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vermieter will kaution einbehalten

gefragt von thomas666 am 14.01.2008 um 14:37 Uhr

Hallo, folgendes Problem ! Meine Schwiegereltern habe vor ca 10 Jahren eine Wohnung gemietet , wo ein übergabeprotokoll erstellt worden ist ,in der eine Einbauküche mit aufgeführt worden ist. nach 2 jahren haben sie sich eine eigene gekauft und nach Rücksprache ( mündlich ) mit dem Vermieter die alte entsorgt. Jetzt ziehen sie in eine neue Wohnung und der Vermieter will aufgrund der nicht mehr vorhandenen Küche und der stark abgenutzten Auslegware ca 15 jahre alt die Kaution einbehalten. Frage : Darf er das , ist er im recht ?

Es eilt ! Vielen Dank Gruß Thomas


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Reply


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 14. Januar 2008 14:45
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Es ist doch die neue Küche drin oder wollen die Schwiegereltern die mitnehmen?

Natürlich darf man eine Einbauküche durch eine eigene ersetzen. Beim ausziehen muß aber wieder eine Küche drin sein.

Du kannst ja auch nicht Deine Badewanne mitnehmen, nur weil Du sie mal ersetzt hast.


Marvello
beantwortet von Marvello am 14. Januar 2008 14:44
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Die Auslegware ist schon längst abgeschrieben. Die hätte der Vermieter längst austauschen müssen. Das Geld was er da gespart hat, soll er in eine Küche investieren und fertig ist die Laube.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 14. Januar 2008 14:46
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Was steht denn im Mietvertrag zu dem Ausziehen bzw. Wohnungswechsel? Wie muss die Wohnung übergeben werden? Das ist eigentlich ausschlaggebend.




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