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Vermieter zahlt für Renovierung?

gefragt von centercourt am 31.05.2009 um 15:33 Uhr

Wie kriegt man`s hin, dass der Vermieter sich bei der Renovierung der Wohnung beteiligt? Wie sieht das rechtlich aus??


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zj1000
beantwortet von zj1000 am 31. Mai 2009 15:34
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Wie wär´s mit reden ?


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 31. Mai 2009 15:34
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Um welche Renovierungsarbeiten handelt es sich? Geht es nur um Streichen oder z.B. Heizung erneuern?


anonym
beantwortet von creeper am 31. Mai 2009 15:34
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du musst dem vermieter zeigen, dass es echt unmenschlich ist so zu leben. vll. kannst du auch mietminderung beantragen, wenn er sich nicht an der renovierung beteiligt (und diese wirklich notwendig ist).

Kommentar von Maya1998 am 31. Mai 2009 15:36

Es geht um RENOVIEREN, nicht SANIEREN. Eine abgewohnte Tapete ist kaum ein Grund zur Mietminderung...


anonym
beantwortet von etmundi am 31. Mai 2009 15:35
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Welche Renovierung denn. Wände streichen z.B. mußt du bezahlen.


anonym
beantwortet von Maya1998 am 31. Mai 2009 15:35
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Gar nicht. Was hat denn der Vermieter mit der Renovierung deiner Wohnung zu tun?

Kommentar von etmundi am 31. Mai 2009 15:37

z.B. neue Fenster.

Kommentar von Maya1998 am 31. Mai 2009 15:39

Naja, ob das an dieser Stelle unter "renovieren" zählt, ist fraglich. Ich glaube, dass es sich eher um Streichen, Tapezieren, Teppich-/Laminaterneuerung und Co. handelt...http://www.privatimmobilien.de/glossar/renovierung.html

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 31. Mai 2009 15:39

Neue Fenster sind alleinige Sache des Vermieters. Allerdings kann er 10% der Kosten jährlich auf die Miete umlegen.
Bei neuen Fenstern handelt es sich aber nicht um eine Renovierung, sondern Sanierung oder Modernisierung

Kommentar von Maya1998 am 31. Mai 2009 15:42

Und wo steht jetzt in der Frage, dass es sich um neue Fenster handelt??????


monja1995
beantwortet von monja1995 am 31. Mai 2009 15:38
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Lass Deinen Mietvertrag vom Mieterverein prüfen. Wir haben im Laufe der Zeit immer wieder renoviert, sogar mehr wie laut Vertrag erforderlich wäre und jetzt wurde die Renovierungsklausel in unserem Vertrag für Null und Nichtig erklärt. Das heißt, wir dürfen zwar renovieren, müssen es aber nicht

Kommentar von Maya1998 am 31. Mai 2009 15:44

Und weiter?


anonym
beantwortet von xPoldi am 1. Juni 2009 13:34
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Grundsätzlich ist der Vermieter per Gesetz verantwortlich, die Wohnung in einem gebrauchüblichen Zustand zu erhalten, dazu zählt auch die Renovierung.

.

Die Pflicht zur Renovierung ist aber abdingbares Recht, das heisst, sie kann auf den Mieter abgewälzt werden. Dies geschieht in der Regel auch. . Formularvertraglich ist der Vermieter dabei jedoch an gewisse Regeln bzw. Grenzen gebunden. (siehe dazu die ganzen Postings zum Thema Schönheitsreparaturen und BGH Urteile, aus den Jahren 2007/2008) . Werden formularvertraglich... {also Mietvertrag mit vordefinierten Klauseln, wo nur die Vertragspartner eingetragen, die Größe und Lage der Wohnung, vllt. noch Betriebskostenvorauszahlungen, etc. eingetragen werden, Rest aber vorformuliert wo du nur noch deine Unterschrift drunter setzt} ...zum Beispiel starre Fristen für das Renovieren vorgegeben, ohne eine auflockernde Klausel die etwas wie "je nach Zustand können diese Fristen sich verlängern oder verkürzen" besagt steht, musst du NICHT renovieren. . Bist du bei Auszug verpflichtet zu renovieren, ohne das der Zustand der Wohnung berücksichtigt wird, musst du ebenfalls NICHT renovieren. . . Also wie ein Vorredner von mir schon meinte, einfach mal Klauseln checken lassen. Am Besten geht das halt von einem Fachmann, wie sie beim Mieterbund zum Beispiel zu finden sein sollten. . p.s. noch etwas Wichtiges zum Schluss noch: auch wenn im Mietvertrag aufgelockerte Fristen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen vorgegeben sind, kann kein Mieter gezwungen werden während der Laufzeit des Mietverhältnisses die Wohnung zu renovieren. Solange die Substanz der Mietsache nicht gefährdet ist (z.B. Holzfenster verrotten von innen weil Farbanstrich fehlt), greifen diese ganzen Klauseln nur bei Mietvertragsende.


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