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Verpackungsverordnung: Wer muss Vollständigkeitserklärung zu 1. Mai abgeben?

gefragt von raeubertochter2 am 05.05.2009 um 17:23 Uhr

Als noch recht neuer Betreiber eines Onlineshops habe ich mich zum 1.1.09 laut Gesetz bei DSD angemeldet und eine Gebühr bezahlt, damit die von mir in Umlauf gebrachten Verpackungen recycelt werden (soweit oder so ähnlich die Theorie). Seit 1.1.09 führe ich jetzt also auch noch Buch über jede in Umlauf gebrachte Verpackung und war der Meinung, dass ich Ende 2009 die Gesamtmenge anstelle der bisher nur geschätzten Menge bei DSD angeben muss. Jetzt stolpere ich eben über eine Email die mich dazu auffordert, bis zum 1. Mai eine Vollständigkeitserklärung abzugeben. Ist dazu jeder verpflichtet, der in 2008 schon geschäftlich tätig war, eagl ob man sich erst zum 1.1.09 bei einem Entsorgungsunternehmen angemeldet hat? Wer kennt sich hier aus und kann mir ein paar Tipps geben? Habe mir die Handlungsanleitung der IHK angeschaut und verstehe, ehrlich gesagt nicht viel von dem was da erklärt ist!

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verpackungsverordnung x 13 vollständigkeitserklärung x 1

anonym
beantwortet von raeubertochter2 am 6. Mai 2009 15:21
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Also, habe heute mit der IHK telefoniert und weiß jetzt endlich, wer diese Erklärung abgeben muss und wer nicht: Eine Vollständigkeitserklärung abgeben muss nur, wessen "... im gesamten Kalenderjahr 2008 in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungsmenge mehr als 80 Tonnen Glas oder 50 Tonnen Papier, Pappe, Karton oder mehr als 30 Tonnen sonstige Materialien (Kunststoff, Verbundwerkstoffe, Metalle) übersteigen...." Alle anderen nicht! Die müssen lediglich Buch über die in Verkehr gebrachten Mengen führen und diese auf Verlangen der Behörde nachweisen und am Ende eines jeden Kalenderjahres die tatsächlich Zahlen gegen die bisher nur geschätzten bei dem Unternehmen mit dem man zum 1.1.2009 einen Vertrag geschlossen hat, austauschen.


anonym
beantwortet von Lilly91 am 5. Mai 2009 17:55
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eigentlich nicht,das gesetz mit der Verpackungsordnung hat doch erst seit 01.01.09 Gültigkeit,oder nicht?hab m.Gewerbe auch schon länger u zahl seit 01.01.09

Kommentar von raeubertochter2 am 5. Mai 2009 18:02

Ich dachte es hat evtl. mit einem vorher schon in Kraft getretenen Teil der Verpackungsverordnung zu tun?! Das zum 1.1.09 in Karft getretenen Teil nannte sich doch 5. novellierte Verpackungsverordnung. Außerdem scheint das nicht schon immer so gewesen zu sein, dass man zum 1.5. eine Erklärung über das vorangegangene Jahr abgeben muss, wie man aus dem folgenden Ausschnitt der DSD erkennen kann: "... Dabei ist die VE für 2008 ein einmaliger Sonderfall: Sie umfasst den Berichtszeitraum vom 5. April bis 31. Dezember 2008, also nicht das ganze Jahr, und sie ist von demjenigen Unternehmen zu erbringen, das die Verpackungen bei einem dualen System angemeldet hat...."

Kommentar von Lilly91 am 5. Mai 2009 18:07

ja stimmt,so stehts auch bei mir.nee dann kann ich dir auch nicht mehr dazu sagen.hab jedenfalls noch keine Aufforderung zum Zahlen bekommen.

Kommentar von raeubertochter2 am 5. Mai 2009 18:25

Ich habe das auch nur zufällig in einem Newsletter entdeckt den DSD verschickt hat! "...Die VE nicht rechtzeitig bis zum 1. Mai 2009 abzugeben gilt als Ordnungswidrigkeit...." Das hört sich so an, als hätte man das Wissen müssen und wird nicht extra dazu aufgefordert. Werde morgen erneut versuchen, die zuständige Dame bei der IHK zu erreichen, die hat mir am Jahresanfang schon sehr gut weiter geholfen. Aber schön, dass ich nicht die einzig Unwissende bin! Aber auch Ihr solltet Euch schlau machen, bevor es nachher ganz dicke kommt, denn "...Wenn Sie den Termin trotz aller Bemühungen verpasst haben, so sollten Sie die VE so schnell wie möglich nachreichen, denn das Verstreichen des Termins befreit nicht von der Pflicht zur Hinterlegung...."



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