Also nicht ausprobieren einer Sache, sondern wenn ich zum Beispiel in einem Discounter ein Kleidungsstück bzw dessen Verpackung aufmache, um zu sehen, wie die Größe ausfällt. Also ich kann doch nicht die Katze im Sack kaufen!! Aber manche Verkäuferinnen schauen einen da äußerst giftig an. Wie ist das rechtlich, wenn da eine mal verlangen würde, dass ich das jetzt kaufe- müsste ich?
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Populäre Irrtümer:
Lese unter Punkt 8:
Irrtum: Das Aufreißen von Verpackungen verpflichtet zum Kauf.
http://www.focus.de/finanzen/steuern/rechtsmythen-populaere-irrtuemeraid264470.html

Ich öffne auch die Verpackung. Sind es große (wie z.Bsp. bei Elektrogeräten), dann lasse ich das vom Verkaufspersonal machen. Bis jetzt hat noch keiner verlangt, dass ich es dann kaufe. Wenn ich z.Bsp. gar kein Geld dabei habe, kann ich es sowieso nicht kaufen.

Eigentlich nicht, aber die Höflichkeit gebietet, dass man eine Verkäuferin fragt, ob diese das öffnet. Dann kann die Verkäuferin das auch wieder verpacken und es sieht auch für den nächsten Kunden noch gut aus. Aber leider sind die meisten Kunden solche Schl..., dass sie alles aufreissen und hinwerfen, finde ich unmöglich!!!

Also meiner Erfahrung nach, kannst du die Sachen immer zurückgeben (ein Kleidungsstück z.B.). Wenn du noch die Quittung hast, sollten die es ohne murren zurücknehmen. Hat bei mir auch immer problemlos funktioniert.

Es ist gängige Praxis, die Verpackungen zu öffenen, und es spart ja letztendlich auch ne Menge Zeit, wenn man schon im Laden feststellt, dass einem das Teil niemals passen wird.
Andererseits: Wenn im Sichtbereich ein Schild aufgestellt wird "Öffnen der Verpackung verpflichet zum Kauf", dann sollte man sich dran halten.

Wenn die Verkäuferin sich dumm anstellt, dann kaufe das entsprechende Stück und gib es unmittelbar danach unter Berufung auf Dein Umtauschrecht zurück. Am besten bezahlst Du mit Kreditkarte und lässt Dir den Kaufpreis bar wiederauszahlen. Vielleicht wird die gute Frau dann einsichtiger.
Die nettere Variante ist es allerdings, die Verkäuferin zu bitten, die Verpackung zu öffnen. Meistens tun sie das ohne Probleme.
andreas48 am 22. Oktober 2008 11:04 es gibt kein Umtauschrecht..nur mal soviel...

man sieht bei Aldi und Co dann immer, wie lecker es in diesen wühlregalen aussieht...aber im Regelfall wirst du explizit darauf hngewiesen..
nein, aber ggf zum Schadensersatz, soweit die Ware nicht weiter verkauft werden kann (z.B. Konserve)
Ja, denn Dinge sind aus gutem Grund zusammengepackt. (z.B. als kleine Menge zum besonderen Preis). So ist auch die Preisauszeichnung. Lebensmittel, z.B. Käse, Kosmetika etc. dürfen aus hygienischen Gründen nicht aufgemacht werden, entweder beiParfums sind Tester dabei, oder eine ausführliche Beschreibung. Anders, wenn z.B. bei 6-er-Pack-Sprudelflaschen in Folie der Preis auch für eine einzelne angegeben ist. Im Problemfall immer einen Verkäufer fragen.
Rein rechtlich nein. Man muss aber für etwas aufkommen, das man beschädigt hat. Im Falle einer Verpackung eines Kleidungsstücks wäre das also der Tesafilm, mit dem es verschlossen war. Das ist die rechtliche Seite. Wenn du allerdings eine Tüte Erdnussflips aufmachst und eben mal schaust, ob die die richtige Farbe haben, dann musst du ran und die Dinger kaufen, denn die sind dann für andere Kunden nicht mehr akzeptabel!
Die beste Lösung ist immer mit dem/der Verkäufer/in reden - dafür sind sie da!

Die polizeiliche Gewalt
läßt solch Kinderei nur kalt.
Wie will's Verkäuferin gelingen
Dich zu einem Kauf zu zwingen?
In Ketten legen, Knarre holen?
Oder Dir den Po versohlen?
Den Kauf kann niemals man erzwingen,
auch wenn da solche Schilder hingen.
Selbst wenn der Kaufpreis läge niedrig,
dieses wäre sittenwidrig .