Im September möchte ich ins Ausland ziehen und mein Vermieter sagt das er die 660 EUR Kaution einbehält bis die Nebenkostenabrechnung durch ist. (Diese soll auch ca 3-4 Monate dauern...)
Da ich für meinen Neuanfang das Geld dringends bräuchte, wollte ich mal fragen wie ich nun am besten Vorgehen soll.
Hinzu muss ich sagen das die Nebenkosten sehr hoch angesetzt sind, und ich von letztem Jahr knapp 500 EUR zurückbekommen habe. Da ich von diesem Jahr auch keine Heizkosten für den Winter benötigen werde, gehe ich auch zu 100% davon aus, das ich von den Nebenkosten noch Geld zurückerstattet bekomme.
Habt ihr irgendeine Idee, wie ich wenigstens die Kaution zum Tag der Übergabe, herausschlagen kann?
Abgesehen davon, das ich das Geld brauche, beruht dies auch auf einer Vertrauenssache. Wenn ich erstmal im Ausland bin (Hawaii) wird es sehr schwer gegen meinen Vermieter vorzugehen, sollte er sich überlegen das Geld einfach einzubehalten. Immerhin sind das 22 Std Flug und die Ticketkosten übersteigen bereits den Kautionsbetrag zzgl. Nebenkostengutschrift.
Danke für eure Hilfe!

Der Vermieter hat das Recht, die Kaution bis zu einem halben Jahr nach Auszug einzubehalten, um eventuelle verdeckte Mängel beseitigen lassen zu können.
Mit den Nebenkosten darf die Kaution ohnehin nicht verrechnet werden. Denn dafür ist sie nicht gedacht.
Du kannst nur versuchen, ihn zu überreden, dir die Kaution zur Wohnungsübergabe auszuzahlen. Vielleicht eben mit dem Hinweis, dass eine Kaution nicht mit Nebenkosten verrechnet werden darf. Muß er aber trotzdem nicht machen.
Für ihn ist es rechtlich übrigens auch nicht so einfach, die Nebenkosten (wenn doch welche fällig sind) einzutreiben, wenn Du auf Hawaii wohnst.
Als ich meine Wohnung vor 6 Wochen schriftlich gekündigt habe, habe ich darum gebeten eine Vorabnahme für Anfang August zu machen, somit er sich einen Überblick über den Zustand der Wohnung verschaffen kann... Weiterhin habe ich darum gebeten das er mir wenigstens einen Teil der Kaution in Bar bei Schlüsselübergabe auszahlt, sollte alles in Ordnung sein.
Er hat mir ein Formular zukommen lassen in das ich vorab die Zählerstände eintragen kann, und hat mir zugesichert wenigstens 460 EUR von 660 EUR am Tag der Schlüsselübergabe auszuzahlen. Ich finde diese Lösung passt wie die Faust aufs Auge. Er hat immernoch eine gewisse Sicherheit und ich habe noch ein paar Kröten für meinen Neuanfang.
Antwort zu einer obigen Frage: Ja, ich habe eine Greencard. Habe bereits 7 Jahre zuvor auf Hawaii gelebt. Kam aus persönlichen Gründen nochmal nach Deutschland jedoch sehne ich mich danach zurück zu gehen. Umso früher desto besser! :)

bei der letzen mietwohnung, wo ich den verdacht hatte, dass mir der vermieter die kaution trotz ordentlichen umgangs mit der wohnung nicht korrekt und zügig zurückzahlen würde, habe ich mit der kündigung angekündigt, die kaution "abzuwohnen" und die mietzahlung rechtzeitig eingestellt. er hat zwar schriftlich noch etwas rumgezetert, gab aber doch bald ruhe. vielleicht ist das der richtige tipp für dich. viel glück.
Vielleicht noch etwas und das ist nicht unwichtig: Immer wieder wird von Mietern und auch von Ratgebern nicht berücksichtigt, dass jedes Jahr eine Preissteigerung der Nebenkosten stattfindet. Es entspricht daher nicht der Realität zu meinen "Ich habe letztes Jahr 500 EU Guthaben gehabt. Dann bekomm ich dieses Jahr auch wieder 500 EU raus." Das ist ein Irrglaube. Daneben wird bei "in diesem Jahr werden keine Heizkosten im Winter benötigt" nicht bedacht, dass die Fixkosten bei den Heizkosten immer anfallen, auch wenn man die Heizung nicht genutzt hat. Keine Heizung nutzen bedeutet nun mal nicht O Euro Heizkosten. Viele Mieter verstehen das oft nicht, weil sie sich zu wenig mit der Materie beschäftigen.
