Hallo, folgendes Problem ! Meine Schwiegereltern habe vor ca 10 Jahren eine Wohnung gemietet , wo ein übergabeprotokoll erstellt worden ist ,in der eine Einbauküche mit aufgeführt worden ist. nach 2 jahren haben sie sich eine eigene gekauft und nach Rücksprache ( mündlich ) mit dem Vermieter die alte entsorgt. Jetzt ziehen sie in eine neue Wohnung und der Vermieter will aufgrund der nicht mehr vorhandenen Küche und der stark abgenutzten Auslegware ca 15 jahre alt die Kaution einbehalten. Frage : Darf er das , ist er im recht ?
Es eilt ! Vielen Dank Gruß Thomas

Es ist doch die neue Küche drin oder wollen die Schwiegereltern die mitnehmen?
Natürlich darf man eine Einbauküche durch eine eigene ersetzen. Beim ausziehen muß aber wieder eine Küche drin sein.
Du kannst ja auch nicht Deine Badewanne mitnehmen, nur weil Du sie mal ersetzt hast.

Die Auslegware ist schon längst abgeschrieben. Die hätte der Vermieter längst austauschen müssen. Das Geld was er da gespart hat, soll er in eine Küche investieren und fertig ist die Laube.

Was steht denn im Mietvertrag zu dem Ausziehen bzw. Wohnungswechsel? Wie muss die Wohnung übergeben werden? Das ist eigentlich ausschlaggebend.