von XtraDryXtraDry 15.08.2011Nein, tut man nicht, wenn man das Recht hat, was hier aber nicht der Fall ist. Bitte mal bedenken, dass in Deutschland noch immer Vertragsfreiheit gilt, Änderungen des Zustands bei Besichtigung müssen vereinbart werden...
Kommentar von XtraDryXtraDry 15.08.2011Nein, es sei denn, dies ist zwischen Vertragsschluss und Übergabe passiert, was unwahrscheinlich ist...
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Nun erkenne ich soeben, dass schon gestern die Übergabe der W. an dich erfolgte. Ich hoffe, du hast schon so gehandelt, wie in meiner ersten Antwort beschrieben. Ansonsten jetzt Mangelanzeige. Du hast Anspruch auf Mangelbeseitigung, er ist unverjährbar. Eine Mietminderung allerdings ist möglicvherweise nun nicht mehr möglich. Je nach dem, wie verhandelt bzw. was vereinbart wurde.
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Du solltest darauf bestehen, dass entweder die Toilette auf Kosten des Vermieters hygienisch einwandfrei hergerichtet oder erneuert wird. Lass das ins Übergabeprotokoll aufnehmen und setze dort eine Frist (max. 1 Woche). Wird durch den Vermieter der Mangel nicht innert dieser Frist beseitigt, kannst du selbst den Mangel beseitigen (lassen) und die Kosten mit der übernächsten Miete aufrechnen. Sag das so dem Vermieter bei der Übergabe.
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Sofern Sie den Ekelzustand nicht im Übergabeprotokoll festgehalten haben und darin auch eine Regelung über die Zuständigkeit der Reinigung getroffen haben, ist das jezt Ihr persönliches Problem!
Danke an alle ! Ihr habt mir sehr weitergeholfen ! :)