Jeder Mieter muss für die Verbindlichkeiten aus seinem Mietverhältnis einstehen, egal ob man ins Ausland geht oder nicht. Die Kaution hat nichts mit Deinem Auslandaufenthalt zu tun und demnach muss sich der Vermieter auch nicht danach richten. Der Vermieter handelt korrekt. Stehen noch Nebenkostenabrechnungen aus, so kann er einen Teilbetrag der Kaution einbehalten bis die Abrechnung versendet ist. Erst dann muss er verrechnen. Darüber hinaus hat er nach Ende des Mietverhältnis eine Prüfungsfrist von ca. 2-3 Monaten, in denen er nach Schäden in der Wohnung schauen kann. Die Kaution ist leider bei Auszug nicht fällig.
Und nur so nebenbei: Wenn man nach Hawaii geht, dann hat man doch sicher die Kosten hierfür vorher bedacht und diese auch gespart, oder?
da gehen ja mal wieder die meinungen der "experten" weit auseinander.
zunächst mal darf der vermieter kaution in angemessener höhe einbehalten bis zur abrechnung der betriebskosten. wenn er jährlich abrechnet, kann das bis zum 31.12.2010 sein. da hier aber eher der fall vorliegt, daß eine nachzahlung zu erwarten ist, scheint es mit mangelnder liquidität begründet zu sein. im gegenteil, du kannst verlangen daß aufgrund der hohen erstattung im letzten jahr die vorauszahlungen angepasst werden.
des weiteren kann ein vermieter bis zu 6 monaten (z.zt. trend der rechtsprechung) die kaution zurückhalten, um ggf schadensersatzansprüche zu verrechnen. dem nimmst du am besten mit einem übergabeprotokoll, freunden als zeugen und einem haufen bilder den wind aus den segeln. erkundige dich insbesondere über renovierungspflichten und ob deine vertragsklauseln dazu überhaupt gültig sind und eingehalten werden müssen.
kaution darf nicht vom mieter mit mietzahlungen verrechnet werden.
soweit das recht.
jetzt mein rat:
beruf dich auf die gutschrift in der letzten abrechnung und verlange rückwirkend eine um 40 euro pro monat reduzierte vorauszahlung. die verrechnung kannst du - um wenigstens einigermaßen die form zu wahren - mit der übernächsten miete durchführen.
ob du ein böser bube bist der nicht an das gute im vermieter und vor allem nicht an seine bonität glaubt mußt du selbst entscheiden. in der von dir speziell geschilderten situation würde ich vielleicht die kaution samt verzinsung mit den letzten mietzahlungen verrechnen....

der vermieter kann, insofern damit zu rechnen ist, einen angemessenen teil der kaution zur regulierung der bk-nachzahlung als sicherheit einbehalten. da in deinem falle aber letztens eine gutschrift von 500 euro erfolgte, dürfte bei unverändertem verbrauchsverhalten kaum ein grund gegeben sein. vereinbare einen termin, etwa 2 wochen vor kündigungstermin, zu einer sog. vorabnahme. da könnte gemeinsam geprüft werden, ob irgendwelche mängel oder schäden da sind, die du begleichen müsstest. wenn nicht, wäre auch hier keine einbehaltung gerechtfertigt.außerdem such einen kumpel oder verwandten etc., dem du eine schriftliche voll- macht zur wahrnehmung deiner interessen aus diesem mietverhältnis erteilst, incl. kautions-abrechnung, bk-abrechnung incl. unterschriftsberechtigung. da hätten beide parteien eine sicherheit.
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Zum Thema des "Startkapitals" von 660 EUR muss ich sagen das dies natürlich nicht das einzige Geld ist das ich mitnehmen werde. Ich werde auch mit dem auskommen was mir zur Verfügung steht, nur diese 660 EUR zu haben würde es leichter machen.
Zum Thema Möbel: Ich habe vor alles zu verkaufen was ich besitze. Ich fliege lediglich mit einem Koffer Klamotten und fange drüben neu an.
Da ich dort jemanden kenne kann ich ohne Fixkosten bis auf weiteres unterkommen. Viel Geld ist daher nicht notwendig, lediglich für einen Gebrauchtwagen somit ich auf meine zukünftige (fast sichere) Arbeitsstelle kommen kann.
