Hallo zusammen, haben diese Quartal ein Rezept für KG bekommen. Erstverordnung-ws1a Bekam heute ein Rezept (aber von einem anderen Arzt) mit Erstverordnung-ws1a
Kann man es so bei der KG abrechnen? Die Diagnose ist nämlich anders und ja auch von einem anderen Arzt?!

Das besprich mit dem Physio Therapeuten. Ich kenne das. Der muss wissen ob er dieses Rezept abrechenen kann oder nicht. Müsste eigentlich eine "Folgeverordnung" sein aber für diesen neuen Arzt ist es eine "Erstverordnung" weil er dir dieses Rezept zum ersten mal ausstellt. Frag den Therapeuten oder die Kasse. Schwierigkeiten bekommst du eingentlich nicht. Der Therapeut kann das Rezept verweigern und du musst zurück zum Arzt und eine neues holen. Ist nen nervige Rennerei. Einfach mal fragen

Ich verstehe nur Bahnhof. Besprich das mit Deiner Krankenkasse.
http://www.heilmittelkatalog.de/physio/kapitel1.htmr
Hier werden die Abkürzungen erklärt. Schau mal nach und handele danach.
WS1 Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf. Ist bei beiden verordnungen die gleiche Diagnose!!

das kannst du sicher so abrechnen lassen, wüsste nicht wieso nicht
Frag deine/n KG die/der sagt dir genau was sie/er wie Abrechnen kann.

Wenn es ein Kassenarzt ausgestellt hat da geht das in Ordnung
nee, leider oft genug nicht, meine Freundin (KG)hat damit oft Probleme.