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Verpflichtet das Wirtschaftlichkeitsangebot Vermieter zur Wahl günstiger Gasversorger?

gefragt von calimero33 am 28.07.2008 um 23:08 Uhr

Mein Vermieter hat einen sehr teuren Gasversorger gewählt. Und als Mieter ist man natürlich prinzipiell der Anbieterwahl des Vermieters unterworfen. Jetzt habe ich aber gehört, dass man als Mieter auf das so genannte Wirtschaftlichkeitsangebot pochen kann, das den Vermieter dazu verpflichtet die Betriebskosten nicht ausufern zu lassen. Hat man als Mieter damit ein Recht darauf, den Vermieter dazu aufzufordern zu einem günstigeren Versorger zu wechseln?


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seregwen
beantwortet von seregwen am 28. Juli 2008 23:19
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ich kenne dein verhältnis zu deinem vermieter nicht, aber vielleicht kannst du ihn ja erstmal darauf ansprechen und darum bitten etwas am anbieter zu ändern...und dann gibt es noch organisationen wie den mieterschutzbund etc, die einem da vielleicht näher helfen können, insbesondere bei rechtlichen fragen und schritten


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 29. Juli 2008 07:33
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@calimero33: Deine Stichwörter "Finanzen" und "Geld" sind ziemlich weit hergeholt.

Kommentar von Ingeruhn am 11. Oktober 2008 00:13

Der Cosomo hat wohl noch nie was davon gehört, dass der Energielieferant Strom und Gas direkt an den Mieter liefert. Jeder Stomzähler und jeder Gaszähler ist direkt vom Mieter auf dessen Namen anzumelden. Der Mieter sucht doch somit seinen Lieferanten selbt aus. Wenn der Mieter seinen Strom und Gaszahlungen beim Lieferanten nicht nachkommt, dann stellt der Lieferant seine Lieferungen ein. Was soll denn der Vermieter damit zu tun haben.


anonym
beantwortet von Ingeruhn am 11. Oktober 2008 00:08
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Dumme Frage, der Mieter hat seinen eigenen Gaslieferanten, er bezahlt seinen Verbrauch an seinen eigenen Gaslieferanten. Es obliegt dem Mieter seinen Gaslieferanten selbst auszusuchen. Dies ist genau so wie beim Strom. Beim Einzug meldet der Mieter seinen Strom und sein Gas auf sich bei seinem von ihm ausgesuchten Energieunternehmen an. Die Abschlagszahlungen kommen ja dann auch direkt vom Energielieferanten an den Mieter. Damit hat der Vermieter rein gar nichts zu tun.


anonym
beantwortet von Ingeruhn am 11. Oktober 2008 00:15
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Cosomo, es kann Dir doch egal sein, welchen Gaslieferanten Dein Vermieter hat. Jeder Mieter hat doch seine eigene Gasuhr und somit diese auf sich bei seinem eigenen Lieferanten angemeldet. Kannst doch den Lieferanten nehmen, der Dir behagt. Dein Vermietr nimmt für sich den Lieferanten, den er möchte.


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