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Vermietung einer Wohnung an eigene Freundin (Hartz 4) ?

gefragt von fux14 am 17.08.2008 um 19:23 Uhr

Hallo, habe folgendes Problem: meine Freundin soll in mein Haus (Kauf + Finanzierung geplant) in eine eigene Wohneinheit ziehen (incl. 2 Kindern). Sie bekommt eine getrennte Wohnung incl. einem abschliessbaren Dachetagenzimmer, dass an das Gemeinschaftstreppenhaus grenzt. Wir haben somit getrennte Wohnungen (incl. getrennter Betten, Küchen, Bad etc.). Es soll ein ensprechender Mietvertrag aufgesetzt werden. Gibt es Probleme mit der ARGE bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ALG II ? Da wir zwar in einem Haus in getrennten Wohnungen leben, bilden wir keine Bedarfsgemeinschaft o.ä. Kann ich also meiner Freundin im eigenen Haus die Wohnung vermieten ?


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danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 17. August 2008 19:29
2x
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Das ist Beschiss beim Amt!!! Andere leben am Minimum und ihr last euch ein ganzes Haus finanzieren. Das du kein schlechtes Gewissen hast


Lissa
beantwortet von Lissa am 17. August 2008 19:26
1x
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Ich finde es toll, das eigene Haus auf Kosten der Steuerzahler finanzieren zu lassen.

Poste noch mehr gute Ideen.

Schämst du dich eigentlich nicht?


anonym
beantwortet von dokal am 17. August 2008 19:32
0x
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Wenn ihr beide eine eigene abgeschlossenen Wohnung habt , ist das o.k.Der Staat will es ja nicht anders.Diese ganze HartzIV Geschichte ist Betrug.Davon kann doch keiner leben.


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