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vermögenswirksame leistungen - rückwirkende zahlung

gefragt von wienochmalwienochmal am 12.08.2008 um 16:16 Uhr

kurze beschreibung der situation: meine freundin arbeitet seit 30 jahren in der gleichen kleinen firma, sie hat keinen arbeitsvertrag (nein, dazu möchte ich keinen kommentar). bei einem gespräch kam heraus, dass ihr arbeitgeber ihr noch nie vermögenswirksame leistungen bezahlt hat. ich möchte sie bei ihrem tun unterstützen und euch fragen, ob der arbeitgeber verpflichtet ist, sie auf die möglichkeiten der vl hinzuweisen und ist er verpflichtet rückwirkende zahlungen zu leisten. danke für eure antworten


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anonym
beantwortet von Saromon am 12. August 2008 16:17
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Wenn der Arbeitgeber keine VL anbietet muss er das auch nicht zahlen und selbst wenn muss deine Freundin sich darum kümmern und nicht ihr Chef...

Auch wenn du kein Kommentar wolltest... wenn sie seit 30 jahren da arbeitet hat sie seher wohl einen Arbeitsvertrag ;-)

Kommentar von 9731636c1addb31bb323f29e4e9f1a7fsmallwienochmal am 12. August 2008 16:19

meinst du, das ist dann so was wie gewohnheitsrecht?

Kommentar von Saromon am 12. August 2008 16:21

Ich weiß nicht wie man das nennt... aber wenn sie da ne gewisse zeit arbeitet hat sie auch einen Arbeitsvertrag, der auch rechtskräftig ist...

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 12. August 2008 16:28

Auch wenn ich in einer Firma nur eine Stunde arbeite, existiert automatisch ein Arbeitsvertrag

Kommentar von Saromon am 13. August 2008 09:32

Ja, aber keiner der zwingend fortführend ist...


kodiaksa
beantwortet von kodiaksa am 12. August 2008 16:20
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Es gibt doch nicht automatisch VL, nur, wenn sie vom AG angeboten werden. Ich hatte noch nie VL, obwohl mehrere gewechselte Arbeitsverhältnisse. Ist immer ein freiwilliges Angebot.

Kommentar von Mietnormade am 12. August 2008 17:21

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz einen vermögenswirksamen Sparvertrag abschließen Auch wenn die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen durch Ihren Arbeitgeber vertraglich nicht vereinbart ist , haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, diese mittels Gehaltsumwandlung durch Ihren Arbeitgeber zahlen zulassen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 12. August 2008 16:21
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Wenn die Vl nicht von einem Tarifvertrag vorgeschrieben sind, sind sie eine vollkommen freiwillige Leistung des AG. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es darauf nicht!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 12. August 2008 16:25
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VL gibt es immer nur ab Antragsstellung. Soll einfach einen VL Vertrag machen. Sie hat sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf nur die Förderung vom AG ist freiwillig.


anonym
beantwortet von jotde01 am 12. August 2008 18:44
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diese Leistungen gibt es nur auf Antrag, den der AN stellen muß. Der AG ist nicht verpflichtet, den AN darauf hinzuweisen, doch hätte innerhalb von 30 Jahren schon mal die Gelegenheit bestanden, dem AN etwas Gutes zu tun und diese Möglichkeit anzubieten. Auf jeden Fall gibt es erst Leistungen ab Wirksamkeit des Vertrage und dann auch nicht mehr rückwirkend



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