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Verschiedene Fragen zur Umsatzsteuerzahlung

gefragt von ravesiteravesite am 09.01.2008 um 23:39 Uhr

Ich weise erst seit August Umsatzsteuer aus bzw. melde diese beim FA an. Nun stellen sich mir einige Fragen:

  1. Muss ich Rechungen in dem Monat "verbuchen", dessen Datum sie tragen? Ich schreibe z.B. im Januar eine Rechnung, muss aber bis April auf das Geld warten, buche ich sie dann im Januar und muss die USt. vorstrecken? Was, wenn ich das Geld nicht habe? Wie kann ich es "wieder gutmachen", wenn ich es bisher falsch (also zu spät) gebucht habe?

  2. Muss ich zusätzl. zur monatlichen eine Art "Jahres-Ust.-Anmeldung" machen? Kann ich da vergessene Rechnungen angeben?

  3. Bislang hab ich Internet-, Handy- und Tankrechnungen nie verbucht, ist das möglich?

Danke schon mal!


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Reply


ruthchen
beantwortet von ruthchen am 9. Januar 2008 23:51
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1.Umsatzsteuer ist mit Zahlungseingang fällig (also im April) Nachweis per Kontoauszug
2.Ja und ja
3.Bei Telefon werden private Anteile angenommen, z.B. Festnetzanschluß privat, Handy geschäftlich oder umgekehrt, je nach Branche
Auto ist ne Wissenschaft für sich, meines Wissens ist es am sinnvollsten, Fahrtkostenabrechnung je km zu machen (Nachweispflichtig)
sonst wird Dir Privatnutzung des PKW in Höhe von 5(??)% des Neupreises des Wagens angerechnet.
Fahrtenbuch geht auch, nervt aber und bringt nicht viel.
Vielleicht lohnt sich doch der Steuerberater? Kostet meist weniger, als er einspart.
Meiner nimmt 600€ pro Jahr, dafür stell ich ihm meinen Schuhkarton mit Quittungen auf den Tisch... ;-)das Geld hat mich noch nie gereut

Kommentar von 8e1c2a3c6e396a783af8f38ac97563a4smallravesite am 10. Januar 2008 00:01

Hm je nach Umsatz sind 600 EUR p.a. leider nicht wenig (betreibe das Gewerbe momentan nur sporadisch neben meinem Hauptjob und hab daher auch Monate mit null Umsatz). Interessant klingt es aber schon. ;) Hab ich es richtig verstanden, du stellst ihm am Anfang des Monats den Karton hin und er regelt alles mit dem FA? Wär ja sehr angenehm und zeitsparend. :)

Kommentar von E20ef19dd6a93c86a4172eed9df022b7smallruthchen am 10. Januar 2008 00:21

quartalsweise.
er weint dann bißchen, machts aber immer toll. :-)
Ich rechne immer, daß ich in der Zeit, die ich mit steuerlichem vor-mich-hin-stümpern verbringen würde, lieber Geld verdiene. Hat sich bisher bezahlt gemacht.
Wenn Du festangestellt bist, würd ich Dir aber einen Lohnsteuerhilfeverein wärmstens empfehlen. Kostet viel weniger und die wissen auch alles. Quittungen sortieren mußt Du dann allerdings selber. :-)

Kommentar von 8e1c2a3c6e396a783af8f38ac97563a4smallravesite am 10. Januar 2008 00:34

Besten Dank, ich werde mich mal danach umhören.

Kommentar von E20ef19dd6a93c86a4172eed9df022b7smallruthchen am 10. Januar 2008 01:15

da wär was, oben rechts eine kostenlose Rufnummer
http://www.lohnsteuerhilfeverein.de/de/extern/beratung.aspx


Hoppelhasi
beantwortet von Hoppelhasi am 10. Januar 2008 01:51
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ich würde auch sagen, Du brauchst erst mal einen richtigen Berater, der Dir alle Kniffe und Tricks erklärt. Vielleicht kennst Du auch jemand,der das macht und nicht so teuer ist wie ein Steuerberater? Wenn nicht, dann lieber doch zum Fachmann! Am Finanzamt helfen sie Dir aber auch. Ich bin das erste mal mit 1000 Fragen mit der EKst und USt Erklärung aufs Finanzamt, die haben alles super erklärt und kostet nichts ... kommt natürlich auf den Bearbeiter an ...


anjanni
beantwortet von anjanni am 10. Januar 2008 09:09
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Berechnet wird dem Kunden die USt im Monat der Leistung - also der Lieferung der Ware oder Dienstleistung.

