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Veröffentlichung von Bildern in studivz

gefragt von mukaaa am 08.06.2009 um 13:12 Uhr

Von mir wurden Bilder durch eine ehemalige Bekannte bei studivz veröffentlicht, auf denen wir beide zu sehen sind.

Ich wurde vor der Veröffentlichung nicht gefragt und habe sie zweimal schriftlich darum gebeten die Bilder zu entfernen. Ohne Erfolg bisher.

Jetzt möchte ich wissen, wie die Rechtslage dazu aussieht. Kann ich irgendwelche Ansprüche geltend machen?

Vielen Dank für die Antworten!


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Vreli93
beantwortet von Vreli93 am 8. Juni 2009 13:13
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melde das bild der aufsicht von studivz. oder meintest du das mit "schriftlich darum gebeten"?


Finkster
beantwortet von Finkster am 8. Juni 2009 13:13
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kann man das nicht an Sudivz melden und löschen lassen?


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 8. Juni 2009 13:14
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Du kannst um Unterlassung klagen - aber nur mal die Frage von mir: Was ist so schlimm, dass Dein Bild da zu sehen ist? Bist Du da schlecht getroffen, oder geht es nur ums Prinzip?

Eventuell kannst Du sie ja auch bitten, einfach Dein Gesicht auszublenden - dann wäre Euch beiden gedient....

Kommentar von mukaaa am 8. Juni 2009 13:17

Ja es geht um das Prinzip. Ich empfinde es als direkte Provokation und möchte dagegen vorgehen.

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 8. Juni 2009 13:45

Versuchs doch trotzdem nochmal im "Guten" - dazu wäre der Vorschlag mit dem Ausblenden recht gut...

Wegen einer solchen Sache, auch wenns ums Prinzip geht, sollte man nicht so viel Geld für einen Rechtsanwalt ausgeben - das kann man anders besser gebrauchen.


anonym
beantwortet von Boris1111 am 8. Juni 2009 13:12
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du kannst sie anzeigen, wegen unerlaubter veröffentlichung von privat bilder blablabla. oder ähnliches


oOSyndiCatOo
beantwortet von oOSyndiCatOo am 8. Juni 2009 13:13
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Du kannst das dem Support melden,Sie darf nicht ohne Deine Zustimmung Bilder von Dir veröffentlichen!!


aRalf
beantwortet von aRalf am 8. Juni 2009 13:13
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Nimm Dir einen Anwalt, das kostest nicht so viel. Lass Sie abmahnen


Melonencola
beantwortet von Melonencola am 8. Juni 2009 13:13
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Ich denke das es nicht rechtens ist, nach deiner aufforderung noch weiterhin Bilder im studivz zu veröffentlichen! Kam auch keine Antwort? Wieso versuchst du es nicht mal telefonisch etc. bevor du dir einein teuren anwalt holst?


lenno
beantwortet von lenno am 8. Juni 2009 13:49
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schreib einfach studivz an die nehmen das raus


anonym
beantwortet von Aracuron am 9. Juni 2009 15:55
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Gesetzeslae ist so das Bilder von Personen (nicht von Gruppen wo doe person zufällig mit bei, aber nciht primäres Motiv ist) wenn es sich NICHT um persönlichkeiten Öffentlichen Interesses handelt, nicht ohne deren Einverständniß und schon garnicht gegen deren Einspruch, veröffentlicht werden dürfen.

  1. SChritt anschreiben und um unterlassung bitten,
  2. Schritt, VZ Support auf unterlassungsaufforderung udn die nichtbeachtung hinweisen und entfernung erbitten. Sollten diese ebenfalls nicht reagieren, ist
  3. Schritt, per Einschreiben mit Rückschein unterlassung bis zu einer Frist von X fordern.
  4. Schritt, Rechtschutzversicherng rauskramen.
  5. Schritt, Anwalt einschalten und diesen entfernung verlangen Unterlassungserklärung fordern (schriftlich) und für den fall das immernoch nix passiert Abmahnung über einen Betrag androhen, den Betrag setzt der Anwalt nach gewissen rechtlcihen Grundsätzen fest.

Den ein oder anderen Schritt hiervon kann man auch überspringen, aber das währ dann "nicht nett". So wie ichs geschrieben hab, biste auf der 100% richtigen Seite. Ach ja, falls du jetzt sagst dir gehts nciht um geld.....falls es bei diesem Verfahren übrhaupt bis zur Abmahnung kommt is das der sturheit der anderne Seite geschuldet udn somit völlig rechtens....naja und das Geld kannste ja sollte welches fliessen wohltätigen Zwecken spenden wenn dus nicht haben willst.


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