Vermögenswirksame Leistungen während der Privatinsolvenz möglich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Okay , macht Sinn ! Danke :-)

Hallo,

wenn Dein Arbeitgeber zu den VWL einen Zuschuss gibt, dann hat das in der Wohlverhaltensphase einfach Gehaltscharakter, d.h. im schlimmsten Fall hättest Du bisher lt. Pfändungstabelle keine Abtretung an den Treuhänder leisten müssen und nun erhöht sich das Nettogehalt um diesen Betrag, z.B. 26 EUR. Bei einem Nettoeinkommen von z.B. 1.439,99 EUR würde sich das Nettoeinkommen nun auf 1465,99 erhöhen und lt. Pfändungstabelle würde der Treuhänder nun 21 EUR mehr bekommen.

Im Prinzip bezahlst Du den Arbeitgeberanteil damit selbst.

Viel Glück

Eigentlich wollte ich unter deiner Antwort einen Kommentar abgeben und sie als hilfreichste ( da auch einzige Antwort ) kennzeichnen . Stattdessen landete mein Kommentar unter Antwort und obendrauf habe ich das auch noch als hilfreichste Antwort deklariert 😳 Technik die begeistert , sorry ! Jedenfalls vielen Dank für deine Antwort 😝