Wir haben zum 30.11. unsere Wohnung gekündigt. Nun haben wir zufällig in der Zeitung gesehen, dass die Vermieterin unsere Wohnung um fast 70 Euro preiswerter anbietet, als wir bezahlt haben.
Wir finden dies ein wenig unverschämt, nach dem Motto, solange die zahlen, sag ich nichts.
Können wir aufgrund dessen einen Mietteil zurückverlangen?
nein, da könnt Ihr leider nichts machen, wenn sie es sich leisten kann, kann sie die Wohnung auch kostenlos jemanden geben, sie kann damit machen was sie will....

Nein gezahlt ist gezahlt!!! DEr Vermieter hofft mit einem nidrigen Preis die Wohnung besser auf dem Wohnungsmarkt zu vermieten.

nein, Du hattest einen vertrag
In dem wir ursprünglich mehr Miete vereinbart hatten, als die die der Nachmieter jetzt zahlen soll, die sie aber vor kurzem erst noch mehr erhöht hat! Sehr seltsam alles.

Nein, zurück verlangen könnt Ihr das nicht. Es ist ja auch Verhandlungssache. Euer Nachfolger konnte sich eben besser verkaufen.
nein das könnt ihr nicht... was wäre denn wenn er sie jetzt teurer vermieten würde? würdet ihr auch hingehen und ihm was nachzahlen?
Gute Frage.

natürlich nicht! du musst ja auch nicht drauf zahlen, wenn die miete nach deinem auszug erhöht wird!
Witzbold! Natürlich könnt ihr NICHTS zurück verlangen!
Noch kann ein Vermieter hierzulande sein Eigentum zu einem Preis vermieten, den er frei festlegt.
wieso ist das unverschämt? die angebote und die nachfrage regelt den preis. natürlich könnt ihr nichts verlangen. ich gehe ja auch nicht hin und fange mit einem händler an zu feilschen weil ich für einen artikel vor 2 jahre mehr bezahlt habe.

Dagegen kann man nichts tun. Rechtlich gesehen. Aber man kann sich wundern.

Glaube ich nicht - aber im Zweifel würd' ich 'nen Anwalt oder Mieterverein aufsuchen und klären lassen.
peterunddoris am 7. Oktober 2009 13:52 Das wird mit Sicherheit nichts bringen. Leider ist das in der heutigen Zeit so und nicht anders
Ist schon traurig, dass es in Deutschland Vertragsfreiheit gibt...
Schwachsinn!
Was?
die antwort natürlich.
jepp
Du hast echt Super-Ideen... wer kommt schon auf so einen Unfug!? :-))
Nun ja, es ist so, dass sie noch vor kurzem, also vor unserer Kündigung die Miete erhöht hatte, daher finden wir es ein wenig fragwürdig...
Was ist daran fragwürdig. Das ist Marktwirtschaft.
Nein, man kann selbstverständlich nichts zurückverlangen. Miete ist frei verhandelbar.

Schon mal etwas von Angebot und Nachfrage gehört? Und im Moment ist die Lage in Deutschland nicht mehr ganz so rosig wie vor einigen Jahren. Also wird der Vermieter versuchen die Wohnung zu vermieten, um überhaupt etwas in seine Kasse zu bekommen. Meine Tante versucht gerade eine Wohnung zu verkaufen. Sie bekommt Angebote, die nicht einmal die Hälfte des von ihr gezahlten Preises ausmachen. Und sie hat alles fachmännisch renovieren lassen, mit recht guter Ausstattung, ... Sie bekommt auch nicht die Differenz vom vorherigen Verkäufér zurück ...