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Vermögenswirksame Leistungen in das VL-Sparen der Sparkasse einzahlen? Besser als in schlechten Bau

gefragt von rosiS04 am 26.11.2008 um 15:22 Uhr

Ich habe einen Bausparvertrag, darin zahle ich vermögenswirksame Leistungen über meinen AG ein.

Die Guthabenverzinsung liegt bei nur 1%. Das Darlehen (angebotener Darlehenszins) ist unattraktiv.

Ich erhalte Arbeitnehmersparzulage.

Ich überlege jetzt folgendes:

Kündigung des Bausparvertrages, entehendes Guthaben anlegen (ca. 5% Zinsen) und die vermögenswirksamen Leistungen in ein VL-Sparen bei der Sparkasse mit ca. 6% Rendite anlegen.

Für das VL-Sparen kann ich auch die Arbeitnehmersparzulage beantragen,

meine Frage an euch:

Ist das sinnvoll, könnt ihr das empfehlen,

oder habe ich einen Denkfehler?

10 Stimmen : SINNVOLL (3) ; Überlegung wert (4) ; Bausparer weiterlaufen lassen (3)

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Pflugmacher
beantwortet von Pflugmacher am 27. November 2008 09:45
1x
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Hier vorab eine wirklich kurze Info zu BSP-Verträgen:

Grundsätzlich: Die staatliche Sparzulage können nur Arbeitnehmer bekommen, deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Dieses Jahr beträgt die Grenze 17 900 Euro für Alleinstehende und 35 800 für Ehepaare. Nächstes Jahr soll sie bei 20 000 Euro und 40 000 Euro liegen.

ACHTUNG! Die Änderungen gelten nicht für Arbeitnehmer, die ihre VL in Bausparverträge (!) einzahlen. Hier bleiben Einkommensgrenzen und Höchstförderung erhalten: Es gibt 9 Prozent auf maximal 470 Euro.

Die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL) soll vom nächsten Jahr an steigen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Arbeitnehmer, die ihre VL in Aktienfonds ­anlegen, sollen ab kommendem Jahr 20 statt 18 Prozent Sparzulage bekommen. Gefördert werden Einzahlungen bis zu 400 Euro pro Jahr. Hier gilt es natürlich möglich den „richtigen“ zu wählen (wie immer) und den unabhängigen Finanzberater fragen.

Eine weitere Alternative für die VL ist die betriebliche Altersvorsorge. Vorteil gegenüber anderen Sparformen: Die eigenen VL-Zahlungen und die des Chefs bleiben steuerfrei. Zudem müssen Arbeitnehmer auch keine Sozialabgaben darauf leisten. Eigentlich sollten Arbeitnehmer ab 2009 für ihre Beiträge genauso Sozialabgaben zahlen wie für das Gehalt, das nicht in die Betriebsrente fließt. Doch der Bundestag hat die geltende Regelung unbefristet verlängert. Im Gegensatz zu den anderen Sparformen bleibt VL-Sparern der volle Betrag, den sie in den Vertrag investieren. Nachteil: Im Alter fallen dann Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente an. Zudem kommen Sparer erst als Rentner an das Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge. Üblich ist sonst nur eine siebenjährige Sperrfrist. Nachteil hier: hat nix mit kurzfristigem Geldanlegen zu tun – sondern eher was mit der Altersvorsorge.

Arbeitnehmer haben generell ein Recht auf Gehaltsumwandlung. Natürlich können Sie’s auch Trennen. Eine betriebliche Altersvorosorge (z.B. Direktversicherung) + separat VL-Leistung.

Beides wird gefördert (wenn auch unterschiedlich), wie oben beschrieben.

Tipp: Bei Interesse fragen Sie nach, ob diese Möglichkeit des VL-Sparens in Ihrem Betrieb möglich ist. Die Personalstelle oder der Betriebsrat sind die richtigen Ansprechpartner.

Desweiteren (falls noch nicht vorhanden) wäre eine Überlegung für Sie die Förderrente.

