Hallo zusammen.
Ich bin zum 01.04.09 in eine Wohnung in einem Privathaus gezogen. Außer mir und dem Vermieter wohnt hier niemand.
Bisher hatte ich noch keinen Mietbertrag, weil wir uns noch nicht sicher waren, wie hoch die Abschlagszahlung für die Wohnung werden soll. Das ist jetzt soweit geklärt, und ich habe gestern den Vertrag bekommen.
Zu meinem Erstaunen, steht dort Handschriftlich vom Vermieter verfasst, dass ich mich damit einberstanden geben, dass in Zukunft ein Teil meines Flures zum Bau einer weiteren Wohnung benötigt wird. So wird mein Flur zum einen Kleiner, und es wird auch alles andere als schön. Ich werd mich dann wohl oder übel von dem ein oder anderen Möbelstück trennen müssen, da ich diese dann nicht mehr stellen kann.
Von dieser Maßnahme wurde mir bisher noch nichts gesagt, und hätte ich davon im Vorfeld gewußt, hätte ich die Wohnung nicht genommen.
Den Mietvertrag werd ich so natürlich nicht unterschreibnen.
Muß ich dieser Veränderung denn früher oder später zustimmen. Denn selbst wenn er mir etwas von der Kaltmiete erläßt, würde ich mich so garantiert nicht mehr hier wohlfühlen.
Danke schon mal für die Antworten
Ich denke wenn der Vermieter diese Pläne hat, wirst du ihn nicht umstimmen können, da Du ja keinen Vertrag hattest...Ich würde mir eine neue Bleibe suchen. Wenn Du jetzt rechtlich versuchst was rauszuschlagen (der Vertrag müsste ja auch mündlich schon gelten) dann hast Du ja ärger mit ihm und wohnst im selben Haus. Rede mit ihm und wenn das nicht vernünftig geht suche Dir was anderes.

Hast Du das dem Vermieter schon mitgeteilt? Suche Dir am besten eine Wohnung, die von der Größe her okay für Dich ist.
Wir kennen deine Wohnung nicht, also musst du allein entscheiden, ob du dort wohnen bleiben willst.

Durch die Nutzung der Wohnung hattest du einen mündlichen Mietvertrag. Es bleibt dir meiner Meinung nach nur das Akzeptieren oder auszuziehen. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege. Danke und LG btbissy
Die Abschlagszahlung bezieht sich auf die Verbrauchskosten (Heizung / Wasser / Strom)
Blöd ist halt die Tatsache, dass die Wohnung eine ungünstige Zimmeraufteilung hat. Das bedeutet, ich kann in den einzelenen Zimmer keine Schränke stellen, weil die Zimmer einfach zu Klein sind. So bin ich hingegangen, und habe die Schränke auf den Flur gestellt, und den halt auch noch etwas wohnlich gemacht. Ich müßte mich nach dem Umbau von 2 Schränken trennen, und dann würde man mehr oder weniger vor eine Wand laufen, wenn man aus dem Bad kommt, und auch optisch wird das garantiert nicht schön.
Und dann ist da noch der Lärm. Es handelt sich hier um einen Altbau, und eigentlich ist es ja nur ein Einfamilienhau. Also wenn nebenan jemand ein Knäckebrot ißt, fall ich aus dem Bett, mal übertrieben gesehen.
Tja, dann gibt es nur 2 Möglichkeit: entweder den Vertrag so nicht akzeptieren oder wieder ausziehen, falls sich der Vermieter quer stellt. Da auch mündliche Verträge gelten hast du dann 3 Monate Kündigungsfrist.
Wofür hast du denn eine Abschlagszahlung geleistet?
Ich habe ca. 3000 Euro für die Renovierung, neue und zur Wohnung passende Möbel und Umzug bezahlt, und soll jetzt wieder ausziehen????
Die Wohnung wurde mir so wie sie jetzt ist angeboten und vermietet, und nicht so wie sie mal werden kann.
Ich bin immer noch der Meinung, dass auch was mündlich besprochen wurde zählen muß.
Auch mündliche Verträge sind rechtlicht bindend. Wenn du den Vertrag so nicht unterschreiben willst, musst du es nicht. Die Frage ist dann nur: wie nimmt der Vermieter das auf?
Ist denn eigentlich genug Platz für eine weitere Wohnung und wäre es tatsächlich so unangenehm wenn dir ein Teil des Flurs fehlt?
Hallo mach dich genau schlau und dann kannst du immer noch entscheiden. Da wird es ja nicht viel gehen Kompromisse machen oder aus ziehen. Für Dauer Ärger und da bleiben würde ich mich jedenfalls nicht entscheiden.

Wenn der Flur zum Mietvertrag gehört, sich in der gemieteten Wohnung befindet, darf der Vermieter, solange du dort wohnst, nicht ohne deine Genehmigung dort herumbauen, da der Flur ein Teil deiner Wohnung (Schutz der Privatsphäre) ist, der Vermieter darf auch nicht ohne dein Einverständniss in deine Wohnung (Hausfriedensbruch).
Lena101 am 15. April 2009 17:13 Sie hat noch keinen Mietvertrag und die Verkleinerung des Flurs ist Teil des Vertrages. Wenn sie diesen Vertrag nicht akzeptieren kann, muss sie ausziehen.

Du musst selber entscheiden, welchen Vertrag du unterschreibst. Ansonsten "pacta sunt servanda" - wie der Kadi immer sagt!