Wie es bereits vorgeschlagen wurde, werde ich versuchen einen Termin mit meinem Vermieter für Anfang August zu beantragen. Somit könnte ich ihn überzeugen das die Nebenkosten gleich, oder sogar weniger wie die im Vorjahr sind (zu seiner Sicherheit). Und er kann sich ein Bild von der Wohnung machen um vorab zu Entscheiden ob er bei Übergabe bereit ist die Kaution auszuhändigen. Auch vielen Dank für den Hinweis das die Nebenkostenabrechnung nicht mit der Kaution verrechnet werden darf. Dies ist gut zu wissen.
Am meisten erreiche ich, wenn ich in einem guten Verhältnis mit dem VM auseinander gehe. Von daher werde ich sachlich bleiben, die Situation schildern, und hoffen das er sich erkenntlich zeigt. Immerhin haben wir ein gutes Mietverhältniss gehabt und es gab nie etwas zu beantstanden (stets pünktliche Mietzahlung, keine Lärmbelästigungen, usw).
Ach, übrigens, es geht nach Oahu, Hawaii. :-)
Es ist leider nicht richtig, dass die Kaution nicht mit Nebenkosten verrechnet werden kann. Die Kaution steht für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis gerade. Sind keine Schäden zu verrechnen und zahlt der Mieter die Nachzahlungen nicht, so kann der VM diese mit der Kaution verrechnen. Nebenkosten mit der Kaution nicht verrechnen dürfen, betrifft nur die Mieter. D.h.. Mieter dürfen nicht sagen "Verrechne mal die Nachzahlung mit der Kaution. Hab gerade kein Geld." Das geht nicht! Umgekehrt aber darf sehr wohl der Vermieter Außenstände von der Kaution abziehen, auch fehlende Miete am Ende des Mietverhältnisses.
Oahu ist auch schön. Greencard hast Du aber schon, oder?
Rein rechtlich besteht für den Vermieter keine Verpflichtung, die Kaution vorab auszuzahlen, da sie ja gerade für die evtl. anfallenden Reparaturarbeiten an der Mietsache gedacht sind. Verrechnen mit der NK-Zahlung darf er sie ohnehin nicht; jedoch ist Dein Umzug nach USA (wohin geht es denn auf Hawaii - Big Island oder Maui?) natürlich auch für den VM problematisch, da er Dir das Geld nach dem Wegzug nicht mehr so einfach überweisen bzw. nachsenden (Sparbuch) kann. Ich würde in dieser Lage ohnehin dringend raten, einen gesetzlichen Vertreter mit den entsprechenden Vollmachten für die Zeit nach Deiner Abreise zu versehen. Das kann ein naher Verwandter oder auch ein guter Freund sein, der eben dann als örtlicher Ansprechpartner für Dich bestimmte Aktionen durchführen darf. Denn solltest Du in den nächsten Jahren irgendwas von den deutschen Stellen benötigen, müsstest Du jedesmal zur zuständigen deutschen Botschaft nach San Francisco fliegen, nur um z.B. irgendeine Bescheinigung auszufüllen oder abzuholen.
Aber zurück zu Deiner Frage: Vereinbare einen Termin 4 Wochen vor Deinem Wegzug zur Begehung, und kläre die zu behebenden Mängel ab. Dann räume die Wohnung (und zwar nicht auf den letzten Drücker) soweit im Voraus zum Abreisetermin, dass die Mängelbeseitigung noch in Deiner Anwesenheit in D durchgeführt werden kann (ggfs. Übernachten bei Freunden auf dem Klappbett, egal...). Möbel und persönliche Dinge müssen ja eh´ per Container nach Hawaii verschifft werden, denke ich (oder nimmst Du nichts mit?). Dann muss die Zählerablesung und entsprechend die Abrechnung der Verbrauchswerte durchgeführt werden; gleich vor Ort eine Aufstellung der geleisteten Vorauszahlungen und der tatsächlich angefallenen NK erstellen und unterschreiben lassen. Die Endabrechnung kann zwingend erst nach Vorlage der Jahresrechnung (bei Mehrparteienhaus) erfolgen, aber es sollte zumindest schonmal die Kautionsfrage somit gelöst werden können. Der gesetzliche Vertreter (zum Termin mitnehmen und bekannt machen) kann dann die letztendliche Abwicklung übernehmen. Viel Glück auf Hawaii (da ist es schon echt superschön..)
