Matthias Opitz am 18.07.2008 um 18:50 Uhr
Folgende Situation: Herr A ist selbständig und hat sich zwei Wohnungen gekauft. Eine 2,5 Zimmer Whg in Berlin, die er selbst bewohnt. Dazu eine vermietete 1 Zi-Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern fürs Alter.
Jetzt droht mangels Aufträgen der Sturz in Hartz 4 (denn er hat ja als Selbständiger keinen Anspruch auf ALG I).
Wie verhält sich die vermietete Wohnung bei der Vermögensberechnung, wenn der (inzwischen gesunkene) Marktwert der Immobilie bei einem Verkauf nicht ausreichen würde, um den verbleibenden Kredit abzulösen, sich durch die Mieteinnahmen allerdings gerade kostenneutral verhält?
dem amt ist es egal, ob der wert gesunken sein kann, herr A muss vom erlös der wohnung leben.

Herr A muss die Wohungen verkaufenund von dem Geld leben. Wenn das aufgebraucht ist,dann erst bekommt er Hartz4
bitmap am 18. Juli 2008 19:09 Das mit dem Verkauf trifft auf selbstbewohnte Eigentumswohnung nicht unbedingt zu, insofern die ''angemessen'' ist.
bitmap am 18. Juli 2008 19:11 Siehe hier http://kuerzer.de/rASoKPS8F §§ 12 + 22
Da wurde etwas falsch verstanden: Wenn A die Wohnung zum jetzigen Zeitpunkt verkauft, dann hätte er Schulden, da der Verkaufswert der Wohnung unter den Wert der Hypothek gesunken ist. Wenn er verkauft, hätte er also nicht nur nix, sondern sogar weniger als vorher!