Dem Finanzamt machst Du Mitteilung darüber in dem Monat, in dem der Kunde gezahlt hat. (Du mußt also keine USt vorstrecken.) Die Meldung gibst Du im darauffolgenden Monat ab. Und bezahlst natürlich die USt ans Finanzamt.

Eine Jahres-USt-Erklärung gibst Du zusammen mit Deiner Steuererklärung ab. Das Finanzamt meldet sich schon, wenn es der Ansicht ist, daß der Termin überschritten wurde. Keine Panik! Alle vergessenen Rechnungen (auch die, für die Du USt gezahlt hast) kannst Du hier immer noch angeben.

Auto, Internet, Telefon kannst Du in der Regel natürlich nur mit dem Anteil angeben, der auf Dein Gewerbe entfällt. Du kannst die Anteile schätzen (einigermaßen realistisch), kannst aber auch genau Buch führen (Fahrtenbuch, EVN usw.). U.U. macht Dir das Finanzamt später Auflagen dazu, fordert die aber in der Regel nicht nachträglich ein.

Und wie Hoppelhasi schon sagt: Auch die Mitarbeiter am Finanzamt helfen Dir weiter. Sie sind sogar dazu verpflichtet, Deine Fragen zu beantworten - nicht jedoch, Dich auf Tricks hinzuweisen.

Einen Steuerberater würde ich erst nicht unbedingt hinzuziehen - außer, Dein Umsatz ist wirklich sehr hoch. Der Steuerberater bekommt nach irgendwelchen Umsatzstaffelungen Geld - und die unterste Stufe ist schon ganz schön hoch angesetzt. Soooo viel bringt er Dir dann vielleicht gar nicht. Da solltest Du vor einem Gespräch die Honorarfrage auf Euro und Cent klären!

Kommentar von 8e1c2a3c6e396a783af8f38ac97563a4smallravesite am 11. Januar 2008 10:08

Danke!


vampire
beantwortet von vampire am 9. Januar 2008 23:47
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1) die Umsatzsteuer ist im Monat der Lieferung anzusetzen 2) ja, eine Umsatzsteuererklärung, diese erfasst noch einmal das ganze Jahr. Auch "vergessenes". Vergessenes kann man aber auch jederzeit über eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung angeben. 3) im Grunde ja, wenn die Kosten betrieblich sind, denn dann kannst du die darin enthaltene Vorsteuer auch wieder absetzen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_(Deutschland)

Kommentar von 8e1c2a3c6e396a783af8f38ac97563a4smallravesite am 9. Januar 2008 23:51

Danke für die Antwort.

  1. Das heißt, ich muss die USt. vorstrecken, auch wenn mein Kunde evtl. niemals zahlt?!

  2. Bis wann muss eine solche Jahreserklärung abgegeben werden?

  3. Beim Handy hab ich z.B. eine Flatrate ohne EVN, kann ich die gesamten 44 EUR absetzen oder muss ich möglicherweise schätzen, wie viel Prozent davon ich geschäftlich telefoniere?


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 13. Januar 2008 19:47
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Grundsätzlich gilt bei dir Sollversteuerung, d. h. die Umsatzsteuer muss gemeldet und abgeführt werden wenn die Leistung/Lieferung ausgeführt wurde.

Es gibt aber auch die Möglichkeit die Istversteuerung beim Finanzamt zu beantragen, dann zählt der Zeitpunkt der Zahlung.

Die USt-Erklärung ist bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben.







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