athletic am 30.03.2009 um 14:25 Uhr
Was heißt der Satz: "Das Vermögensermittlungsprinzip gilt uneingeschränkt für Eröffnungsbilanzen und durch das Gewinnermittlungsprinzip eingeschränkt für Folgebilanzen?"
Warum ist das so?

Bitte erkläre mir, in welchem Zusammenhang dieser Satz auftaucht.
Danke
Es geht dabei um das den Zweck des Vermögensermittlungsprinzips (was neben dem Gewinnermittlungsprinzip zur Konkretisierung der Gewinnanspruchsermittlung beitragen soll). Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen.