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Versandkosten betrugen bei Internetkauf 7 € anstatt der angesagten 4 €, ist das wirksam?

gefragt von klaus123 am 07.01.2008 um 18:08 Uhr

Habe im Internet etwas gekauft und der Versand sollte 4 € betragen, jetzt haben die mir aber 7 € berechnet. Ich habe nicht vor, wegen der 3 € mehr etwas zu machen, frage mich aber dennoch, ob das rechtlich zulässig ist?


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regideur
beantwortet von regideur am 7. Januar 2008 18:11
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Nein, ist es nicht. Da ein Vertrag mit 4 Euro abgeschlossen wurde können nicht 3 mehr verlangt werden.


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 7. Januar 2008 18:11
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Die Versandkosten müssen deutlich und unmissverständlich angegeben werden und sind ein teil des Kaufvertrages.

In Deinem Falle würde ich denen jetzt einen freundlichen Brief schreiben, dass Du das nicht in Ordnung fändest und in Zukunft dort nichts mehr kaufen würdest.


DrLove
beantwortet von DrLove am 7. Januar 2008 18:11
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genau damit rechnen die doch. so verdienen die ne masse geld!
fordere die 3,- differenz zurück, bzw. lass das geld von der bank zurücktransferieren und überweise dann 3,- weniger!


anonym
beantwortet von justefix am 7. Januar 2008 18:15
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Das ist rechtlich nicht in Ordnung! Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten müssen bei Verkäufen im Internet deutlich erkennbar sein, wenn die Versandkosten 4 € betragen sollen, dann ist das schuldrechtlich auch so vereinbart, dann darf nicht mehr berechnet werden.


littletiger
beantwortet von littletiger am 7. Januar 2008 18:14
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Nein, das ist nicht zulässig. Die Versandkosten müssen, wenn vorher bekannt gegeben, auch eingehalten werden. Ich würd denen einen nette Email schreiben, mit dem Hinweis, daß das nicht in Ordnung ist und sie soeben einen Kunden verloren haben.


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