Wird das durch Anlagegeschäfte (z.B. Aktienhandel) aufgebaute Vermögen besteuert, auch wenn man für die Gewinne beim Aktienverkauf bereits Abgeltungssteuer bezahlt hat?
Ich glaube du hast eine gewisse "Steuerfreiezeit" ähnlich wie beim Lottogewin. Danach fallen Steuern an. Kann mich aber auch Irren, frag am besten bei der Bank nach oder einen Steuerberater.
Nein, solange die Aktien in Deinem Peot sind, werden die nicht besteuert, nur die Erträge (Dividende) und bei Verkauf durch Abgeltungssteuer.Wenn Du das Geld wieder anlegst, in andere Zinsbringende Geschäfte, werden immer nur die Erträge versteuert.
Bei der Abgeltungssteuer wird auch nur der Kursgewinn versteuert.

Im Moment gibt es keine Vermögenssteuer in Deutschland, also dafür auch keine Doppelbesteuerung.
...also, doch. Es gibt sie. Sie wird allerdings nicht erhoben. Jaja, ich weiß, ich bin ein Krümelk*cker.
gargamel111 am 5. Oktober 2009 09:18 Nee, da hast Du Recht. Nachdem sie als verfassungswidrig eingestuft wird, liegt sie erst einmal auf Eis.
nein es giebt nur die Abschlagsteuer und den Solizuschlag auf dem Gewinn. Wenn das bezahlt ist giebt es keine weitere Steuer
Ja, Du irrst Dich.
gut zu wissen =)