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Versäumnisurteil, wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

gefragt von maiki01maiki01 am 03.06.2008 um 6:18 Uhr

ich hatte vor längerer zeit einem Inkassounternehmen einen Auftrag erteilt. dieser kam nicht zustande. Das Inkaassounternehmen verklagte mich dazu, wie im Vertrag angegeben, zu den Auslagen und Gebühren (die sind bezahlt) noch als Strafe die vollen Kosten, die bei Vertragsausführung angefallen wären zu zahlen. Es wurde ein Versäumnisurteil gefällt, da ich an der Verhandlung nicht teilnehmen konnte. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Jetzt habe ich erfahren , dass es ein BGH Urteil gibt, wonach solche Klauseln im Vertrag ungültig sind. kann man eine Wiedereinsetzung in den ehemaligen Stand beantragen, da die Forderung demnach gesetzeswidrig ist?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 3. Juni 2008 06:34
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Wenn das Urteil rechtskräftig ist, Du also auch die Frist, gegen das Versäumnisurteil anzugehen (was wegen der Pauschalität eines solchen Urteils sehr leicht möglich ist, worauf auch hingewiesen wird) versäumt hast, ist das nicht mehr möglich.

Im Zivilprozeß kommt es auf das Parteivorbringen an. Darüberhinaus dient die Rechtskraft der Rechtssicherheit.

Alter zivilrechtlicher Grundsatz: Das Recht ist für die wachen da.

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 3. Juni 2008 08:07

Danke für die antwort. ich müßte ggf. bereits gezahlte summe zurück klagen. mittlerweile habe ich strafanzeige bei der staatsanwaltschaft gestellt. ich kann mir nach wie vor nicht vorstellen, das es keine möglichkeit mehr geben soll, weil die forderung ungesetzlich ist.



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