Gestern Abend war ich noch mit ein paar Kumpels auf ein Bier und einer von meinen Freunden musste früher gehen und hat komplett vergessen, seine Rechnung zu begleichen. Als er zuhause war, fiel es ihm ein und er rief an und meinte, ob wir für ihn einstehen könnten, was wir als die Rechnung kam leider nicht konnten. Die Barfrau machte einen wahnsinnigen Terz, wir wären dazu verpflichtet, zu bezahlen, was an unserem Tisch getrunken worden wäre – aber Entschuldigung – ist das nicht ihr Problem?

Man muß nur das bezahlen was man bestellt hat und auf dem Deckel notiert ist.

Die Barfrau ist nicht im Recht. Dann müsste man ja für jeden Zechpreller zahlen, der zufällig am selben Tisch gesessen hat. Darüber gab es auch mal einen Beitrag im Fernsehen.

Recht oder Unrecht. Rechtlich bezahlt jeder seinen eigenen Verzehr, aber sowas kann man normalerweise ohne Streit regeln. Übergibt der Bedienung,die sich nicht richtig verhalten hat, einfach den Namen und Tel. Nummer euers Freundes, damit ist jedem geholfen. Es war ja nicht volle Absicht.
anonym09 am 31. Dezember 2008 11:06 Super Antwort!

Nein, musst Du nicht. Die hätte einfach besser aufpassen sollen...
Ist lieb von euch wenn ihr das macht, aber wenn ihrs nicht könnt oder wollt, muss der Wirt beweisen und im Ernstfall auch dafür einstehen!

Ihr seid nicht verpflichtet für abgehauene Gäste zu blechen - die spinnt wohl ! In erster Linie ist der Preller slebst in der Verantwortung aber doch kein anderer Gast
Ich würde als Bedienung bei jeder Bestellung abkassieren. Dann gibt es keine Probleme.

gute frage aber hab echt keine ahnung??? wenn man sich in beide seiten reinversetzt haben irgendwie beide recht... oder seh ich das falsch? sry
WilliWinzig am 31. Dezember 2008 10:46 Das siehst du falsch.....Dafür gibt ja ja z.B. Bierdeckel um die Getränke dort zu notieren, also quasi als "Rechnung"
Malkia am 31. Dezember 2008 12:48 Wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen...oder so ähnlich.