Hallo, mein Verlobter und ich (eine 2-jährige gemeinsame Tochter) haben unsere jetzige Wohnung auf den 30.11.09 gekündigt. Grund war unser Nachbar (Bedrohung, Beleidigung, gelockerte Radschrauben). Nun stehen wir hier und haben keine neue Wohnung bisher gefunden. Der Grund dafür: Kein Vermieter will einen ALGII-Empfänger in seiner Wohnung (als ob wir asozial und dreckig wären). Nun und jetzt haben wir eine Traumwohnung gefunden. Optimal für unsere kleine Familie. Bei der Besichtigung wollte ich gerade erwähnen, dass wir Geld vom Staat bekommen, als die Dame schon erwähnte "solche Leute" kämen ihr nicht ins Haus. Toll, habe ihr dann auch nichts mehr erzählt. Jetzt kam eine Zusage, wir würden die Wohnung bekommen. Noch toller. Wenn ich jetzt die Wahrheit sage, dann ist die Wohnung weg. Und ich wir sitzen ab dem 01.12. auf der Straße. Gibt es da eine Möglichkeit, mit der ARGE zu sprechen. Normalerweise müsste ich ja einen ununterschriebenen Mietvertag vorlegen. Och Mensch, ich will endlich aus Hartz IV raus, das bekommen wir obwohl mein Verlobter knapp 300 h im Monat arbeitet. Ich könnte heulen. Würde mich über Hilfe freuen. Danke!

Die Vermieterin meint bestimmt nur Leute die nicht arbeiten gehen, wenn dein Mann arbeitet und nur nicht genug verdient, was will sie da noch sagen. Ich würde ihr erzählen dass er arbeiten geht, muss sie den mehr wissen?
hmm noch isses ja nicht soweit dass du gezwungen bist dem Vermieter zu sagen dass su Alg 2 bekommst und solange die MIete pünktlich kommt macht auch der vermieter nicht blöd.... bezüglich des MIetvertrages... frag doch mal deinen baldigen Vermieter ob er Dir den Mietvertrag mit heim gibt...um mal drüber zu schlafen und schick ihn via Mail zur Arge....

Was geht es Deinen Vermieter an woher Du Dein Geld bekommst! Weist Du ob das Haus wirklich Ihm gehört und ob er nicht in 2 Monaten in Bankrott geht und sich diese Wohnun nicht mehr leisten kann.Sag Ihm gar nix denn das geht ihn nix an.
Das geht ihn wohl was an. Ein Vermieter ist berechtigt, sich die letzte Gehalts/Lohnabrechnung vorlegen zu lassen.
Leichnam69 am 20. Oktober 2009 22:44 Nein ist er nicht !
Leichnam69 am 20. Oktober 2009 22:48 Der Vermieter hat nicht das Recht in Deinen persönlichen Dingen herumzuwühlen.Solltest Du diese bestimmte Wohnung unbedingt wollen kannst Du Ihm alles offenlegen und Ihn damit überzeugen ,aber das Recht darauf hat ein Vermieter generell NICHT!
Also ich muste damals beim Vermieter meine Gehaltsabrechnung vorlegen,da er nur Leute wollte die Arbeit haben.
Du kannst der Vermieterin sagen, dass sie das Geld direkt vom Amt bekommt. Damit sind viele einverstanden. Im übrigen kündigt man keine Wohnung, wenn man keine neue hat.
Aber lieber lebe ich weiter mit meinem Kind in einer Wohnung, in der ein Alki Amok läuft. Na Danke, du hast aber Vorstellungen...
Dann stehst Du lieber auf der Straße mit einem Kind? Ist das vielleicht besser?
Ja, lieber auf der Straße als mit 100 gegen einen Baum, weil ich wegen diesem Alki mein Rad am Auto verliere...
dann viel Spaß
Unverschämter gehts nimmer,ich stelleeine Frage, möchte gerne eine ANtwort, dann kann ich auf nicht besonders niveauvolle Kommentare dankend verzichten!

