hallo, meine Freundin hat heute eine Abmahnung bekommen.
Sie hätte eine Nachbarin bespuckt und die Nachbarn behaupten sie würde mit ihrer Tochter rumbrülle.
Nun ist es aber so, das sie übers Wochenende nicht da war. Es gibt Zeugen, waren gemeinsam auf der Geburtstagsfeier meines Vater. Sie war bei uns und wir haben das dem Vermieter gesagt, jetzt behauptet er, wir wären gekaufte Zeugen.
Meine Freundin hat Angst, das sie raus fliegt, da dies die 2.te Abmahnung ist. Die erste bekam sie wegen ihrem Ex.
Wie kann man sich gegen so was wehren??
Ich habe das Gefühl, das der Vermieter sie raus ekeln will, hat er schon mit andern Mieter so gemacht.

Eine Abmahnung ist rechtlich ohne jegliche Relevanz. Zumal in diesem von dir geschilderten Zusammenhang. Wenn er kündigen würde, müsste er dies Kündigung begründen und bei einer Räumungsklage vor Gericht so oder so erneut beweisen, dass eine solche gerechtfertigt wäre. Deine Freundin kann nicht verlangen, dass Abmahnungen zurückgenommen werden wie im Arbeitsrecht. Ich würde ein kurzes Schreiben an den Vermieter machen mit dem Inhalt, dass die in der Abmahnung geltend gemachten Vorhaltungen bestritten und zurückgewiesen werden. Mehr nicht. Dazu braucht es keinen Anwalt oder Mieterverein.
Ich glaube kaum, dass der Vermieter mit einer Kündigung und nachfolgender Räumungsklage bei Gericht durchkommt. Schliesslich müsste er den Wahrheitsgehalt seiner Behauptungen beweisen; bei gegenteiligen Zeugen dürfte das kaum möglich sein. Die Gerichte lassen sich nicht vor den Karren querulatorischer Vermieter spannen...
Ich glaube kaum, dass der Vermieter mit einer Kündigung und nachfolgender Räumungsklage bei Gericht durchkommt. Schliesslich müsste er den Wahrheitsgehalt seiner Behauptungen beweisen; bei gegenteiligen Zeugen dürfte das kaum möglich sein. Die Gerichte lassen sich nicht vor den Karren querulatorischer Vermieter spannen...

geh zu dem vermieter und sag ihm dies ,klar und deutlich und er möge die abmahnung zurück nehmen. bleib freundlich der hat die anderen nachbarn rauszumobben
Meine Freundin war ja dort und da ich bezeugen kann, das sie nicht zuhause war, bin ich mit. Aber er hat mir nur an den Kopf geknallt, sie sind doch eh nur gekauft.
ArneB am 29. Juni 2009 15:47 dann würde ich ja freiwillig wegziehen und die mietkosten zurückverlangen der unterstellt euch ja was. so ein ar....... mus man anzeigen
Des würd sie gern ist aber durch einen sehr schweren Unfall (lag 2 Jahre im Koma) arbeitsunfähig und lebt von Hartz4. Deswegen erlaubt ihr das Amt nicht umzuziehen.