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Vermieter will keine ALGII-Empfänger. Was nun?

gefragt von sweetaddi1988 am 20.10.2009 um 22:32 Uhr

Hallo, mein Verlobter und ich (eine 2-jährige gemeinsame Tochter) haben unsere jetzige Wohnung auf den 30.11.09 gekündigt. Grund war unser Nachbar (Bedrohung, Beleidigung, gelockerte Radschrauben). Nun stehen wir hier und haben keine neue Wohnung bisher gefunden. Der Grund dafür: Kein Vermieter will einen ALGII-Empfänger in seiner Wohnung (als ob wir asozial und dreckig wären). Nun und jetzt haben wir eine Traumwohnung gefunden. Optimal für unsere kleine Familie. Bei der Besichtigung wollte ich gerade erwähnen, dass wir Geld vom Staat bekommen, als die Dame schon erwähnte "solche Leute" kämen ihr nicht ins Haus. Toll, habe ihr dann auch nichts mehr erzählt. Jetzt kam eine Zusage, wir würden die Wohnung bekommen. Noch toller. Wenn ich jetzt die Wahrheit sage, dann ist die Wohnung weg. Und ich wir sitzen ab dem 01.12. auf der Straße. Gibt es da eine Möglichkeit, mit der ARGE zu sprechen. Normalerweise müsste ich ja einen ununterschriebenen Mietvertag vorlegen. Och Mensch, ich will endlich aus Hartz IV raus, das bekommen wir obwohl mein Verlobter knapp 300 h im Monat arbeitet. Ich könnte heulen. Würde mich über Hilfe freuen. Danke!

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ARGE x 1.112 Hartz IV x 768 Vermietung x 264

nichtnurmama
beantwortet von nichtnurmama am 20. Oktober 2009 22:34
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Die Vermieterin meint bestimmt nur Leute die nicht arbeiten gehen, wenn dein Mann arbeitet und nur nicht genug verdient, was will sie da noch sagen. Ich würde ihr erzählen dass er arbeiten geht, muss sie den mehr wissen?

Kommentar von 71469f053816fcf647d725f875798de8smalladianthum am 20. Oktober 2009 22:35

ich schließe mich dir an!

Kommentar von sweetaddi1988 am 20. Oktober 2009 22:41

Sie weiß ja, dass er arbeiten geht. Aber wenn ich ihr das nun erzähle, dann blickt sie das bestimmt nicht. Arbeiten+Hartz IV, da gucken viele Vermieter blöd, vor allem da wir in einer ländlichen Gegend wohnen, mit vielen älteren Leuten, die haben dann oft die entsprechende Moral. Aber Danke, ich versuch mein Glück.

Kommentar von 1f22c70f0d0ea6bfdae874321993313csmallnichtnurmama am 20. Oktober 2009 22:44

Wenn er arbeiten geht, muss sie nicht noch mehr wissen. Es geht sie nichts an woher ihr sonst noch euer Geld bezieht.

Kommentar von sweetaddi1988 am 20. Oktober 2009 22:46

Es ging um den Mietvertrag, den muss ich der ARGE ohne Unterschrift vorlegen, was soll ich dann der Vermieterin erzählen, dass sie mir den Vertrag so mitgibt.

Kommentar von 1f22c70f0d0ea6bfdae874321993313csmallnichtnurmama am 20. Oktober 2009 23:07

Ich würd der ARGE den Mietvertrag einfach mit Unterschrift vorlegen und fertig. Wenn die Miete in deren Rahmen ist, werden die sich sicherlich nicht sträuben, warum auch

Kommentar von sweetaddi1988 am 25. Oktober 2009 01:05

So, mir, als asozialer hartz IV-Empfänger ging heute die vierte Wohnung deswegen durch die Lappen. Bei der nächsten halt ich meine Klappe...


Igelspitz
beantwortet von Igelspitz am 20. Oktober 2009 22:36
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hmm noch isses ja nicht soweit dass du gezwungen bist dem Vermieter zu sagen dass su Alg 2 bekommst und solange die MIete pünktlich kommt macht auch der vermieter nicht blöd.... bezüglich des MIetvertrages... frag doch mal deinen baldigen Vermieter ob er Dir den Mietvertrag mit heim gibt...um mal drüber zu schlafen und schick ihn via Mail zur Arge....


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 20. Oktober 2009 22:36
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Was geht es Deinen Vermieter an woher Du Dein Geld bekommst! Weist Du ob das Haus wirklich Ihm gehört und ob er nicht in 2 Monaten in Bankrott geht und sich diese Wohnun nicht mehr leisten kann.Sag Ihm gar nix denn das geht ihn nix an.

Kommentar von SUNFRIEND4 am 20. Oktober 2009 22:41

Das geht ihn wohl was an. Ein Vermieter ist berechtigt, sich die letzte Gehalts/Lohnabrechnung vorlegen zu lassen.

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 20. Oktober 2009 22:44

Nein ist er nicht !

Kommentar von 00c7a4993976c7d95596c1b4d4477725smallLeichnam69 am 20. Oktober 2009 22:48

Der Vermieter hat nicht das Recht in Deinen persönlichen Dingen herumzuwühlen.Solltest Du diese bestimmte Wohnung unbedingt wollen kannst Du Ihm alles offenlegen und Ihn damit überzeugen ,aber das Recht darauf hat ein Vermieter generell NICHT!

