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verpflichtend zum Kauf?

gefragt von hollandfan21hollandfan21 am 23.02.2008 um 14:05 Uhr

Heute wollte sich eine Kundin einen Strauß zusammenstellen lassen in einem blumenladen wo ich auch anstand.

Dann hat die Floristin den Strauß gebunden und dann meinte die frau sie wolle doch die anderen Rosen.

Hätte sie nicht eige. den strauß nehmen müssen?


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Jaschin
beantwortet von Jaschin am 23. Februar 2008 14:13
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Nach rein rechtlicher Bewertung hätte die Kundin den Strauß nehmen müssen, da aber gerade das Floristengewerbe Größtenteils vom Kundenservice existiert, wird doch meistens dem Wunsch des Kunden entsprochen !


Valve
beantwortet von Valve am 23. Februar 2008 14:26
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da ja noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, muss sie es m.E. nicht nehmen. Natürlich ärgert man sich, wenn es auch noch eine unfreundliche Kundin ist, aber darüber muss man wegsehen.

Kommentar von 4ea81da45faf16ff21374dafe79f8409smallMinax am 23. Februar 2008 14:28

Hm, ich würde eher Jaschin zustimmen. Wenn man eine Tasse Kaffee in einem Lokal bestellt und diese dann ableht, sobald sie gebracht wird, ist es rechtlich gesehen auch nicht korrekt (ein Kaufvertrag kam durch die (mündliche) Bestellung zustande). Aber wie Jaschin sagte, richten sich gewisse Branchen sehr nach dem Kunden... ich finde es verdammt schei..., so zu reagieren wie die Kundin! Da schwillt mein Kamm an. ;-)

Kommentar von Simple_avatar2smallhollandfan21 am 23. Februar 2008 14:32

der hammer war das dfie arme floristin allein mit ner prakitikantin da war aber die kann na klar keine sträuße binden ! und ca. 8 kunden waren im laden

Kommentar von 04fd57a1ebd491be88a2843240f4f914smallFrohnatur am 23. Februar 2008 15:06

Leider gibt es immer mal wieder solche Kunden. Ich baue die Verkäuferinnen dann immer mit netten Worten wieder auf.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 23. Februar 2008 14:29
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Meist bindet die Floristin die Blumen zusammen und fragt vor dem Schneiden nochmal nach ob das so ok ist. Wenn die Kundin dann ja sagt und die Floristin anfängt zu schneiden müsste die Kundin auch die Blumen so nehmen.

Allerdings ist der Kunde König und jede Floristin würde hier wohl darüber hinwegsehen und Ihr andere Rosen binden. Der gebundene Strauss wird dann fertig gebunden für eine andere Käuferin hingelegt.

Gerade im Floristenbereich ist das ja so, das die Materialkosten, also die Blumen, den kleinsten Anteil am Strauss überhaupt haben. Von daher ist das zu verschmerzen.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 23. Februar 2008 15:57
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Natürlich ist bereits ein mündlicher Vertrag zustande gekommen! Die Frau hat der Floristin den Auftrag erteilt, eine Strauß Blumen zusammen zu stellen und zu binden. Das hat sie getan und damit war der Auftrag einseitig erfüllt. Die Kundin hätte durch Bezahlen des Straußes Ihren Teil der Vereinbarung erfüllen müssen.
Aber welche Blumenverkäuferin "prügelt" sich wegen soetwas mit eine Kundin herum, vor allem, wenn sie dann wenigsten noch etwas anderes gekauft hat.




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