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Vermisstenanzeige...Gerichtsvollzieher...Ratlose und Enttäuschte Familie..warum tut ein Kind sowas??

gefragt von RDX1990 am 22.12.2008 um 8:13 Uhr

Hey Leute, ich wende mich mal einfach an euch...weil ich echt nicht weiß was ich machen soll. Meine Schwester ist 21 und lebt mit ihrem Freund zusammen. Seit letzten Silvester hat die Familie keinerlei Kontakt zu ihr, weil sie dies abblockt. Nunja, ist traurig aber ihre Entscheidung. Jetzt kam letztens ein anruf vom Vermieter, das die beiden über 5000 Euro mietschulden haben und ein Gerichtsvollzieher schon mehrfach an der Wohnung war, ohne jemanden anzutreffen. Am 13.1. will dieser die tür durch die Polizei gewaltsam öffnen lassen. Und Möbel pfänden...... Jedoch sieht niemand die beiden. Die nachbarn haben sie auch schon lange nicht mehr gesehen/gehört sodass man sich nicht ischer ist, ob dort noch jemand wohnt. Der gerichtsvollzieher hat meinen eltern geraten, eine vermisstenanzeige aufzugeben. Ist sowas sinnvoll? Sie leben nicht in der selben Stadt wie wir, entfehrnung ca 600 Km. In welcher stadt würde man so eine anzeige aufgeben? Meine schwester hat Abi gemacht, vor 2 Jahren, und macht seitdem nix....hockt einfach nur rum...so wie ihr Freund...der hat auch Abi gemacht, Bio-studium abgebrochen und macht seitdem nichts. Können meine Eltern für irgendwas rechtlich belangt werden, wenn sie nicht für den mietvertrag gebürgt haben? Meine Eltern sind voll enttäuscht und verstehen nicht, wieso ihr eigenes Kind sowas macht...könnt ihr sowas verstehen?

mfg

RDX

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Recht x 35.229 Kinder x 17.942 Familie x 9.378

Chwasc
beantwortet von Chwasc am 22. Dezember 2008 08:22
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Es sind doch zwei Familien betrroffen. Setzt Euch doch mal mit der Familie des Freundes in Verbindung, oder mit Freunden von den Beiden.


paule63
beantwortet von paule63 am 22. Dezember 2008 08:21
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Zum einen können die Eltern keinesfalls belangt werden. Soweit das Finanzielle.

Deine Schwester und ihr Freund haben jetzt in kurzer Zeit einen Haufen Schulden produziert und "Mist gebaut", der mittelfristig ziemlich teuer wird. Aber bei manchem fällt der Groschen eben erst mit 24 Jahren oder noch später. So ätzend sich das anhört, es gibt Schlimmeres. Für eine Vermißtenanzeige sehe ich aber keinen Grund, es scheint ja nun eher, die beiden haben sich abgesetzt.

Vielleicht meldet sich Deine Schwester ja zu Weihnachten mal. Dann keine Vorwürfe, sondern erst mal nach Hause zum Fest einladen. Herzlich alles Gute !


pepe33
beantwortet von pepe33 am 22. Dezember 2008 08:32
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Mir scheint, dass Deine Schwester und ihr Freund sich wegen der Mietschulden einfach aus dem Staub gemacht haben.

Ihr solltet versuchen die beiden zu finden, um die familiären Probleme zu bereinigen. Es muss ja etwas vorgefallen sein, dass der Kontakt so dermaßen verweigert wurde.

Warum hast Du als Bruder/Schwester nicht versucht den Kontakt zu halten? Was hat Euch als Familie dermaßen entzweit??

Versucht sie zu finden, versucht das Problem gemeinsam zu lösen.

5000,- Euro sind gar nichts im Vergleich zu einer intakten Familie

Wennn Deine Eltern ihre Tochter lieben, dann dürfte das Geld nicht das Problem sein. Wenn ihr sie wiedergefunden habt, dann redet und macht keine Vorwürfe, sondern löst die Familienprobleme, ggf. mit einer Beratungsstelle usw.

Die Pflicht der Eltern ist mit dem Abi nicht abgeschlossen.

Eltern haben immer die Pflicht sich um ihre Kinder zu kümmern, ein Leben lang!!

Versucht das Leben Deiner Schwester zu odnen und unterstützt sie. Nur mit Liebe und Hilfe bekommt ihr das auf die Reihe. Egal was vorher geschah!

Alles Gute und viel Glück!

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 6. März 2009 13:17

Man muss das Geld übrig haben.

