vermieter verstorben muss ich künfigungsfrist einhalten
hallo mein vermieter ist vor ca. 3 jahren verstorben. Seit dem kümmert sich ein nachlassverwalter um die mietsache. Ich habe nie einen neuen mietvertrag unteerschrieben.
Ich möchte jetzt schnellstmöglich ausziehen da ich ne tolle wohnung gefunden habe. Muss ich jetzt immer noch die kündigungsfrist von drei monaten einhalten? oder kann ich einfach ausziehen da der mietvertrag meiner ansicht her nichtig ist ?!
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Deswegen hat der Verstorbene auch einen Nachlaßverwalter eingesetzt. Du warst auch in dieser Zeit im Rahmen einer Kündigungsfrist vor einer Kündigung geschützt. Warum soll einem verstorbenen Vermieter bzw. dem Nachlaßverwalter nicht dasselbe Recht zustehen, dass man die Kündigungsfrist einhält. Dafür gibt es das Mietgesetz.
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10 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Wieso sollte der Mietvertrag nichtig sein ?
Nach dem Tod des Vermieters hattest du ein Sonderkündigungsrecht (innerhalb von 14 Tagen). Danach gilt der Mietvertrag als stillschweigend verlängert bzw. auf den Verwalter übertragen. Es gelten weiterhin die üblichen Kündigungsfristen.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Es bedarf/bedurfte keines neuen Mietvertrag!
Du musst die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
Auch nach dem Tod eines Vermieters gibt es kein Sonderkündigungsrecht, da der/die Erbe(n) den Mitvertrag mit all seinen Rechten und Pflichten übernimmt(nehmen)! -
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Es gilt die 3-monatige Kündigungsfrist weiterhin. Aber vielleicht kannst du ja mit den Leuten reden, damit du eher kündigen kannst. Ein nettes Wort hilft manchmal mehr als ein förmlicher Brief usw. Viel Glück!
Da gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Das Mitverhältnis wird mit den Erben des Vermieters fortgesetzt.
Warum nur hat eine falsche Antwort so viele Daumen bekommen???
Na ja, weil so viele so wenig Ahnung haben ...?