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Verpflichtung, für gegangenen Freund in der Kneipe zu bezahlen?

gefragt von berlinbeppo am 31.12.2008 um 10:38 Uhr

Gestern Abend war ich noch mit ein paar Kumpels auf ein Bier und einer von meinen Freunden musste früher gehen und hat komplett vergessen, seine Rechnung zu begleichen. Als er zuhause war, fiel es ihm ein und er rief an und meinte, ob wir für ihn einstehen könnten, was wir als die Rechnung kam leider nicht konnten. Die Barfrau machte einen wahnsinnigen Terz, wir wären dazu verpflichtet, zu bezahlen, was an unserem Tisch getrunken worden wäre – aber Entschuldigung – ist das nicht ihr Problem?

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Freizeit x 40.292 Recht x 35.324 Bezahlen für Zechenpreller x 1

maiki01
beantwortet von maiki01 am 31. Dezember 2008 10:39
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Man muß nur das bezahlen was man bestellt hat und auf dem Deckel notiert ist.


Malkia
beantwortet von Malkia am 31. Dezember 2008 10:39
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Nein, ihr müßt das nicht bezahlen.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 31. Dezember 2008 10:41
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Die Barfrau ist nicht im Recht. Dann müsste man ja für jeden Zechpreller zahlen, der zufällig am selben Tisch gesessen hat. Darüber gab es auch mal einen Beitrag im Fernsehen.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 31. Dezember 2008 10:40
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Du mußt nur deine Rechnung zahlen


frastaft
beantwortet von frastaft am 31. Dezember 2008 10:44
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Recht oder Unrecht. Rechtlich bezahlt jeder seinen eigenen Verzehr, aber sowas kann man normalerweise ohne Streit regeln. Übergibt der Bedienung,die sich nicht richtig verhalten hat, einfach den Namen und Tel. Nummer euers Freundes, damit ist jedem geholfen. Es war ja nicht volle Absicht.

Kommentar von 4b71eef759bed37ac75d761d38dfbfb8smallanonym09 am 31. Dezember 2008 11:06

Super Antwort!


Benjy
beantwortet von Benjy am 31. Dezember 2008 10:42
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Nein, musst Du nicht. Die hätte einfach besser aufpassen sollen...


anonym
beantwortet von boellchen am 31. Dezember 2008 10:40
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Ist lieb von euch wenn ihr das macht, aber wenn ihrs nicht könnt oder wollt, muss der Wirt beweisen und im Ernstfall auch dafür einstehen!


sandrine43
beantwortet von sandrine43 am 31. Dezember 2008 10:40
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Ihr seid nicht verpflichtet für abgehauene Gäste zu blechen - die spinnt wohl ! In erster Linie ist der Preller slebst in der Verantwortung aber doch kein anderer Gast


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 23. Februar 2009 18:45
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Ich würde als Bedienung bei jeder Bestellung abkassieren. Dann gibt es keine Probleme.


deliah
beantwortet von deliah am 31. Dezember 2008 10:41
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gute frage aber hab echt keine ahnung??? wenn man sich in beide seiten reinversetzt haben irgendwie beide recht... oder seh ich das falsch? sry

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 31. Dezember 2008 10:46

Das siehst du falsch.....Dafür gibt ja ja z.B. Bierdeckel um die Getränke dort zu notieren, also quasi als "Rechnung"

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 31. Dezember 2008 12:48

Wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen...oder so ähnlich.


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