Und wenn Kinder keinen Kontakt wollen, dann soll man es akzeptieren. Sie sind ohne Kommentar gegangen und man sollte es dann akzeptieren.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 22. Dezember 2008 08:30
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Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen den Angehörigen mitzuteilen;

Es ist daher nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen durchführen,

eine Ausnahme ergibt sich, dann wenn eine glaubhafte Gefahrenlage für Leib und Leben vorliegen kann;

dann erfolgt soweit wie möglich die Ermittlung des Aufenthalts; kann der Aufenthaltsort festgestellt werden, wird die Person befragt, ob sie mit der Nennung ihres Aufenthaltsorts den Angehörigen gegenüber einverstanden ist;

Die Angehörigen werden entsprechend informiert;


wuschelgitti
beantwortet von wuschelgitti am 22. Dezember 2008 08:22
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Schließe mich Chwasc an. Außerdem bin ich der Meinung, dass die Eltern für eine 21jährige Tochter nicht für Mietschulden aufkommen müssen!?

Kommentar von Silberheim am 22. Dezember 2008 08:25

Schliesse mich dann auch hier meinem Kommentar zu Chwasc an !


anonym
beantwortet von Silberheim am 22. Dezember 2008 08:19
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Also zu dem Mietschulden kann ich sagen, dass solange keine Bürgschaft vorliegt und deine Eltern auch sonst nichts mit dem Vertrag zu tun haben, sie da nix zahlen müssen. Und sie sollen auch ja nix nachträglich unterschrieben oder anerkennen.

Klar können sie eine Vermisstenanzeige aufgeben, können sie auch bei sich, die wird dann weitergeleitet.

Kommentar von docbde am 22. Dezember 2008 08:21

Geht ja auch nicht um die Schulden... sondern darum, dass die Sister WEG ist...

Kommentar von Silberheim am 22. Dezember 2008 08:24

@ docbde: komplett Lesen Können meine Eltern für irgendwas rechtlich belangt werden, wenn sie nicht für den mietvertrag gebürgt haben?

Kommentar von Simple_avatar2smallvlavielle am 15. März 2009 20:35

Nein können Sie nicht. LG

Kommentar von thomaszg2872 am 31. März 2009 22:25

naja die polizei sagt in einem solchen fall, die person ist erwachsen und es ist i-h-r überlassen bei wem sie sich meldet und bei wem nicht , will heißen der kontakt zu ihr kann nicht erzwungen werden. vll. hat sie sich schon früher nicht wohl gefühlt und jetzt wo sie üb. 18 ist kann sie sich endlich absetzen. doch das gibt es. traurig aber wahr. ich hatte auch differenzen zu meinem elternhaus, aber kinder leben ja oft die unbewußten anteile ihrer eltern. so viel dazu. mfg-


vlavielle
beantwortet von vlavielle am 15. März 2009 20:34
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Also wenn Deine Eltern nicht gebürgt haben, dann können Sie nicht belangt werden. Aber wenn ein Mensch der ein sog Reifezeugnis hat, so abrutscht, sind meist Drogen der Hintergrund. Ich würde am Wohnort der Eltern um Amtshilfe bitten und unter der letzten bekannten Adresse Deiner Schwester eine Vermisstenanzeige aufgeben. Das mit der Enttäuschung ist so eine Sache, wie es aussieht, war schon vorher kein sehr enges Verhältnis, warum jetzt die Enttäuschung? Ich würde an Deiner Stelle, dort wo Deine Schwester zuletzt gelebt hat, mich einmal so schlimm es sich anhört, in den Bezirken umsehen wo normalerweise Obdachlose, Drogenabhängige oder auf dem Strassenstrich umsehen. Spring mir bitte nicht ins Gesicht, ich kenne das leider, durch eine Freundin die Ihr erwachsenes Kind nie aufgegeben hat. Ihm immer wenn er kam zur Seite stand, ihm aber auch klar gemacht hat, Du musst Dein Leben selber auf die Reieh kriegen. Es bringt einem fast um wenn man selbst Kinder hat. Hänge auch Bilder Deiner Schwester aus, und schreib drauf, dass Ihr Sie sucht, macht das auch. Das hat nichts mehr mit Rebellion zu tun, das ist eine Krankheit in die man auch z.b. durch einen Freund oder Freundin hineingerissen werden kann. Du weisst schon. "Wer unter Euch ohne Schuld ist der werfe den ersten Stein". LG


anonym
beantwortet von tabathaurich am 30. Dezember 2008 12:54
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Vielleicht will sie rebellieren aber deine Eltern sollten sich mal erkundigen ob sie nicht die vormundschaft für deine Schwester kriegen können und ihr solltet die Mietschulden nur bezahlen wenn ihr sie nicht vor5her findet. Aber mit einer Vermisstenanzeige: Ich weiß nicht weil die Suche nicht si konzentriert wäre da sie erwachsen ist und gehen darf wohin sie will die anzeige aber wenn in der Stadt aufgeben in der deine Schwester lebt viel Glück und ein gutes(besseres) neues Jahr!