Eigentlich müssten die Vermieter sich freuen, das Geld wird immer pünktlich überwiesen....
Aber besuch sie nochmal persönlich sag ihr du hast dich riesig gefreut und das sie ja einen guten eindruck von euch hatte und das ihr leider auch in diese Lage gekommen seid, aber anders seid und....
ich würde dem vermieter anbieten das die arge das geld gleich auf sein konto überweist... dann brauch er keine angst zu haben das ihr die miete nicht an ihn weiterleitet und sicherer gehzt es für den vermieter ja auch nicht
Wenn die Vermieterin eine Selbstauskunft verlangt, musst du diese wahrheitsgemäß ausfüllen...verlangt sie keine Gehaltsbescheinigung, dürftest du Glück haben.
Ansonsten hilft vielleicht ein offenes Gespräch von Frau zu Frau...manchmal jedenfalls.
Na ja, die Leute haben halt ihre Vorurteile, Fernsehen bildet :-/ Ich würd's einfach mal probieren, vielleicht hat Sie ja von euch einen ganz anderen Eindruck von euch, und ich glaube man kann auch aushandeln, daß das Geld für die Miete direkt von der Arge kommt (soll sogar Vermieter geben, die sich darüber freuen - die Arge zahlt pünktlich...). Also: Versuch macht kluch, und verlieren könnt Ihr auch nix!
Alles gute Possel
Es gibt vom Amt eine Bescheinigung für solche Vermieter,wo eben halt drin steht das das Geld immer pünktlich überwiesen wird,allerdings muß du dann damit einverstanden sein das das Amt die Miete monatlich überweist und nicht du..
Vermieter will keine ALGII-Empfänger. Er trägt das wirtschaftliche Risiko für seine Wohnung und kann sich die Mieter aussuchen. Es gibt aber Vermieter, die Hauswarte suchen, die auch eine Wohnung dort nehmen müssen. wie wäre es damit?
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein
für den notfal...man darf eben nie kündigen, ohne was neues zu haben...

wenn dein verlobter arbeitet wieso habt ihr denn hartz4 ? man kündigt keine wohnung bevor man einen neuen mietvertrag in der tasche hat.er kann doch eine lohnbescheinigung vorlegen plus hartz4 müßte das doch für den vermiter reichen.
Dann müsst ihr die augen weietr aufhalten ggf eine wohnungsgesellschaft aufsuchen,die bevorzugen teils hartz4 empfänger aufgrund dessen,dass da der mietteil manchmal direkt vom amt überwiesen wird(das könnt ihr dem potentiellen vermieter auch direkt sagen) so sammelt ihr pluspunkte,dass ihr das direkt vom amt überweisen lasst

Radschrauben gelockert?
In welcher Gegend wohnt Ihr denn?

es reicht der Entwurf des Mietvertrags
Was bedeutet "Entwurf"? Nur Daten aufschreiben im Mietvertrag? Oder ein Extra-Schreiben vom Vermieter?
ich schließe mich dir an!
Sie weiß ja, dass er arbeiten geht. Aber wenn ich ihr das nun erzähle, dann blickt sie das bestimmt nicht. Arbeiten+Hartz IV, da gucken viele Vermieter blöd, vor allem da wir in einer ländlichen Gegend wohnen, mit vielen älteren Leuten, die haben dann oft die entsprechende Moral. Aber Danke, ich versuch mein Glück.
Wenn er arbeiten geht, muss sie nicht noch mehr wissen. Es geht sie nichts an woher ihr sonst noch euer Geld bezieht.
Es ging um den Mietvertrag, den muss ich der ARGE ohne Unterschrift vorlegen, was soll ich dann der Vermieterin erzählen, dass sie mir den Vertrag so mitgibt.
Ich würd der ARGE den Mietvertrag einfach mit Unterschrift vorlegen und fertig. Wenn die Miete in deren Rahmen ist, werden die sich sicherlich nicht sträuben, warum auch
So, mir, als asozialer hartz IV-Empfänger ging heute die vierte Wohnung deswegen durch die Lappen. Bei der nächsten halt ich meine Klappe...