Kleiner Nachtrag, auch als Klarstellung in Hinblick auf die zwischenzeitlichen Kommentare: Natürlich kann der Vermieter die Mietkaution anteilig als Sicherung für noch nicht im Detail bezifferbare Forderungen, die auch NK sein können, zurückhalten. Das hatte ich aber auch nicht anzweifeln wollen in meiner obigen Aussage ( vgl. dazu BGH VIII ZR 71/05). Vielmehr ging es mir darum, dass der Vermieter nun aber eben gerade auch nicht die Kaution pauschal verweigern kann mit Verweis auf die NK, zumal im vorliegenden Fall vermutlich gar keine NK-Nachzahlung fällig werden dürfte (jedoch auch keinesfalls gesichert ist, dass ein NK-Guthaben besteht, denn die Energiekosten waren gegenüber 2007/2008 um fast 30% gestiegen). Somit kann der VM also nicht z.B. eine direkte Gegenrechnung unter Einbeziehung der Kaution aufstellen, das wäre unzulässig. Statt dessen muss er dem Mieter die detaillierte Abrechnung vorlegen, und selbiger nach Prüfung diese bezahlen. Ich hoffe, so ist es etwas klarer formuliert.

Wenn Du für Deinen Neuanfang auf die "popeligen" 660 Euro Kaution angewiesen bist, dann solltest Du lieber gar nicht auswandern! Ohne finanziellen Rückhalt wirst Du wenig Chancen haben - und dieser Betrag fällt bei Auswanderern eher unter "Taschengeld".
Der betrag ist eher niedrig, das ist schon wahr. Aber auch € 660.-- wollen erstmal verdient sein - und wenn er deswegen extra heimfliegen müsste, wäre es tatsächlich verschenktes Geld (der Flug nach Honolulu kostet derzeit so um die € 900.--).
ErsterSchnee am 11. Mai 2009 13:50 Warum muß man im heutigen EDV-Zeitalter von Hawaii nach Deutschland fliegen, um eine Kaution wiederzubekommen oder sich mit Anwälten rumzuärgern? Man holt doch das Geld nicht persönlich ab - und selbst Anwälte haben heutzutage E-Mail oder können tatsächlich auch noch Briefe schreiben.
Weil strittige Fragen sich kaum ohne persönliche Begutachtung werden klären lassen. Falls der Rechtsweg beschritten werden muss, ebenso.
ErsterSchnee am 11. Mai 2009 14:06 Da kann man sich doch mit dem Vermieter einigen, daß die Übergabe rechtzeitig vor dem Abflug gemacht werden kann. Und wenn der Auszug am Tag des Abflugs stattfinden soll, dann hätte man sich darüber auch vorher Gedanken machen müssen. Das kann doch nicht so schwer sein - die sind doch beide erwachsen!
Stimmt. Siehe meine (längliche) Antwort weiter unten. Aber im "worst case" bleibt halt nur die Klage.
ErsterSchnee am 11. Mai 2009 14:14 Wohl wahr! Und dann wäre es doch sehr beruhigend, wenn man auf das Geld verzichten könnte...
erster schnee: das verhalten des vermieters lässt auf leeregefühl im geldbeutel schließen.
er darf es solange einbehalten und du hast keine möglichkeit vorher ans geld zu kommen. leider - aber er hat sicher auch sorge um sein geld. ist ne blöde geschichte.... aber rechtlich korrekt.

Sieh mal hier : http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Mietkaution/mietkaution_... und unter Punkt b den Vermerk wichtig.
Rechtlich kannst du da nichts machen. Er kann sich sogar mehr Zeit lassen als 3-4 Monate. Da wirst du wohl eine andere Geldquelle auftreiben müssen.

Einfach mal mit dem Vermieter reden, ob nicht schon ein grober Überschlag über die Nebenkosten gemacht werden kann und du schon mal vorab einen Teil bekommen kannst. Du hast doch deinen Vorjahresverbrauch und dann den Verbrauch bis zu deinem Auszug, da kann man ja ungefähr sagen, wieviel Nebenkosten noch zu zahlen sind.
Dein Vermieter kann sich wirklich so lange Zeit lassen.....versuche doch wenigstens einen Teil des Geldes schon kurz nach dem Auszug zu bekommen oder lasse eine Nebenkostenabrechnung im Vorfeld machen (kostenpflichig)
Eine Nebenkostenabrechnung kann man nicht "im Vorfeld machen" lassen. Sie ist erst möglich wenn dem Vermieter alle Gesamtrechnungen vorliegen. Und das ist i.d.R. erst am Jahresende, bzw. Anfang nächsten Jahres der Fall. Ein Mieter hat keinen Rechtsanspruch auf Abrechnung nach Auszug.
Das Recht hat er und....seine Angst wegen dem Ausland, der Entfernung und und und ist genauso begründet, wie deine ja auch.
Nein, Du wirst Deine Kaution am Tage der Übergabe nicht bekommen.
Und zum Thema Vetrauenssache, denek mal aus Vermietersicht, nicht nur aus Deiner.