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Verpflegungsgeld - Regionalbetreuer einschalten?

gefragt von Lokeloff am 06.03.2009 um 18:02 Uhr

Ich möchte euch mein/unser Problem mal weiter erläutern: Am ersten Tag wurden wir gefragt, ob wir in der Dienststelle essen möchten oder lieber auf das Essen verzichten und stattdessen das Verpflegungsgeld erhalten möchten. Wir waren alle der Meinung, dass es für uns besser sei das Verpflegungsgeld zu bekommen und komplett auf das Essen zu verzichten. Auf unseren Lohnabrechnung wir angezeigt, dass wir allerdings nur die Tage bezahlt bekommen, die wir in der Dienststelle verbringen. Wir wurden misstrauisch, ob dies rechtens sei und wir suchten ein Gespräch mit unserem Chef.

Dieser sagte, dass unser misstrauen "blödsinn" sei und er uns nach dem Leitfaden auszahlen würde. "Wir würden nur den einfach Satz bekommen müssen, weil die Dienststelle das Essen angeboten hat."

Er stellte uns vor zwei Optionen: 1. Wir könnten 30 bzw 31 Tage bezahlt bekommen, allerdings nur mit dem einfachen Satz (3,60 EUR) ODER 2.Wir könnten den doppelten Satz (7,20 EUR) bekommen, allerdings abzüglich "freie Tage", Krankheit, etc.

Ich dachte, dies sei alles über den Leitfaden vom BAZ geregelt. Wir fragten uns nun, ob die Dienststellen wirklich so ein großen Spielraum mit unserem Geld haben? Müssen wir die Aussage vom Chef einfach so hinnehmen? Können wir dagegen angehen? Wenn ja, wie?? Danke im Voraus für eure Antworten!

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Geld x 22.462 Zivildienst x 363 Verpflegungsgeld x 4

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 7. März 2009 12:06
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Es ist im Leitfaden Abschnitt F6 geregelt:

Wenn SDL und Stelle sich über dessen Interpretation nicht einig sind, sollten sie sich am besten gemeinsam (notfalls einzeln) an den Regionalbetreuer wenden.

Kommentar von Lokeloff am 7. März 2009 15:25

DANKE!! =) wir werden uns so schnell wie möglich mit dem Regionalbetreuer in Verbindung setzten.


anonym
beantwortet von Heike128 am 6. März 2009 21:32
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Frage doch euren Betreuer, ob ihr die Wahlmöglichkeit habt, den Satz zu entscheiden, oder ob das euer Chef macht. Ich denke, der Rest ist ein einfaches Rechenbeispiel. Gerechnet auf einen Jahreseinsatz (365 Tage)ist es abhängig davon, wie oft ihr krank seit. 1) einfacher Satz: 1314 €. 2) doppelter Satz minus Wochenenden, minus 4 Wo Urlaub, minus 2 Wochen krank : 1663,20 €. Wenn Du allerdings noch zusätzlich 49 Tage krank bist, liegst Du wieder bei dem einfachen Satz. Viel Erfolg


Renegade71
beantwortet von Renegade71 am 6. März 2009 18:34
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Tschuldigung - aber du hast anscheinend einen Job (was schon mal was wert ist heutzutage) bei dem man auch noch Geld dafür bekommt, sich etwas zu essen zu kaufen (ich zahls von meinem Gehalt) - und willst jetzt auch noch für die Tage bezahlt werden, an denen du gar nicht bei der Arbeit bist? Ich nenn das grundloses Jammern auf hohem Niveau. Ich weiss, keine Antwort auf deine Frage, aber das musste ich jetzt mal loswerden.

Kommentar von Lokeloff am 6. März 2009 19:40

Ok, vielleicht hätte ich es auch in den Text bzw. Header und nicht nur als Stichpunkt angeben sollen. Ich bin Zivildienstleistender, da ist der Lohn vom Bundesamt für Zivildienst geregelt.. deswegen rege ich mich auf. Sorry, wenn du es missverstanden hast!

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 7. März 2009 12:00

Hier handelt es sich nicht um Jammerei, sondern darum, wie ein gesetzlicher Anspruch gerehelt ist, und ob er korrekt erfüllt wird.


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