Bausparverträge halte ich für „schwachsinnig“, da erstens sehr hohe Kosten (s. auch Kleingedrucktes, Sternchen, Zahlen etc), dann ist die GeldANLAGE deutlich schlechter als bei anderen Anlagen und die weitaus besseren Förderungen gibt es (schon auch immer) bei Fondssparen. Dies ist ja deutlich zu sehen; und dann rechnen wir mal Inflation und Zinseszinseffekt aus. Wo bleibt dann noch was übrig??

TIPP: FONDS sind außerdem Sachwerte; d.h. immer Krisensicher – allerdings nicht schwankungssicher.

Renditechancen & More

bei BSP-Vertrag:

Zwischen 2,54 und 3,23 Prozent (mit Förderung etwa 2 Prozent mehr)

Arbeitnehmer- sparzulage: 43 Euro (bei Ehep. Das Doppelte)

Wohnungs-bauprämie: 45 Euro (bei Ehep. Das Doppelte)

Bei Aktienfondssparplan durchschnittlich 9 Prozent pro Jahr

Max. Förderung pro Jahr Arbeitnehmer-sparzulage: 72 Euro Gr. Pflugmacher www.pflugmacher.de

abgestimmt für: Überlegung wert
Kommentar von Simple_avatar1smallJoker49 am 27. November 2008 14:46

Toll erklärt ! DH


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 27. November 2008 10:02
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VL spart man in Aktienfonds alles anders ist nicht lohnenswert.


Joker49
beantwortet von Joker49 am 26. November 2008 15:25
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Ich bin gegen Bausparer(die Bankzinsen sind eh sehr niedrig), da die immer eine Abschlussgebühr verlangen und ich auch immer eine sehr hohe Tilgung machen muss, wenn ich den Kredit in Anspruch nehme. Ausserdem bekommt man da wenig Zinsen. Ich habe auch lieber eine VL-Vetrag bei der Bank abgeschlossen.

abgestimmt für: SINNVOLL
Kommentar von FordPrefect am 26. November 2008 15:31

Zwar sehe ich Bausparverträge auch nicht als sinnvolle Kapitalanlage an, aber in einem Punkt muss ich Dir widersprechen: Wird nach Zuteilungsreife oder nach Kündigung des Bausparvertrags kein Darlehen in Anspruch genommen, bekommt man die Abschlussgebühr auch zurückerstattet.

Kommentar von Simple_avatar1smallJoker49 am 26. November 2008 15:34

Das stimmt schon, nur mich stört es einfach, das man sie gleich bezahlen muss.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 26. November 2008 15:37

das stimmt so gar nicht! Die niedrigen Zinsen bekommt man nur wenn man später das Darlehen in Anspruch nimmt. Wenn man sich das Guthaben auszahlen läßt bekommt man rückwirkend meist zwischen 3 und 4% Zinsen. Außerdem bekommt man dann auch die Abschlußgebühr zurückerstattet. Zusätzlich zu den VWL bekommst du auch noch Eigenheimzulage. Allerdings bekommt man letzteres nur noch für Verträge die vor 2009 abgeschlossen wurden

Kommentar von Simple_avatar1smallJoker49 am 26. November 2008 15:39

Und wo ist da ein Vorteil ? da habe ich lieber einen VL-Sparvertrag, da bekomme ich mehr Zinsen.


anonym
beantwortet von Alinchen am 26. November 2008 15:26
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Lass Dich von Deiner Bank dazu beraten...

