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Vermieterin will meine Miet-whg verkaufen - obwohl der Vertrag noch 1,5 Jahre läuft - geht das???

gefragt von Seepferdchen26 am 06.05.2009 um 9:10 Uhr

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass die letzte Interessentin, gleich mit einer Mieterhöhung gedroht hat. Sonst hätte ich nichts gegen einen Vermieterwechsel. Darf ein bestehender Mietvertrag, durch einen Wohnungsverkauf, einfach gekündigt werden? Und kann die neue Wohnungseigentümerin einfach die Miete erhöhen? Obwohl noch ein fixer Vertrag bis Ende 2010 läuft??

Bitte gebt mir Antworten, da ich langsam nicht mehr weiss was stimmt und was geht ???

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Mietrecht x 3.881 Miete x 3.293 Wohnungen x 102

anonym
beantwortet von Silberheim am 6. Mai 2009 09:11
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Nein Kauf bricht Miete nicht. Der Mietvertrag wird mit übernommen mit allen Rechten( Mieterhöhung) und Pflichten ( Kündigungsfristen) !

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 6. Mai 2009 15:14

Die Wohnungseigentümerin kann natürlich versuche, Eigenbedarf geltend zu machen. Aber ich habe Zweifel, ob sie damit beim Gericht angesichts der geringen Restlaufzeit des Mietvertrages durchkommt. Es wird ihr sicherlich zugemutet, bis Ende 2010 zu warten.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. Mai 2009 09:12
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Der Verkauf ist ohne weiteres möglich. Ihr Mietvertrag wird dadurch in keiner Weise berührt. Sowohl die derzeitige Eigentümerin wie auch ein künftiger Eigentümer können in dem gesetzlich zulässigen Rahmen die Miete anpassen.


julia611
beantwortet von julia611 am 6. Mai 2009 09:12
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wenn im mietvertrag der genaue mietpreis steht hast du was in der hand und normalerweise dürfte die neue vermieterin deine miete rnicht erhöhen!


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 6. Mai 2009 09:13
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Die Wohnung darf natürlich verkauft werden, aber Dein bestehender Mietvertrag wird daruch momentan nicht angetastet. Natürlich kann der neue Vermieter nach Ablauf der regulären im jetzigen Mietvertrag festgelegten Bestandteile die Miete erhöhen oder Dich auch Kündigen - aber eben nur gemäß bestehendem Mietvertrag. Wenn das dem Käufer nicht passt, muss er ja die Wohnung nicht kaufen. im zweifel wende dich an den Mieterschutz - die haben mehr Details

Kommentar von Obelhicks am 6. Mai 2009 20:56

oder frage obelhicks, albatros, und sehr wenige andere...


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 6. Mai 2009 09:18
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Das kann er garantiert nicht. Denn umgekehrt kommen Mieter auch verdammt schlecht raus. Eine Freundin hatte mit ihrem damaligen Partner eine Wohnung auf 5 Jahre fest gemietet. Nach ca. 3 Jahren trennten sie sich und mussten sogar 2 Jahre noch bezahlen obwohl sie beide ausgezogen sind - das war ein Hammer. Meine Eltern hatten diesen Fall aber mal. Hatten eine Wohnung eines Eigentümers übernommen für 10 Jahre fest - haben selber die Wohnung total schön erst mal hergerichtet. Neue Kacheln - Balkon gefliest - neue Armaturen im Bad - ferner hat mein Vater (Handwerker) den Gemeinschaftskeller in einen Partykeller sogar umgewandelt und meine Mutter hat vorm Haus superschön alles mit Blumen bepflanzt - also sie haben quasi alles so schön gemacht, dass der eigentliche Eigentümer nach ca. 4 Jahren die WOhnung selber bewohnen vollte - dieser Sa.sac. - Normal hätten meine Eltern keineswegs auszuziehen brauchen - aber er hat fortan denen das Leben zur Hölle gemacht, nachdem er selbst in eine Einliegerwohnung einzog. Das war echt schlimm gewesen-:( Meine Eltern haben sich dann was Neues gesucht, weil sie die Schikanen nicht mehr aushielten, und eine Entschädigung haben sie auch nicht bekommen, weil sie das aus freien Stücken alles machten-:(

Kommentar von Obelhicks am 6. Mai 2009 20:56

eine fülle von beispielen. das mag mut machen oder auch nicht. jedenfalls nicht verwertbares für eine frage nach dem recht. aber nett zu lesen...


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 7. Mai 2009 11:36
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Schaue bitte in Deinen Mietvertrag. Dort wurden neben der Laufzeit sicherlich auch die Miete sowie etwaige Erhöhungen geordnet.

Jederzeit kann eine Vermieterin den Mietgegenstand verkaufen, wenn sie denn die Eigentümerin ist.

Schau in den Mietvertrag, ob Du für diesbzügliche Besichtigungstermine überhaupt zur Verfügung stehen mußt.

Zuständig wird ein Käufer, wenn er denn im Grundbuch eingetragen wurde. Prüfe kritisch und verlange ggf. diesbezügliche Nachweise.

Achte auf Deine Mietsicherheit und die Vorauszahlungen für die BK. Nicht das da etwas untergeht.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 6. Mai 2009 19:56
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die Miete kann alle 3 Jahre um max. 20% erhöht werden, wenn sie dann noch in ortsüblicher Höhe liegt.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 6. Mai 2009 19:15
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yes, she can. verkaufen ist ok, aber der neue eigentümer steigt mit allen rechten und pflichten in den vertrag ein. darum kann auch nicht einfach gekündigt werden.

für eine mieterhöhung gibt es nur 3 verfahrensweisen. einfach so kaufen und erhöhen ist also nicht, man muß sich an die vergleichsmiete halten. besorg dir einen mietspiegel (bei der gemeinde oder beim mieterveein) und du weißt wo du stehst.


vincero
beantwortet von vincero am 6. Mai 2009 18:50
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du hast vorkaufsrecht wenn die wohnung zum ersten mal verkauft wird


anonym
beantwortet von kadean am 6. Mai 2009 09:17
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der neue besitzer kann deinen mietvertrag nicht einfach ändern. die miete kann nicht einfach erhöht werden


anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. Mai 2009 09:14
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Deine Vermieterin darf die Wohnung verkaufen, aber dein Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten wird mitverkauft, bleibt also bestehen.

Im Rahmen eines Mietspiegels oder dreier Vergleichsmieten ist auch eine Mieterhöhung möglich.


einfachnadine
beantwortet von einfachnadine am 6. Mai 2009 09:11
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eine ausführliche,richtige antwort bekommst du beim mieterschutzbund

Kommentar von Silberheim am 6. Mai 2009 09:13

Ich kann hier alle zu allem immer direkt an Experten verweisen.


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