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 22. Dezember 2008 12:35
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Deine Schwester und der Freund sind volljährig und haften für Ihr eigenes tun ! Wo sollte man die beiden suchen ? Umgemeldet haben sie sich auch nicht, also wäre es reiner Zufall wenn sie irgendwo auftauchen würden !


anonym
beantwortet von RDX1990 am 22. Dezember 2008 09:20
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Hi

Wir haben ein ganzes Jahr lang versucht Kontakt zu bekommen. Wir waren auch mehrfach dort....aber was soll man machen, wenn einfach niemand öffnet, keiner ans Telefon geh tund Briefe ignoriert werden? Natürlich haben wir uns bemüht..... Und ich denke die emotionale Lösung ist bei mir schon längst eingetreten...ich mache mir eher sorgen um meine Eltern...sie haben so viel für meine schwester getan...sie hatte schon mal Schulden...und meine Eltern haben das ins reine gebracht........ Auf ne Vermisstenanzeige wäre ich persönlich auch nie gekommen, aber es war der Gerichtsvollzieher, der dies vorgeschlagen hat.

mfg

RDX

Kommentar von 907c574387fbcd64afbb005044344077smallmolinax am 22. Dezember 2008 09:27

Hallo

Ja, das ist es, was ich meine. Es ehrt dich, dass du dir Sorgen machst um deine Eltern. Das sollte ich erst mal loben.

Aber, und jetzt kommt ein grosses ABER: Du nimmst die Eltern zum Anlass, um dich in die Sachen deiner Schwester einzumischen. Ich spreche da in gewissem Sinne aus eigener Erfahrung. Je mehr du versuchst die Sache gerade zu biegen, umso schiefer gerät die Geschichte für dich.

Versuche, so gut es geht, dich aus der Sache rauszuhalten und nüchtern zu bleiben. Ich meine, Sie macht jetzt so eine irre Phase durch. Mach du deinen Weg. Es wird dir niemand danken dafür, dass du dich um sie kümmerst, schon gar nicht, wenn du dich selbst nicht ins Zentrum deiner Angelegenheiten stellst.

auch MFG


molinax
beantwortet von molinax am 22. Dezember 2008 08:51
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Tja, das kommt selbst in den besten Familien vor.

Irgendwann wirst du merken, dass du nicht für sie verantwortlich bist.

Du wirst dich emotional von ihr lösen und ihr das auch zu erkennen geben.


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 22. Dezember 2008 08:18
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Lieber spät als nie.Da läßt ihr Euch aber ganz schön Zeit mit Sorgenmachen. Würde vom Wohnort aus die Polizei verständigen. Alles andere nimmt dann seinen Lauf.

Kommentar von Silberheim am 22. Dezember 2008 08:22

Soll denn das ? Wenn jemand den Kontakt abbricht und dann noch so weit weg wohnt, was soll man dann machen ? Jede Woche bei der Polizei anrufen und bitten die sollen doch mal schauen ob die noch da sind ? und selber hinfahren ? Wenn jemand den Kontakt abbricht, dann kann man da wenig machen ! Denek da werden sich alle Eltern schon genug Vorwürfe machen, ohne das es solch tollen Sprüchen bedarf !

Kommentar von Baf36ee825bba8646349b5d261ec9875smallChwasc am 22. Dezember 2008 08:26

Das sollte kein Angriff sein. Aber wären das meine Kinder, hätt ich da schon längst mal was unternommen. Telefon, Brief usw. Vielleicht schämen sie sich, weil sie bis jetzt mit 21 nichts auf die Reihe gebracht haben. Manche sind halt mit 21 noch nicht erwachsen.

Kommentar von Silberheim am 22. Dezember 2008 08:44

Aber da steht doch "weil sie dies abblockt!" das kann man doch nur , wenn es was zum abblocken ( sprich versuche der Kontaktaufnahme) gegeben hat !

Ist ok das es kein Angriff sein sollte, aber wenn ich überlege, wie schwer es schon dieses Wochenende war meinen Stiefsohn zu erreichen ( Telefon,Handy, email,Kumpel, Telefon Freundin, Handy Freundin) um mit ihm wegen Heiligabend ewtas zu klären,kann ich mir vorstellen, wie schwer es sein muss wenn jeamnbd absolut nicht will und ausser Reichweite wohnt .


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