Allerdings bekommst Du (glaube ich) bei vorzeitiger Kündigung des Bausparvetrages gar keine Zulagen dafür...

abgestimmt für: Überlegung wert

Mismid
beantwortet von Mismid am 26. November 2008 15:34
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du bekommst bei deiner Bausparkasse nicht nur 1% Verzinsung! Die bekommst du nur wenn du das Darlehen in Anspruch nimmst. Wenn du auf das Guthaben verzichtest bekommst du meist zwischen 3 und 4% pro Jahr rückwirkend. Wenn du vor der Laufzeit dein Guthaben in Anspruch nimmst, mußt du die VWL.Zuschüsse wieder an den Staat zurückzahlen. So weit ich weiß gibt es bei keiner Sparkasse 6%!!!

abgestimmt für: Bausparer weiterlaufen lassen


anonym
beantwortet von FordPrefect am 26. November 2008 15:35
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Lass den Bausparer weiter bestehen, und schöpfe darauf die Wohnungsbauprämie ab. Denn bei Altverträgen bis 31.12.2008 gibt es keine Bindung der Prämie an die spätere Nutzung der Bausparsumme für Wohnzwecke - bei Verträgen ab 2009 schon. Aber die VL solltest Du auf jeden Fall anders investieren, z.B. in einen Riesterfondssparplan. Bedenke, dass es sich dabei immer um mittel- bis langfristige Anlagen handelt; je länger sie "ruhen", desto effizienter nutzt Du die Verzinsung und kannst bis zur Entnahme (bei geförderten Riesterfonds erst ab 60 Jahre) erhebliche Beträge erwirtschaften.

abgestimmt für: Überlegung wert

Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 26. November 2008 18:02
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anonym
beantwortet von HarryD am 27. November 2008 08:14
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Du solltest prüfen, ob beim Bausparvertrag am Ende der Laufzeit eine Bonuszinsgutschrift erfolgt, z.B. wenn Du auf das Darlehen verzichtest.

Ausserdem kann es sein, dass Du keine Sparzulage aufgrund deines Einkommens beim VL sparen der Bank hast, aber Wohnungsbauprämie beantragen kannst.

Ich würde, wenn ich eine Änderung vornehmen würde, beides nicht wählen, sondern wohl einen Aktienfond VL, z.B. Templeton.

Meine Versicherungsberaterin, erklärte mir diese Vor- und Nachteile und ich habe immer gute Renditen bei meinen VL Auszahlungen erhalten. Zur Zeit lasse ich meinen Bausparvertrag mit Bonuszins und Wohnungsbauprämie bis 2010 weiterlaufen.

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PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 9. Februar 2009 23:18
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fairsite
beantwortet von fairsite am 21. Februar 2009 08:12
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Ich meine auch, dass auf den niedrigen Sparzins eine Bonuszinszahlung erfolgt.

Hinzu kommen dann die Auszahlungen aus der Sparzulage und / oder der Wohnungsbauprämie.

Für mich sind alle Sparverträge steuer-wirtschaftlich betrachtet, für die Volks-wirtschaft schädlich. Erst wenn klare Verhältnisse sind und die Sparverträge nicht mit Neuverschuldung z.B. Versprechen der Sparzulage, Wohnungsbauprämie gefördert werden, wären diese empfehlenswert.

PS: Ich habe und muss mich der Masse anpassen. Deshalb werde ich meinen Bausparvertrag noch ein Jahr mit VL besparen. Dann erhalte ich 1000 Euro Zuschüsse des Staates.

Meine Überlegung ist nur, wenn der Staat die Bürger um Verzicht der staatlichen Zuschüsse bitten würde und ich mein Guthaben sofort verwenden könnte, allerdings mit der Auflage, dass der Staat Schulden damit bezahlt, dann würde ich meinen Bausparvertrag kündigen und mir eine größere Anschaffung "Auto" gönnen und gerne auch vorerst auf diese staatliche Sparform verzichten. Es gibt genug Alternativen ohne staatliche Zuschüsse zu sparen.

abgestimmt für: Bausparer weiterlaufen lassen

anonym
beantwortet von zartbishart am 24. Februar 2009 12:02
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Bei nicht Inanspuchnahme des Bauspardarlehens bekommst Du neben der staatlichen Förderung z.B. bei BHW Verträgen einen Zinsbonus bei Zuteilung.

Ein Darlehenszins von 1,9% ist nicht attraktiv?

abgestimmt für: Bausparer weiterlaufen lassen

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