Könnt ihr mir sagen, ob Vermittlungsgebühren für eine fondsgebundene Rentenversicherung steuerlich absetzbar sind?
Ich meine schon, du solltest das aber nochmal beim Experten erfragen ;)

soweit ich weiß sind alle versicherungen steurlich absetzbar
Niklaus am 2. Mai 2009 11:47 soweit du weißt????
Absolut falsch. Erstmal geht es hier nicht um Versicherungsbeiträge und dann gilt folgendes Prinzip (aber selbst da gibt es Einschränkungen) : die meisten Personenversicherungen z.B. RV, Unfall, Haftpflicht, Sozialvers.) sind als Sonderausgaben abzugsfähig, Sachversicherungen (z.B. Rechtsschutz, Kasko, Hausrat) sind es nicht. Aber selbst bei den abzugsfähigen Beiträgen muss erst mal berechnet werden, wie viel der Beiträge sich überhaupt auswirken. Und diese Berechnung erfolgt zur Zeit auch noch parallel nach zwei unterschiedlichen Modellen (Rechtsstand bis 2004 und Rechtsstand ab 2005).
Die Berufs-Rechtsschutzversicherung ist absetzbar..:)
Nein. Nichteinmal die Beiträge für fondsgebundene LV oder RV sind steuelich abzugsfähig (im Gegensatz zur "normalen" RV). Vermittlungsgebühren, egal wofür, stellen niemals Sonderausgaben dar.
Du kannst die Gebühren nur gegen die Zinserträge aufrechnen. So ermäßigen sich die steuerpflichtigen Zinserträge - und du zahlst weniger Steuern.
Das ist ja eine tolle Antwort!
Du musst sie ja nicht lesen. Ich denke aber, dass eine Absicherung beim Experten immer von Vorteil ist. Dies hier ist ja keine Steuerberatungsplattform.