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Vermittlungsgebühren für fondsgebundene Rentenversicherung steuerlich absetzbar?

gefragt von aktinmyosin am 02.05.2009 um 9:37 Uhr

Könnt ihr mir sagen, ob Vermittlungsgebühren für eine fondsgebundene Rentenversicherung steuerlich absetzbar sind?


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anonym
beantwortet von millionaire am 2. Mai 2009 09:39
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Ich meine schon, du solltest das aber nochmal beim Experten erfragen ;)

Kommentar von pblaw am 3. Mai 2009 19:01

Das ist ja eine tolle Antwort!

Kommentar von millionaire am 6. Mai 2009 15:47

Du musst sie ja nicht lesen. Ich denke aber, dass eine Absicherung beim Experten immer von Vorteil ist. Dies hier ist ja keine Steuerberatungsplattform.


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 2. Mai 2009 09:39
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soweit ich weiß sind alle versicherungen steurlich absetzbar

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 2. Mai 2009 11:47

soweit du weißt????

Kommentar von nemo13 am 3. Mai 2009 09:09

Absolut falsch. Erstmal geht es hier nicht um Versicherungsbeiträge und dann gilt folgendes Prinzip (aber selbst da gibt es Einschränkungen) : die meisten Personenversicherungen z.B. RV, Unfall, Haftpflicht, Sozialvers.) sind als Sonderausgaben abzugsfähig, Sachversicherungen (z.B. Rechtsschutz, Kasko, Hausrat) sind es nicht. Aber selbst bei den abzugsfähigen Beiträgen muss erst mal berechnet werden, wie viel der Beiträge sich überhaupt auswirken. Und diese Berechnung erfolgt zur Zeit auch noch parallel nach zwei unterschiedlichen Modellen (Rechtsstand bis 2004 und Rechtsstand ab 2005).

Kommentar von Simple_avatar2smallAnjosh am 1. Juli 2009 20:03

Die Berufs-Rechtsschutzversicherung ist absetzbar..:)


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 2. Mai 2009 11:47
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Definitv nein. Warum auch ??


anonym
beantwortet von nemo13 am 3. Mai 2009 09:02
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Nein. Nichteinmal die Beiträge für fondsgebundene LV oder RV sind steuelich abzugsfähig (im Gegensatz zur "normalen" RV). Vermittlungsgebühren, egal wofür, stellen niemals Sonderausgaben dar.


anonym
beantwortet von pblaw am 3. Mai 2009 19:03
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Du kannst die Gebühren nur gegen die Zinserträge aufrechnen. So ermäßigen sich die steuerpflichtigen Zinserträge - und du zahlst weniger Steuern.


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