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Vernehmung als Beschuldigter ebay

gefragt von unixp am 25.07.2009 um 12:22 Uhr

habe heute einen Brief von der Polizei erhalten das ich zu einer Vernehmung wegen ebay (Betrug) erscheinen soll. Es kann sein das ich vor 1 Jahr mal vergessen hatte 1 Artikelt im wert für 50euro zu versenden,

Was kann auf mich zukommen?

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polizei x 2.018

Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 25. Juli 2009 12:23
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Vergessen, sowas kann man nicht vergessen, du hast ja auch nicht vergessen das Geld von der Bank zu holen, das ist Betrug und dafür gibt es richtig was....


wernilein
beantwortet von wernilein am 25. Juli 2009 12:23
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vergessen,aha,.und keine Mahnung erhalten,..


anonym
beantwortet von malokk am 25. Juli 2009 12:44
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Es ist und bleibt Betrug. Versuche dich irgendwie mit dem Käufer zu einigen, vielleicht zieht er die Anzeige ja noch zurück. - Aber bitte, egal wer fragt, ob Polizei oder sonstwer, sage nicht das du es vergessen hast zu verschicken. Das ist lächerlich.


anonym
beantwortet von Grummelrocker am 25. Juli 2009 12:35
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Da der Käufer Dich wahrscheinlich mehrmals aufgefordert hat den Artikel endlich zu liefern, unterstelle ich, dass Dein "Vergessen" ein glatte Lüge ist.

Betrug ist Betrug. Ich hoffe für Dich, dass Du ordentlich was bekommst.


anonym
beantwortet von murphyHH am 25. Juli 2009 12:25
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Tja, daß kommt in ebay nicht so gut an!!! Das ist Betrug, da beißt die Maus keinen Faden ab. Du brauchst Dich ber bei der Polizei nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Nimm Dir einen Anwalt, der Akteneinsicht beantragt und nimm zu dem damaligen Käufer in ebay Kontakt auf und entschuldige Dich und biete ihm an, daß Geld sofort wieder an ihn zu überweisen, daß macht ggfs. einen schlanken Fuß !!


eddali
beantwortet von eddali am 25. Juli 2009 12:25
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Über sowas sollte man vorher nachdenken. Wie kann man sowas vergessen, Du hast doch das Geld bekommen..................


anonym
beantwortet von dirk1965 am 25. Juli 2009 12:23
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Sowas nennt man Betrug.


anonym
beantwortet von friedelstar am 25. Juli 2009 12:29
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na ja ich schätze du bekommst kein gefängnis aber die rechtskosten und strafe werden schon zwischen 500 und 2.000,- € liegen. und das isu gut so.

Kommentar von Saarland60 am 25. Juli 2009 12:44

Aber nicht bei einem Warenbetrug im Wert von 50 Eur


Neufiliebe
beantwortet von Neufiliebe am 25. Juli 2009 12:28
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wenn du vorher noch nicht in Erscheinung getreten bist, wirst du wohl mit einer Geldstrafe davonkommen.


anonym
beantwortet von joke0163 am 25. Juli 2009 12:28
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Na ja eine strafe wirds wohl geben und das mehr wie 50 Euro falls du diese summe nicht zahlen kannst dann wirst du sie absitzen ,denke dann an meine worte bücke dich nicht in der dusche.Wirst jawohl nicht mehr lange in ebay sein


Mucki1524
beantwortet von Mucki1524 am 25. Juli 2009 12:27
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Hast du denn dann keine Mahnung oder sowas erhalten?! Das kann man nicht einfach vergessen.Aber lass dir bei der Polizei was einfallen.

Kommentar von 7c04428cd9a5303f1fb15c2f26cb895asmallNeufiliebe am 25. Juli 2009 12:30

Bei der polizei lässt man sich am Besten die Wahrheit einfallen. Ein bisschen Reue wäre auch gut für den weiteren Verlauf.

Kommentar von Simple_avatar2smallMucki1524 am 25. Juli 2009 12:32

Ja das ist klar, aber es kommt echt blöd, wenn man sagt "Upps das hatte ich vergessen zu verschicken"..


hajottka
beantwortet von hajottka am 25. Juli 2009 12:23
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1 Jahr Knast

Kommentar von murphyHH am 25. Juli 2009 12:26

Völliger Blödsinn!!!

Kommentar von Cbbbcac8a8964b610e4634a700781d12smallhajottka am 25. Juli 2009 12:31

stimmt!


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