Wie ist eigentlich die rechtliche Lage? Die Versandhäuser schicken doch sofort ne Mahnung mit Mahngebühren in Höhe von 6,95 Euro. Ich habe mal gehört, daß erst einmal eine Zahlungsaufforderung kommen muß (in der keine Gebühren berechnet werden dürfen) und danach erst die 1. Mahnung. Weiß da jmd.drüber bescheid?
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die zahlungsaufforderung ist doch die rechnung, die der ware beiliegt. wenn man die nicht fristgerecht bezahlt, kann auch gemahnt werden. ich hatte das aber auch mal und mich haben sie trotzdem vor der mahnung nochmal erinnert ohne gebühren. aber das müssten sie nicht.

Wieso sofort eine Mahnung? Üblicherweise kommt zuerst eine Rechnung. Die Mahnung kommt erst, wenn der Käufer den Kaufvertrag nicht einhält, indem er den vereinbarten Kaufvertrag nicht bezahlt. Eine Mahnung bedeutet zusätzlichen Aufwand und kostet damit Geld. Und selbstverständlich zahlt der Verursacher, also der Schuldner.
Im Normalfall, wie ich das zB von BONPrix und Neckermann kenne kommt erst eine Erinnerung! Und dann nach 3-4 wochen die erste Mahnung! Solltest du aber den Schriftverkehr per E-mail gehabt haben wäre es vielleicht möglich das dir das Erinnerungschreiben abhanden gekommen ist! Ich weiß ja auch nicht bei welchem Versandhaus bestellt wurde.
meist bekommst du auch erst eine aufforderung und dann eine mahnung..
nee bei Versandhäusern nicht

Da gibt es kein Gesetz. Eine Zahlungserinnerung muss nicht zwingend verschickt werden. Das ist auf Basis der Freiwilligkeit.
Bezahle halt mal ohne die Mahngebühr. Vielleicht verzichten die dann, ist aber unwahrscheinlich und kostet dann noch mehr.
Mit der Rechnung erhälst du ein Zahlungsziel. Ist dieses Ziel überschritten, befindest du dich sofort und automatisch im Zahlungsverzug. Einer freundlichen Erinnerung bedarf es dann nicht mehr.
Selbst die Mahnung ist schon ein Entgegenkommen des Versandhauses.

Ich habe gelernt, dass man seine Rechnungen pünktlich bezahlt. Wenn Die 30 Euro Mahngebühr verlangen ist das auch noch in Ordnung weil ja auch ein Aufwand und Zinsverlust zu verbuchen íst.