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Vermögensentwicklungs- und Gewinnermittlungsprinzip

gefragt von athleticathletic am 30.03.2009 um 14:25 Uhr

Was heißt der Satz: "Das Vermögensermittlungsprinzip gilt uneingeschränkt für Eröffnungsbilanzen und durch das Gewinnermittlungsprinzip eingeschränkt für Folgebilanzen?"

Warum ist das so?

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Recht x 35.177 Finanzen x 23.692 Eröffnungsbilanz x 2 VEP x 1 GEP x 1 Folgebilanz x 1

fairsite
beantwortet von fairsite am 30. März 2009 15:45
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Bitte erkläre mir, in welchem Zusammenhang dieser Satz auftaucht.

Danke

Kommentar von 1cebd34b5e39911382946897563713e5smallathletic am 31. März 2009 20:47

Es geht dabei um das den Zweck des Vermögensermittlungsprinzips (was neben dem Gewinnermittlungsprinzip zur Konkretisierung der Gewinnanspruchsermittlung beitragen soll). Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen.



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