wienochmal am 12.08.2008 um 16:16 Uhr
kurze beschreibung der situation: meine freundin arbeitet seit 30 jahren in der gleichen kleinen firma, sie hat keinen arbeitsvertrag (nein, dazu möchte ich keinen kommentar). bei einem gespräch kam heraus, dass ihr arbeitgeber ihr noch nie vermögenswirksame leistungen bezahlt hat. ich möchte sie bei ihrem tun unterstützen und euch fragen, ob der arbeitgeber verpflichtet ist, sie auf die möglichkeiten der vl hinzuweisen und ist er verpflichtet rückwirkende zahlungen zu leisten. danke für eure antworten
Wenn der Arbeitgeber keine VL anbietet muss er das auch nicht zahlen und selbst wenn muss deine Freundin sich darum kümmern und nicht ihr Chef...
Auch wenn du kein Kommentar wolltest... wenn sie seit 30 jahren da arbeitet hat sie seher wohl einen Arbeitsvertrag ;-)

Es gibt doch nicht automatisch VL, nur, wenn sie vom AG angeboten werden. Ich hatte noch nie VL, obwohl mehrere gewechselte Arbeitsverhältnisse. Ist immer ein freiwilliges Angebot.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz einen vermögenswirksamen Sparvertrag abschließen Auch wenn die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen durch Ihren Arbeitgeber vertraglich nicht vereinbart ist , haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, diese mittels Gehaltsumwandlung durch Ihren Arbeitgeber zahlen zulassen.

Wenn die Vl nicht von einem Tarifvertrag vorgeschrieben sind, sind sie eine vollkommen freiwillige Leistung des AG. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es darauf nicht!
VL gibt es immer nur ab Antragsstellung. Soll einfach einen VL Vertrag machen. Sie hat sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf nur die Förderung vom AG ist freiwillig.
diese Leistungen gibt es nur auf Antrag, den der AN stellen muß. Der AG ist nicht verpflichtet, den AN darauf hinzuweisen, doch hätte innerhalb von 30 Jahren schon mal die Gelegenheit bestanden, dem AN etwas Gutes zu tun und diese Möglichkeit anzubieten. Auf jeden Fall gibt es erst Leistungen ab Wirksamkeit des Vertrage und dann auch nicht mehr rückwirkend
meinst du, das ist dann so was wie gewohnheitsrecht?
Ich weiß nicht wie man das nennt... aber wenn sie da ne gewisse zeit arbeitet hat sie auch einen Arbeitsvertrag, der auch rechtskräftig ist...
Auch wenn ich in einer Firma nur eine Stunde arbeite, existiert automatisch ein Arbeitsvertrag
Ja, aber keiner der zwingend fortführend ist...