Frage von Idono 31.12.2012

Vermietung nach Zusage wieder vom Vermieter mündlich zurückgezogen - geht das?

  • Antwort von kevin1905 31.12.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Man kann gegen eine selbst geschriebene Kündigung keinen Widerspruch einlegen. Du kannst jetzt nur mit deinem aktuellen Vermieter reden und auf Kulanz hoffen, er kann dir auch einen neuen Mietvertrag zu deutlich schlechteren Konditionen anbieten.

    Was Schadenersatz angeht, lass dir gesagt sein, du bist in der Beweispflicht und Telefongespräche sind nunmal kaum zu belegen, zumindest deren Inhalt nicht.

    Hier lohnt der Gang zum Anwalt eventuell.

  • Antwort von damentrix 31.12.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, er hat keinerlei Anspruch. 1. Es war nur eine mündliche Zusage, welche nicht rechtsbindend ist, 2. Der Mieter hat noch 3 Monate Zeit sich eine andere Wohnung zu suchen

  • Antwort von WetWilly 31.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hier hat es noch keinen Mietvertrag gegeben sondern nur eine nicht bindende Absichtserklärung. Damit ist die Frage des Eigenbedarfs unerheblich.

    Was lernt man daraus? Warten mit der Kündigung, bis ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde.

  • Antwort von johnnymcmuff 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Mündlich kann man zwar auch Mietverträge abschließen aber dann sind solche Verträge oft schwer zu beweisen.

  • Antwort von Mikkey 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das Recht auf Schadensersatz hast Du zweifelsfrei, Du wirst aber nicht den Inhalt des Telefongesprächs beweisen können.

    Versuche die Vermieterin irgendwie dazu zu bewegen, dass sie indirekt ihre Zusage und das Drängen auf die Kündigung bestätigt. Dann hast Du etwas in der Hand.

    Sonst würde sie einfach behaupten, das Telefongespräch hätte zwar stattgefunden, aber es hätte nie eine Zusage über die Wohnungsvermietung gegeben.

    Lass Dir zukünftig solche Zusagen in Textform geben.

  • Antwort von DerHans 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    So lange du nicht schriftlich hast, ist alles unverbindlich. Wenn du auf Grund einer vagen Zusage deinen bestehenden Mietvertrag gekündigt hast, hast du jetzt ein Problem.

    Du müsstest schon handfeste Beweise vorbringen, um hier in einer Schadensersatzklage Erfolg zu haben.

  • Antwort von chvoyage 04.01.2013

    Komplizierter Fall. Eine mündliche Zusage ist bereits ein Mietvertrag, diese Zusage müsste man aber beweisen können, wenn es keine Zeugen dafür gibt, steht im Zweifel Aussage gegen Aussage, dann kann man das vergessen. gibt es einen Zeugen, kann man in Richtung Schadenersatz gehen, auf lange Sicht kommt man gegen Eigenbedarf aber nicht an. Es stellt sich also die Frage ob man die Energien nicht lieber in die Suche nach einer anderen Wohnung steckt.

  • Antwort von Kaen008 31.12.2012

    Ohne Prozess geht da garnichts, daher geh ggf. zum Anwalt.

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