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vermieter will kids fotografieren lassen?!

gefragt von fatu29fatu29 am 11.08.2008 um 14:15 Uhr

bei uns im häuserblock gibt es seit längeren probleme mit dem vermieter,so das einige mieter schon vor gericht gegen ihn vorgehen.hinter unserem haus haben wir ein hof für die kinder dort spielen diese auch des öfteren.gegenüber sind reihenhäuser da hat sich einer beschwert die kinder spielen zu laut,bolzen zuviel etc. es ist schon soweit das eine anzeige gegen einige kinder vorliegt,nun hab ich erfahren das unsere kinder zum "fotografieren freigegeben" worden sind,sprich sollten die kinder wieder laut oder bolzen da hinten sollen diese leute unsere kinder fotografieren so dass wir wieder eine abmahnung im kasten haben. ist das rechtens das er das ver

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vollimleben
beantwortet von vollimleben am 11. August 2008 14:18
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Das würde ich dem verbieten,wer was was er wirklich mit den Fotos vorhat!Nachher landen die im Internet auf "Gewisse"Seiten! oder er selbst "Mißbraucht"Die Bilder!Auf keinen Fall zu lassen!!1


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gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 11. August 2008 14:17
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Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 11. August 2008 14:20

DH

gute Kommentare sind in diesem link enthalten...

Kommentar von E5d97bea0b993542bcc8dd4fab14508dsmallmikael am 11. August 2008 14:21

DH. Kann man auch Geld verlangen, wenn er einfach mein hübschen Kinder ablichtet?

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 11. August 2008 14:45

Hast du nicht verstanden,um was es hier eigentlich geht???Kopfschüttel!!!


LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 11. August 2008 14:22
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zu den Fotos: siehe vollimleben

zu der Abmahnung: Hintern mit abwischen, zu was anderem ist die nicht gut


liebeoma
beantwortet von liebeoma am 11. August 2008 14:17
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Bei so etwas würde ich mich umgehend an die Polizei wenden.

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 11. August 2008 14:18

Ich auch...

Männer, die Kinder Fotografieren sind mir irgendwie Suspekt...


critter
beantwortet von critter am 11. August 2008 14:20
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Gleich an die Polizei wenden.


pegolina
beantwortet von pegolina am 11. August 2008 14:20
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Sofort anzeigen.


anonym
beantwortet von Sendell am 6. Oktober 2008 12:13
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Der Vermieter darf keine Kinder Fotografieren. Der darf NIEMANDEN ohne seine Erlaubnis fotografieren, das ist eingriff in die Privatsphäre. Solange die Kinder auf einem öffentlichem Spielplatz spielen, dürfen die auch krach machen. Ich glaube da gab es sogar schon einmal ein Gerichtsverfahren deswegen. Aus genau dem gleichen Grund. Er darf auch keine Mieter kündigen wenn die Kinder auf dem Spielplatz spielen, wäre ja noch schöner... etwas anderes wäre es wenn die Kinder in der Wohnung ununterbrochen lärm machen würden.


Leony
beantwortet von Leony am 11. August 2008 15:27
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Die Frage ist eher, warum? Ich schätze, Ihr habt da mit dem Vermieter das Problem der 'Ruhestörung/Lärmstörung'. §117 OWiG..ordnungswidrig handelt..wer nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt..die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt..Darüber würde ich mir Gedanken machen!

Kommentar von Ffbfcfa07df5cbc5f58b9f9aa6ca19d2smallfatu29 am 11. August 2008 17:02

die kinder verletzen noch nichtmal die mittagsruhe,es ist hier allgemein ein problem mit dem vermieter(macht hier nix,behebt keine probleme,überteuerte abrechnungen bzw es werden stunden berechnet von arbeiten die entweder gar nicht oder nur teilweise erfüllt ist),wir sind hier 24 mietparteien und egal wer sich gegen den vermieter auflehnt bekommt die quittung. es kann ja nicht sein das die nachbarschaft von gegenüber aufgestachelt wird fotos von spielenden kindern zu machen nur um irgendwelche beweise zu haben um zu kündigen.ich habe noch nie ein kind mit pflaster auf dem mund spielen sehen....

Kommentar von F9164c8965110bb13af4e40a78c71378smallLeony am 11. August 2008 21:08

Der Vermieter sucht Gründe, möchte das mit Fotos beweisen. Aber es ist halt so, dass es erlaubt ist, bzw. nicht verboten! Ein mistiges Problem..mit diesem Vermieter. Wünsche dir gute Nerven und nicht unterkriegen lassen. Notfalls anwaltlichen Rat einholen! Lg


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 11. August 2008 14:26
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Das StGB § 201a regelt doch ziemlich klar, was gemacht werden kann und was nicht gemacht werden darf. Der in der Frage geschilderte Ablauf ist danach erlaubt.


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