muss ein Arbeitssuchender einer privaten Arbeitsvermittlung Gebühren für die erfolgreiche Vermittlung eines Arbeitsplatzes bezahlen oder ist das kostenlos ?

Mit dem Übereinkommen soll die private Arbeitsvermittlung erlaubt werden, aber an strenge Voraussetzungen gebunden sein. Bei einer rechtzeitigen Ratifizierung wären Fehlentwicklungen in der deutschen Gesetzgebung vermieden worden. So fordert das Übereinkommen, die Zulassung von privater Arbeitsvermittlung an ein Erlaubnisverfahren zu knüpfen. Außerdem sollen die privaten Arbeitsvermittler von den Arbeitnehmern weder unmittelbar noch mittelbar Gebühren nehmen dürfen. Beide Voraussetzungen waren im Jahre 1997 gegeben und sind erst im Jahre 2002 abgeschafft worden. Wegen der Besonderheit der Dienstleistung Private Arbeitsvermittlung hält der DGB die Anforderungen des Übereinkommens 181 nach wie vor für sachgerecht. Das freiwillige Zertifizierungsverfahren, das überwiegend durch die Verbände und Organisationen der privaten Arbeitsvermittler sichergestellt wird, kann das Auftreten von Fehlentwicklungen nicht verhindern. Zwar geht auch der DGB davon aus, das der größte Teil der Branche seriöse Arbeit leistet, dennoch haben freiwillige Verfahren immer den Nachteil, dass gerade die „schwarzen Schafe“ durch das System nicht ausreichend ausgegrenzt werden können, weil es ja freiwillig ist. Das System trägt dazu bei, Standards zu formulieren, aber die Einhaltung dieser Standards kann nicht ausreichend nachgehalten oder sicher gestellt werden.
Na klar muss diese Leistung bezahlt werden. Entweder von dir oder über einen Vermittlungsgutschein vom AA.
flirtheaven am 2. September 2009 11:27 oder vom arbeitgeber

sie dürfen maximal 2000 € vom vermittelten arbeitnehmer verlangen. das muss aber vor der vermittlung vereinbart worden sein, sonst zahlt das der arbeitgeber.

Das kommt auf den Vermittler und deine Qualifikation an. Bist du eine Top-Fachkraft. Übernimmt die Kosten auch die Firma, die dich dann einstellt. Ähnlich wie bei Heathuntern. Bist du aber eine 0-8-15 Kraft (nicht falschverstehen), dann ist es in den meisten Fällen so, dass Du zahlen musst. Aber: Bist du schon länger als 3 Monate Arbeitslos, kann dir dein Arbeitsamt einen sog. Vermittlungsgutschein ausstellen. Dann übernimmt das Amt die Kosten des priv. Arbeitsvermittlers.

Das ist meines Wissens nach nur dann kostenlos, wenn Du einen Vermittlungsgutschein der Arge hast.
flirtheaven am 2. September 2009 11:28 oder wenn der arbeitgeber zahlt.

wenn der Arbeitsvermittler für die Vermittlung Geld verlangt, muss man das auch bezahlen.
flirtheaven am 2. September 2009 11:28 nur wenn es vorher vereinbart wurde

Wenn man einen Vermittlungsgutschein vom AA hat, nein.