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Versandhäuser und Mahngebühren

gefragt von laramaus4 am 20.04.2009 um 12:17 Uhr

Wie ist eigentlich die rechtliche Lage? Die Versandhäuser schicken doch sofort ne Mahnung mit Mahngebühren in Höhe von 6,95 Euro. Ich habe mal gehört, daß erst einmal eine Zahlungsaufforderung kommen muß (in der keine Gebühren berechnet werden dürfen) und danach erst die 1. Mahnung. Weiß da jmd.drüber bescheid?


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anonym
beantwortet von Karli123 am 20. April 2009 12:19
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die zahlungsaufforderung ist doch die rechnung, die der ware beiliegt. wenn man die nicht fristgerecht bezahlt, kann auch gemahnt werden. ich hatte das aber auch mal und mich haben sie trotzdem vor der mahnung nochmal erinnert ohne gebühren. aber das müssten sie nicht.


Bernd2001
beantwortet von Bernd2001 am 20. April 2009 12:20
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Zahl sofort dann haste damit keine Probleme

Kommentar von Adore am 20. April 2009 12:23

Darum geht es in der Frage doch gar nicht.

Kommentar von laramaus4 am 20. April 2009 12:24

ehrlich-deine blöden antworten kannste dir sparen


dock69
beantwortet von dock69 am 20. April 2009 12:20
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Wieso sofort eine Mahnung? Üblicherweise kommt zuerst eine Rechnung. Die Mahnung kommt erst, wenn der Käufer den Kaufvertrag nicht einhält, indem er den vereinbarten Kaufvertrag nicht bezahlt. Eine Mahnung bedeutet zusätzlichen Aufwand und kostet damit Geld. Und selbstverständlich zahlt der Verursacher, also der Schuldner.


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 20. April 2009 12:20
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Im Normalfall, wie ich das zB von BONPrix und Neckermann kenne kommt erst eine Erinnerung! Und dann nach 3-4 wochen die erste Mahnung! Solltest du aber den Schriftverkehr per E-mail gehabt haben wäre es vielleicht möglich das dir das Erinnerungschreiben abhanden gekommen ist! Ich weiß ja auch nicht bei welchem Versandhaus bestellt wurde.


anonym
beantwortet von dalia4499 am 20. April 2009 12:18
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meist bekommst du auch erst eine aufforderung und dann eine mahnung..


Kommentar von laramaus4 am 20. April 2009 12:18

nee bei Versandhäusern nicht


maspick
beantwortet von maspick am 20. April 2009 12:19
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Da gibt es kein Gesetz. Eine Zahlungserinnerung muss nicht zwingend verschickt werden. Das ist auf Basis der Freiwilligkeit.


anonym
beantwortet von jockl am 20. April 2009 12:20
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Bezahle halt mal ohne die Mahngebühr. Vielleicht verzichten die dann, ist aber unwahrscheinlich und kostet dann noch mehr.


anonym
beantwortet von Adore am 20. April 2009 12:20
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Mit der Rechnung erhälst du ein Zahlungsziel. Ist dieses Ziel überschritten, befindest du dich sofort und automatisch im Zahlungsverzug. Einer freundlichen Erinnerung bedarf es dann nicht mehr.
Selbst die Mahnung ist schon ein Entgegenkommen des Versandhauses.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 20. April 2009 12:28
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Ich habe gelernt, dass man seine Rechnungen pünktlich bezahlt. Wenn Die 30 Euro Mahngebühr verlangen ist das auch noch in Ordnung weil ja auch ein Aufwand und Zinsverlust zu verbuchen íst.


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