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Vermieterin im eigenen Haus kündigen?

gefragt von kasthenkkasthenk am 22.12.2008 um 12:37 Uhr

Mein Mann und seine Schwester besitzen ein Dreifamilienhaus. Dort wohnt die Schwester und die Mutter je in einer Wohnung. Die dritte Wohnung ist seit kapp vier Jahren an eine jetzt 80-jährige Dame vermietet. Diese ist aber sehr unsauber und unzuverlässig geworden. Sie vergißt der Herd auszustellen ( das ganze Haus war tagelang verqualmt), läßt das Wasser laufen und streitet dann bei der Nebenkostenabrechnung rum. Auf den Hof verteilt sie auch schon ihren Plunder, der Müll wird nicht entsogt, sondern in der Wohnung gelagert, so das der Gestank in den Hausflur gelangt. Hilfe durch das von mir informierte Hyginieaufsichtsamt und Beteuungsverein wurden durch sie abgelehnt. Kündigungen auf Grund der geschilderten Verhältnisse wurden durch dem Mieterschutzbund wegen Formellerunwirksamkeit abgelehnt. Nun haben wir vieleicht kein Chance meinen Sohn ( Stiefsohn meinens Mannes), der jetzt 21 Jahre alt ist und mit seiner Freundin zusammen ziehen möchte, in diese Wohnung zubekommen. Der Hausfrieden im eigenen Haus wird extrem durch diese alte Messidame gestört, bis das Haus mal brennt. Wir wissen einfach nicht weiter! Gruß Katrin

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Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 22. Dezember 2008 12:43
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Es ist ja für die alte Dame wohl besser, wenn sie nicht mehr alleine wohnt, mal abgesehen von Euren Unannehmlichkeiten.

Hat sie denn keine Verwandten, mit denen Ihr Euch in Verbindung setzen könnt? Deine Beschreibung ist ja besorgniserregend. Das kann so nicht weitergehen, auch im Interesse der Frau!

Die Kündigung wegen Eigenbedarf löst zwar Euer Problem, aber ihrs nicht. Vielleicht könnt ihr sie unterstützen, einen geeigneten Platz in einer Einrichtung für betreutes Wohnen zu bekommen.

Kommentar von 9c2069253c0529ac0f8c8b742f945ad7smallkasthenk am 22. Dezember 2008 12:51

Natürlich geht es uns auch um das Wohl der Dame, aber alle Hilfen lehnt sie permanent ab. Sie hat auch schon die Leute vom Betreuungsverein weg geschickt, die ich informiert habe. Wenn sie keine Hilfe will, kann man sie nicht zwingen.Sie ist der Meinung sie hat noch alles im Griff.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 22. Dezember 2008 13:02

Hat sie ja aber nicht. Ich denke nur, wenn sie freiwillig ginge, wäre das doch für alle die beste Lösung. Drück Euch die Daumen, dass das alles gut läuft.

Kommentar von De54bde66d6e47be2cec825a291b640dsmallleanderchen am 22. Dezember 2008 13:14

Aber genau das ist doch das Problem: Sie erkennt wahrscheinlich einfach nicht mehr, dass sie NICHT alles im Griff hat! Ergo: Sie braucht Hilfe! Bleibt da unbedingt dran! Nervt den Betreuungsverein weiterhin! Notfalls wird ihr irgendwann von einem Richter ein Vormund gesetzt! Ihr könntet auch mal in einem Altenheim fragen, an wen man sich wenden kann, "wenn man das Gefühl hat, dass die ältere Nachbarin nicht mehr allein zurecht kommt aber keine Hilfe annehmen will"! Die kennen die entsprechenden Stellen!


monja1995
beantwortet von monja1995 am 22. Dezember 2008 12:40
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Deine Frage ist somit schon selbsterklärt.
Aus erst angeführtem Grund war eine Kündigung nicht möglich. Allerdings ist jetzt eine Kündigung aufgrund Eigenbedarfs möglich. Allerdings muss die reguläre Kündigungsfrist eingehalten werden.
In der Kündigung darf allerdings wirklich nur der Eigenbedarf benannt werden, sonst käme es wieder zu einem Einspruch

Kommentar von D2bb65dfde464560e80546b62a87e689smallfloeh18 am 22. Dezember 2008 13:02

bin ihrer meinung und falls das nicht klappen sollte auf LEGALEN weg ihr das leben nicht mehr ganz angenehm zu machen ^^

legal is ganz wichtig sonst droht klage!!!


anonym
beantwortet von Volvoliebhaber am 22. Dezember 2008 12:41
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Kündigung auf Grund von Eigenbedarf!!! Müßt nur die Kündigungsfrist einhalten.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 22. Dezember 2008 12:40
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dann macht eine Eigenbedarfskündigung. ggf. kann der Haus und Grunbesitzerverein helfen


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 22. Dezember 2008 12:40
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Um die Dame rauszubekommen, müsst ihr früher oder später ohnehin vor Gericht. Seht euch jetzt schon nach einem Anwalt um.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 22. Dezember 2008 12:39
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Ich verstehe die Frage nicht. Vermieterin kündigen. Ich dachte die Vermieter sind dein Mann Bruder und seine Schwester.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 24. Dezember 2008 10:13
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Melde Eigenbedarf an und lasse um himmelswillen alles andere ausser Betracht !


leanderchen
beantwortet von leanderchen am 22. Dezember 2008 12:46
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Wenn die Dame langsam aber sicher so vergesslich wird, dass eine Gefahr für die Mitmenschen besteht, müsst Ihr aktiv werden! Irgendwann vergisst sie, die Kerzen aus zu machen ... Hat sie hin und wieder Besuch von ihrer Familie? Die müsst Ihr ansprechen, dass die Dame nicht mehr allein ("unbeaufsichtigt") wohnen kann! Wenn keine Familie, dann ist es eine gute Frage, an wen man sich wenden muss, damit der Dame "von offizieller Seite" geholfen wird (ja, was vermutlich damit endet, dass sie in einem Heim oder wenigstens bei "betreutem Wohnen" leben muss).

Kommentar von 9c2069253c0529ac0f8c8b742f945ad7smallkasthenk am 22. Dezember 2008 12:57

Nein, Familie hat sie keine mehr und die offizielle Seite kann nichts machen, wenn sie sich weigert. Auch der Mieterschutzbund arbeitet gegen uns, wenn wir ihr eine andere Wohnung besorgen wollen um sie aus unserem Haus zubekommen, damit nicht schlimmes passiert.

Kommentar von De54bde66d6e47be2cec825a291b640dsmallleanderchen am 22. Dezember 2008 13:16

(Habe ich auch schon als Kommentar zu einer anderen Antwort geschrieben:)

Sie erkennt wahrscheinlich einfach nicht mehr, dass sie NICHT alles im Griff hat! Ergo: Sie braucht Hilfe! Bleibt da unbedingt dran! Nervt den Betreuungsverein weiterhin! Notfalls wird ihr irgendwann von einem Richter ein Vormund gesetzt! Ihr könntet auch mal in einem Altenheim fragen, an wen man sich wenden kann, "wenn man das Gefühl hat, dass die ältere Nachbarin nicht mehr allein zurecht kommt aber keine Hilfe annehmen will"! Die kennen die entsprechenden Stellen!


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