Vermieterin verlangt neue Lampe

7 Antworten

Du hast, ob mutwillig oder nicht spielt keine Rolle, einen Schaden verursacht. Diesen mußt Du beheben bzw. beheben lassen. Sprich ein neue Lampe kaufen oder bezahlen.

Das hat absolut nichts Bagellschäden/-reparaturen zu tun.

Bevor die Vermieterin allerdings selbst ein neue Leuchte kauft muß sie Dir Gelegenheit geben das selbst zu tun.

Ob mutwillig oder nicht, ist unerheblich. Es ist nicht Dein Eigentum und damit bist Du ersatzpflichtig. Es ist begrenzt auf 75 Euro in Eurem Vertrag, das wirst Du wohl zahlen müssen.

Dreh es mal gedanklich um, sodaß Du der Vermieter wärst. Du würdest doch sehr wahrscheinlich auch nicht wollen, daß eine Ikea-Lampe um 2 Euro als Ersatz gebracht wird.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Lampe 140 Euro kostete. Die Vermieterin müsste das beweisen. Sie hätte theoretisch nur Anspruch auf eine gleichwertige Leuchte. Du solltest zunächst versuchen, dass deine Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert. Die will natürlich auch Beweis für den Kaufpreis der Lampe vom Vermieter. Es ist aber damit zu rechnen, dass hier nur (in der Regel) der Zeitwert gezahlt wird. Darüber hinaus hätte auch dir gegenüber die V. keinen Anspruch (Grundsatz: Neu für alt.

Die Kleinreparaturklausel greift hier m. E. nicht.

Wenn wieder mal eine Glühbirne durchbrennt, bitte die Vermieterin, sie möge die kaputte austauschen, da könnte sie dir nichts anhängen.

Hier geht es nicht um eine Instandhaltung, sondern um einen Schadensersatz. Die Begrenzung auf 75 € greift deshalb nicht. Es ist leider nun mal so: Hättest Du nicht die Glühbirne gewechselt, wäre die Leuchte nicht kaputt gegangen. Hättest Du jemanden beauftragt, der das für Dich macht und wäre demjenigen das gleiche passiert, würdest Du doch auch von dem Schadensersatz verlangen in der Höhe, die die Vermieterin von Dir will. Natürlich kannst Du nicht irgend eine Leuchte kaufen, sondern, wenn die Vermieterin das verlangt, die gleiche wieder. Muss keine neue sein, aber eine, die mindestens im gleichen Zustand ist. Die Vermieterin müßte Dir aber schon die Einkaufsquelle sagen, wenn das nicht sowieso von der Leuchte (Fabrikat / Händler) hervorgeht. Vielleicht gibt es dort auch noch ein Ersatzteil. Bei guten Teilen ist das oft der Fall. Ist die gleiche Leuchte nicht mehr lieferbar, musst Du den Zeitwert ersetzen und da wird es etwas schwierig. Wie alt war die Leuchte? Wieviel hat sie beim Kauf tatsächlich gekostet? Hättest du eine Haftpflichtversicherung, wäre das alles kein Problem. Die würde sich um all das kümmern. Eine Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt neben der Krankenversicherung. Sobald man nicht mehr zu Hause wohnt, also z. B. bei den Eltern mitversichert ist, sollte man unbedingt ene solche Versicherung abschließen, denn es können einem leicht noch ganz andere Sachen passieren.

dir ist die lampe kaputtgegangen, zwar nciht absichtlich, du musst trotzdem die lampe ersetzen.

vielleicht hast du einen haftpflicht, der du das melden kannst, die bezahlt den zeitwert oder die neue glaskugel.

Die im Haus mitbenützten Gegenstände (Staubsauger, Kücheneinrichtung, Rasenmäher, Grill etc.) sind pfleglich zu behandeln und bei Beschädigung zu ersetzen

gilt da