HeymM am 04.05.2009 um 9:59 Uhr
Hallo an alle,
meine Freundin fängt am Dienstag einen Job als geringfügig Verdienende (max. 400 Euro) in einer Mode Boutique an.
Die Geschäftsführerin stellt aber in einem schriftlichen Vertrag Forderungen - meine Freundin müsse regelmäßig (alle 3 Monate, neue Kollektion) Kleidung zu reduziertem Preis (45%) bei Ihr kaufen um das Gesamtbild der Boutique harmonisch zu erhalten und um den potentiellen Kunden zu suggerien, die Kleidung der Boutique wäre qualitativ sehr gut (was ja sein kann).
Ich denke, dass dies nicht grundsätzlich zulässig ist. Der Arbeitgeber kann zwar verlangen, dass man entsprechend des Gesamtbildes des Verkaufraumes bzw. der Boutique angemessene Kleidung trägt aber das man gezwungen ist die Kleidung aus dem Laden zu kaufen in dem man arbeitet und zudem noch Geringverdiener ist, halte ich für nicht angebracht und unzulässig.
Was meint Ihr? Darf und kann der Arbeitgeber so etwas verlangen? Kann mir einer zuverlässige Quellen über Rechte und Pflichten in diesem Bereich nennen?
Danke und mit freundlichem Gruß
HeymM
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Von 400 Euro lach da kann sie ja gleich umsonst arbeiten...;-)

Bei einer Vollzeitstelle könnte man unter Umständen noch darüber reden, erst recht bei dem Rabatt. Bei einem Minijob hingegen ist diese Forderung eine Unverschämtheit!

rechtsn ist es wohl nicht. Aber wenn er es vertraglich regelt UND dein Freund das unterschreibt, stimmt er diesem ja zu und ist damit einverstanden ?!?!
es ist seine freundin
Nein, das darf sie nicht verlangen. Ich würde darauf nochmals ansprechen und den Vertrag ohne diesen Zusatz unterschreiben. Auch wenn es letztlich den Arbeitsplatz kostet (man kann sie ja dann verklagen).
Bei der derzeitigen ARbeitslage werden andere den Job machen, wenn sie es nicht will. Ich finde es dreist, wenn so etwas unterschrieben werden muß. Aber ich glaube bei C & A ist das heute auch noch so ( war es jedenfalls mal früher)
Ganz schön dreist. Da wechsel ich alle paar Monate das Personal und so hab ich meine Klamotten auch los. Heutzutage können sich Chefs doch alles erlauben. Wenn du nicht mit machst wird der nächste genommen:(
Ist auch in anderen Bekleidungsgeschäften so. Mann repräsentiert ja auch das Geschäft. Aber bei vielen ist das freiwillig und kein muß. Er bekommt ja die Sachen auch billiger. Das mit den alle 3 Monaten finde ich übertrieben. Du kannst ja mal bei einem Rechtsanwalt nachfragen.

Der Vertrag ist SITTENWIDRIG und Strafbar
Gefühlt ist es richtig, daß er sittenwidrig ist. aber welche REchtssprechung gibt es dazu?
Gerd2 am 4. Mai 2009 10:09 Es ist ja nichts passiert, wenn man genötigt wird die Ware zu kaufen dann könnte man Strafanzeige stellen.

Soweit ich informiert bin muss man sich modisch kleiden, aber die Kleidung nicht zwingend beim Arbeitgeber kaufen. Würde das nicht unterschreiben!

Das ist meiner Meinung nach ein Witz. Wenn, dann soll sie Euch doch jährlich für einen winzigen Abschlag die Kleidung zur Verfügung stellen - quasi ausleihen. Die spinnt wohl. Für eine ganze Kollektion - je nach Preis - kannste dann 3 Monate quasi umsonst arbeiten - oder wie denkt die sich das aus? Neneeeeee
Nun, wenn der Vertrag so formuliert ist, wie Du schreibst, dann soll sie halt alle 3 Monate ein paar reduzierte Socken kaufen - und gut ist.
Wenn allerdings der Umfang, was zu kaufen ist, genau festgelegt ist, dann ist es ganz schön haarig. Es wäre genau auszurechnen, wieviel Geld von dem Gehalt darauf entfällt, d.h. welche finanzielle Verpflichtung Diene Freundin damit eingeht. Und damit kann man dann erst genau abschätzen, ob das zu viel verlangt ist oder im Rahmen liegt. Wenn man so nachdenkt, dürften das in drei Monaten maximal 30,-- bis 40,-- EUR werden - sonst ist es schon bedenklich.
Allerdings rechnet der Ladeninhaber evtl. andersrum: 400,-- EUR Verdienst zzgl. 45 % Rabatt auf gekaufte Ware = erhöhtes Einkommen durch Rabatt, d.h. bei Einkauf für 300 EUR "schenkt" der Arbeitgeber noch einmal 135 EUR => Einkommen dann 435,-- EUR / Monat. in der Tasche hast du dann zwar nur 300,-- / Monat, aber dazu kommt ein geldwerter Vorteil von 135,-- EUR / Monat.
Der Vertrag muß auf jeden Fall klar machen, daß es isch hierbei um ausdrücklich verlangte Berufskleidung handelt, damit das steuerlich geltend gemacht werden kann!
Ansonsten: Öffentlich machen des Vertragsgebarens der Boutique in der örtlichen Presse, bei großen Boutiquen im Internet auf entsprechenden Seiten

Wenn das im Vertrag steht und er hat den Vertrag unterschrieben, dann kann man es verlangen. Klar, dass es nicht sehr fair ist bei einem gerinfuegigen Gehalt. Vielleicht kann er sich jedoch in dem Job hocharbeiten? Er sollte es probieren und kann ja dann immer noch kuendigen, wenn er es nicht schafft.
warum soll sie net der chefin noch beim sch...helfen?
das ist das problem,soviele arbeitslose dann wirds aussortiert da stellen sie forderungen wer da mit spielt hat nen job die anderen bleiben auf der strecke...ich finds net ok...ich bin selber selbständig und suche noch leute, aber diese art von forderungen würden mir im traum net einfallen
MikeFFM am 4. Mai 2009 10:20 Tja, aber es ist leider so, dass viele Arbeitsuchende bereit sind, ihre Seele für einen Job zu verkaufen. Lange Arbeitslosigkeit und die gesellschaftliche Ächtung rauben jedes Selbstwertgefühl...

Die Chefin kann ja sagen, daß sie die Kleidung aus der Boutique trägt, aber dann kann sie sie ihr doch ganz günstig verkaufen. Dann würde ich mit mir reden lassen, aber bei dem geringen Verdienst, nein, das kann sie nicht verlagen.