fatu29 am 11.08.2008 um 14:15 Uhr
bei uns im häuserblock gibt es seit längeren probleme mit dem vermieter,so das einige mieter schon vor gericht gegen ihn vorgehen.hinter unserem haus haben wir ein hof für die kinder dort spielen diese auch des öfteren.gegenüber sind reihenhäuser da hat sich einer beschwert die kinder spielen zu laut,bolzen zuviel etc. es ist schon soweit das eine anzeige gegen einige kinder vorliegt,nun hab ich erfahren das unsere kinder zum "fotografieren freigegeben" worden sind,sprich sollten die kinder wieder laut oder bolzen da hinten sollen diese leute unsere kinder fotografieren so dass wir wieder eine abmahnung im kasten haben. ist das rechtens das er das ver

Das würde ich dem verbieten,wer was was er wirklich mit den Fotos vorhat!Nachher landen die im Internet auf "Gewisse"Seiten! oder er selbst "Mißbraucht"Die Bilder!Auf keinen Fall zu lassen!!1

Haaza am 11. August 2008 14:20 DH
gute Kommentare sind in diesem link enthalten...
mikael am 11. August 2008 14:21 DH. Kann man auch Geld verlangen, wenn er einfach mein hübschen Kinder ablichtet?
vollimleben am 11. August 2008 14:45 Hast du nicht verstanden,um was es hier eigentlich geht???Kopfschüttel!!!

zu den Fotos: siehe vollimleben
zu der Abmahnung: Hintern mit abwischen, zu was anderem ist die nicht gut
Bei so etwas würde ich mich umgehend an die Polizei wenden.
Haaza am 11. August 2008 14:18 Ich auch...
Männer, die Kinder Fotografieren sind mir irgendwie Suspekt...
Der Vermieter darf keine Kinder Fotografieren. Der darf NIEMANDEN ohne seine Erlaubnis fotografieren, das ist eingriff in die Privatsphäre. Solange die Kinder auf einem öffentlichem Spielplatz spielen, dürfen die auch krach machen. Ich glaube da gab es sogar schon einmal ein Gerichtsverfahren deswegen. Aus genau dem gleichen Grund. Er darf auch keine Mieter kündigen wenn die Kinder auf dem Spielplatz spielen, wäre ja noch schöner... etwas anderes wäre es wenn die Kinder in der Wohnung ununterbrochen lärm machen würden.

Die Frage ist eher, warum? Ich schätze, Ihr habt da mit dem Vermieter das Problem der 'Ruhestörung/Lärmstörung'. §117 OWiG..ordnungswidrig handelt..wer nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt..die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt..Darüber würde ich mir Gedanken machen!
fatu29 am 11. August 2008 17:02 die kinder verletzen noch nichtmal die mittagsruhe,es ist hier allgemein ein problem mit dem vermieter(macht hier nix,behebt keine probleme,überteuerte abrechnungen bzw es werden stunden berechnet von arbeiten die entweder gar nicht oder nur teilweise erfüllt ist),wir sind hier 24 mietparteien und egal wer sich gegen den vermieter auflehnt bekommt die quittung. es kann ja nicht sein das die nachbarschaft von gegenüber aufgestachelt wird fotos von spielenden kindern zu machen nur um irgendwelche beweise zu haben um zu kündigen.ich habe noch nie ein kind mit pflaster auf dem mund spielen sehen....
Leony am 11. August 2008 21:08 Der Vermieter sucht Gründe, möchte das mit Fotos beweisen. Aber es ist halt so, dass es erlaubt ist, bzw. nicht verboten! Ein mistiges Problem..mit diesem Vermieter. Wünsche dir gute Nerven und nicht unterkriegen lassen. Notfalls anwaltlichen Rat einholen! Lg
Das StGB § 201a regelt doch ziemlich klar, was gemacht werden kann und was nicht gemacht werden darf. Der in der Frage geschilderte Ablauf ist danach erlaubt.