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Vermietete Eigentumswohnung bei Hartz 4

gefragt von Matthias OpitzMatthias Opitz am 18.07.2008 um 18:50 Uhr

Folgende Situation: Herr A ist selbständig und hat sich zwei Wohnungen gekauft. Eine 2,5 Zimmer Whg in Berlin, die er selbst bewohnt. Dazu eine vermietete 1 Zi-Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern fürs Alter.

Jetzt droht mangels Aufträgen der Sturz in Hartz 4 (denn er hat ja als Selbständiger keinen Anspruch auf ALG I).

Wie verhält sich die vermietete Wohnung bei der Vermögensberechnung, wenn der (inzwischen gesunkene) Marktwert der Immobilie bei einem Verkauf nicht ausreichen würde, um den verbleibenden Kredit abzulösen, sich durch die Mieteinnahmen allerdings gerade kostenneutral verhält?


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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 18. Juli 2008 18:58
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dem amt ist es egal, ob der wert gesunken sein kann, herr A muss vom erlös der wohnung leben.

Kommentar von 14aa02d2ca0515d0c53f1d6678e3ca34smallMatthias Opitz am 19. Juli 2008 10:46

Da wurde etwas falsch verstanden: Wenn A die Wohnung zum jetzigen Zeitpunkt verkauft, dann hätte er Schulden, da der Verkaufswert der Wohnung unter den Wert der Hypothek gesunken ist. Wenn er verkauft, hätte er also nicht nur nix, sondern sogar weniger als vorher!


Jutta März
beantwortet von Jutta März am 18. Juli 2008 18:54
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Herr A muss die Wohungen verkaufenund von dem Geld leben. Wenn das aufgebraucht ist,dann erst bekommt er Hartz4

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2008 19:09

Das mit dem Verkauf trifft auf selbstbewohnte Eigentumswohnung nicht unbedingt zu, insofern die ''angemessen'' ist.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2008 19:11

Siehe hier http://kuerzer.de/rASoKPS8F §§ 12 + 22




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