maiki01 am 03.06.2008 um 6:18 Uhr
ich hatte vor längerer zeit einem Inkassounternehmen einen Auftrag erteilt. dieser kam nicht zustande. Das Inkaassounternehmen verklagte mich dazu, wie im Vertrag angegeben, zu den Auslagen und Gebühren (die sind bezahlt) noch als Strafe die vollen Kosten, die bei Vertragsausführung angefallen wären zu zahlen. Es wurde ein Versäumnisurteil gefällt, da ich an der Verhandlung nicht teilnehmen konnte. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Jetzt habe ich erfahren , dass es ein BGH Urteil gibt, wonach solche Klauseln im Vertrag ungültig sind. kann man eine Wiedereinsetzung in den ehemaligen Stand beantragen, da die Forderung demnach gesetzeswidrig ist?

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, Du also auch die Frist, gegen das Versäumnisurteil anzugehen (was wegen der Pauschalität eines solchen Urteils sehr leicht möglich ist, worauf auch hingewiesen wird) versäumt hast, ist das nicht mehr möglich.
Im Zivilprozeß kommt es auf das Parteivorbringen an. Darüberhinaus dient die Rechtskraft der Rechtssicherheit.
Alter zivilrechtlicher Grundsatz: Das Recht ist für die wachen da.
Danke für die antwort. ich müßte ggf. bereits gezahlte summe zurück klagen. mittlerweile habe ich strafanzeige bei der staatsanwaltschaft gestellt. ich kann mir nach wie vor nicht vorstellen, das es keine möglichkeit mehr geben soll, weil die forderung ungesetzlich ist.