gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Vermieter will Freundin raus ekeln

gefragt von Doro1982 am 29.06.2009 um 15:37 Uhr

hallo, meine Freundin hat heute eine Abmahnung bekommen.

Sie hätte eine Nachbarin bespuckt und die Nachbarn behaupten sie würde mit ihrer Tochter rumbrülle.

Nun ist es aber so, das sie übers Wochenende nicht da war. Es gibt Zeugen, waren gemeinsam auf der Geburtstagsfeier meines Vater. Sie war bei uns und wir haben das dem Vermieter gesagt, jetzt behauptet er, wir wären gekaufte Zeugen.

Meine Freundin hat Angst, das sie raus fliegt, da dies die 2.te Abmahnung ist. Die erste bekam sie wegen ihrem Ex.

Wie kann man sich gegen so was wehren??

Ich habe das Gefühl, das der Vermieter sie raus ekeln will, hat er schon mit andern Mieter so gemacht.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Streß x 1.398 Vermieter x 1.341

albatros
beantwortet von albatros am 29. Juni 2009 17:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Abmahnung ist rechtlich ohne jegliche Relevanz. Zumal in diesem von dir geschilderten Zusammenhang. Wenn er kündigen würde, müsste er dies Kündigung begründen und bei einer Räumungsklage vor Gericht so oder so erneut beweisen, dass eine solche gerechtfertigt wäre. Deine Freundin kann nicht verlangen, dass Abmahnungen zurückgenommen werden wie im Arbeitsrecht. Ich würde ein kurzes Schreiben an den Vermieter machen mit dem Inhalt, dass die in der Abmahnung geltend gemachten Vorhaltungen bestritten und zurückgewiesen werden. Mehr nicht. Dazu braucht es keinen Anwalt oder Mieterverein.


anonym
beantwortet von Rolfe am 29. Juni 2009 15:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube kaum, dass der Vermieter mit einer Kündigung und nachfolgender Räumungsklage bei Gericht durchkommt. Schliesslich müsste er den Wahrheitsgehalt seiner Behauptungen beweisen; bei gegenteiligen Zeugen dürfte das kaum möglich sein. Die Gerichte lassen sich nicht vor den Karren querulatorischer Vermieter spannen...


anonym
beantwortet von Rolfe am 29. Juni 2009 15:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube kaum, dass der Vermieter mit einer Kündigung und nachfolgender Räumungsklage bei Gericht durchkommt. Schliesslich müsste er den Wahrheitsgehalt seiner Behauptungen beweisen; bei gegenteiligen Zeugen dürfte das kaum möglich sein. Die Gerichte lassen sich nicht vor den Karren querulatorischer Vermieter spannen...


ArneB
beantwortet von ArneB am 29. Juni 2009 15:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

geh zu dem vermieter und sag ihm dies ,klar und deutlich und er möge die abmahnung zurück nehmen. bleib freundlich der hat die anderen nachbarn rauszumobben

Kommentar von Doro1982 am 29. Juni 2009 15:41

Meine Freundin war ja dort und da ich bezeugen kann, das sie nicht zuhause war, bin ich mit. Aber er hat mir nur an den Kopf geknallt, sie sind doch eh nur gekauft.

Kommentar von 11613c9ac0999760040739a9ebe2c191smallArneB am 29. Juni 2009 15:47

dann würde ich ja freiwillig wegziehen und die mietkosten zurückverlangen der unterstellt euch ja was. so ein ar....... mus man anzeigen

Kommentar von Doro1982 am 29. Juni 2009 15:59

Des würd sie gern ist aber durch einen sehr schweren Unfall (lag 2 Jahre im Koma) arbeitsunfähig und lebt von Hartz4. Deswegen erlaubt ihr das Amt nicht umzuziehen.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 29. Juni 2009 15:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geht zum Mieterverein


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.