Vermieter will Schlüssel nicht rausgeben, was tun?

8 Antworten

Du solltest aber einen Anwalt einschalten, auch die können schnell reagieren. am besten über den Mieterschutzbund, das ist günstiger.

Du solltest zunächst klären, wer noch bzw. schon tatsächlich Eigentümer der Wohnung / des Hauses ist. Gehe zum Grundbuchamt mit deinem Mietvertrag (zum Nachweis des berechtigten Interesses) und bitte um Einsicht. Zum Zweiten geh zum Meldeamt und frage, ob die Vermieterin (die dir die Wohnung vermietete und als solche im MV steht, unter der Adresse gemeldet ist die im Mietvertrag steht. Je nach Ergebnis versuche die V. persönlich aufzusuchen und fordere Sie auf, dir die Schlüssel sofort zu übergeben. Unbedingt Zeugen mitnehmen. Triffst du sie nicht an, sende ihr ein Einwurfeinschreiben des Inhaltes, dass du binnen drei Tagen die Schlüsselaushändigung verlangst und ansonsten rechtliche Schritte einleiten wirst. Schau auch, ob die Wohnung tatsächlich noch leer ist oder inzw. anderweitig vermietet wurde. Nimm auch mal pers. Verbindung mit dem Verkäufer der Wohnung auf. Möglicherweise ist hier eine Betrugsmasche am Laufen. Der Makler hat hier  gewiss eine erhebliche Mitwirkungspflicht, er will ja seine Provision (oder hast du sie schon bezahlt?). So einfach sich aus der Affäre herausziehen geht gar nicht.

Du solltest vermutlich schnellstens Rechtsbeistand in Anspruch nehmen Mieterverein oder RA f. Mietrecht).

Warum ins Grundbuch schauen, wenn die "Vermieterin" sagt, daß dort noch keinen Eintrag gemacht wurde ...

@emily2001

Und woher willst du wissen, dass das so tatsächlich stimmt?

Offenkundig ist der Kaufpreis noch nicht vom Verkäufer als gezahlt gegenüber dem Notar bestätigt. Folglich kann der die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch nicht beantragen und der Verkäufer wird sich hüten vor Bezahlung des Kaufpreises den Schlüssel rauszurücken. Die Wohnung kann von Ihnen mangels Schlüssel zu 100 % nicht genutzt werden. Folglich steht Ihnen ein Kürzungsanspruch der Meite um 100 % zu. Sie können wegen eines durch Sie nachweisbaren Schadens den Vermieter auf Schadenersatz in Anspruch nehmen; hier sollten Sie sich aber eines Anwaltes zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche bedienen.

Hallo,

die "angehende Vermieterin" kann so viele Namen wie sie will an den Briefkästen anbringen, das macht sie nicht zur Besitzerin. So lange sie nicht im Grundbuch eingetragen ist, hat sie keinen Anspruch auf das Haus !

Wenn das Geld schon überwiesen ist - sagt sie zumindest - dürfte es nicht mehr lange dauern...

Aber, da sie dir die Wohnung schon vermietet hat, kannst du sie regresspflichtig machen für die Kosten, die dir entstehen, und hierfür brauchst du sehr wohl einen Anwalt (spezialisiert auf Mietrecht).

Der Anwalt sollte eine Frist setzen, und deiner "Vermieterin" sagen, daß sie ab dann und dann alle anstehenden Kosten übernehmen muß, falls du keine Bleibe hast.

Emmy

 das macht sie nicht zur Besitzerin

Richtig: Eigentümerin. Besitzerin ist ab Mietbeginn die Mieterin.

Schalte auf jedenfall die Polizei mit ein um ein Protokoll über den Sachverhalt zu haben, falls das ganze doch noch zur Anzeige kommt. Mit dem Unterschrieben Mietvertrag hast du Hausrecht. Fordere deine (falls) bereits gezahlte Miete zurück (Keine Leistung, kein Geld). Sollte sich dein Vermieter/in weigern...., überdenke vieleicht doch den Weg zum Anwalt.

Nach Herausgabe der Mietwohnung durch den Vermieter und damit Übergabe an den Mieter entsteht das Hausrecht, denn der Mieter hat nach Vertragsunterschrift die Wohnung noch nicht in Besitz genommen.