Kommentar von Siggi71 am 21. Oktober 2009 10:00

Also ich muste damals beim Vermieter meine Gehaltsabrechnung vorlegen,da er nur Leute wollte die Arbeit haben.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 20. Oktober 2009 22:35
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Du kannst der Vermieterin sagen, dass sie das Geld direkt vom Amt bekommt. Damit sind viele einverstanden. Im übrigen kündigt man keine Wohnung, wenn man keine neue hat.

Kommentar von sweetaddi1988 am 20. Oktober 2009 22:38

Aber lieber lebe ich weiter mit meinem Kind in einer Wohnung, in der ein Alki Amok läuft. Na Danke, du hast aber Vorstellungen...

Kommentar von SUNFRIEND4 am 20. Oktober 2009 22:41

Dann stehst Du lieber auf der Straße mit einem Kind? Ist das vielleicht besser?

Kommentar von sweetaddi1988 am 20. Oktober 2009 22:43

Ja, lieber auf der Straße als mit 100 gegen einen Baum, weil ich wegen diesem Alki mein Rad am Auto verliere...

Kommentar von SUNFRIEND4 am 20. Oktober 2009 23:17

dann viel Spaß

Kommentar von sweetaddi1988 am 25. Oktober 2009 01:02

Unverschämter gehts nimmer,ich stelleeine Frage, möchte gerne eine ANtwort, dann kann ich auf nicht besonders niveauvolle Kommentare dankend verzichten!


treulose
beantwortet von treulose am 20. Oktober 2009 22:33
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Eigentlich müssten die Vermieter sich freuen, das Geld wird immer pünktlich überwiesen....

Aber besuch sie nochmal persönlich sag ihr du hast dich riesig gefreut und das sie ja einen guten eindruck von euch hatte und das ihr leider auch in diese Lage gekommen seid, aber anders seid und....


anonym
beantwortet von ivonne82 am 24. Oktober 2009 20:03
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ich würde dem vermieter anbieten das die arge das geld gleich auf sein konto überweist... dann brauch er keine angst zu haben das ihr die miete nicht an ihn weiterleitet und sicherer gehzt es für den vermieter ja auch nicht


anonym
beantwortet von guterwolf am 20. Oktober 2009 22:44
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Wenn die Vermieterin eine Selbstauskunft verlangt, musst du diese wahrheitsgemäß ausfüllen...verlangt sie keine Gehaltsbescheinigung, dürftest du Glück haben.

Ansonsten hilft vielleicht ein offenes Gespräch von Frau zu Frau...manchmal jedenfalls.


anonym
beantwortet von possel am 20. Oktober 2009 22:41
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Na ja, die Leute haben halt ihre Vorurteile, Fernsehen bildet :-/ Ich würd's einfach mal probieren, vielleicht hat Sie ja von euch einen ganz anderen Eindruck von euch, und ich glaube man kann auch aushandeln, daß das Geld für die Miete direkt von der Arge kommt (soll sogar Vermieter geben, die sich darüber freuen - die Arge zahlt pünktlich...). Also: Versuch macht kluch, und verlieren könnt Ihr auch nix!

Alles gute Possel


anonym
beantwortet von Siggi71 am 20. Oktober 2009 22:36
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Es gibt vom Amt eine Bescheinigung für solche Vermieter,wo eben halt drin steht das das Geld immer pünktlich überwiesen wird,allerdings muß du dann damit einverstanden sein das das Amt die Miete monatlich überweist und nicht du..


anonym
beantwortet von LonoMisa am 20. Oktober 2009 22:35
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Vermieter will keine ALGII-Empfänger. Er trägt das wirtschaftliche Risiko für seine Wohnung und kann sich die Mieter aussuchen. Es gibt aber Vermieter, die Hauswarte suchen, die auch eine Wohnung dort nehmen müssen. wie wäre es damit?


ljubavi
beantwortet von ljubavi am 20. Oktober 2009 22:35
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http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein

für den notfal...man darf eben nie kündigen, ohne was neues zu haben...


lomita
beantwortet von lomita am 20. Oktober 2009 22:35
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wenn dein verlobter arbeitet wieso habt ihr denn hartz4 ? man kündigt keine wohnung bevor man einen neuen mietvertrag in der tasche hat.er kann doch eine lohnbescheinigung vorlegen plus hartz4 müßte das doch für den vermiter reichen.


anonym
beantwortet von vinea am 20. Oktober 2009 22:33
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Dann müsst ihr die augen weietr aufhalten ggf eine wohnungsgesellschaft aufsuchen,die bevorzugen teils hartz4 empfänger aufgrund dessen,dass da der mietteil manchmal direkt vom amt überwiesen wird(das könnt ihr dem potentiellen vermieter auch direkt sagen) so sammelt ihr pluspunkte,dass ihr das direkt vom amt überweisen lasst


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 20. Oktober 2009 22:33
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Radschrauben gelockert?

In welcher Gegend wohnt Ihr denn?


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. Oktober 2009 22:33
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es reicht der Entwurf des Mietvertrags

Kommentar von sweetaddi1988 am 20. Oktober 2009 22:51

Was bedeutet "Entwurf"? Nur Daten aufschreiben im Mietvertrag? Oder ein Extra-Schreiben vom Vermieter?


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